Tagfahrlicht mit E-Kennzeichen, Zulassung = EU
Moin,
…
Zu finden auf http://www.tagfahrlicht.de/DE/index.html
unter „Gesetzliche Bestimmungen“
mfg
W.
Naja ich habe ja nicht die von Hella…
Dashalb gelten, trotzdem die gleichen „Gesetzliche Bestimmungen“!
KBA/ Kraftfahrt-Bundesamt
Nr. 16-01 Informationssystem
Typgenehmigungsverfahren
Richtlinien 76/756/EWG, 76/758/EWG und § 49a StVZO; -Zulässigkeit von Leuchten für Tagfahrlicht
http://www.tagfahrlicht.de/DE/pdf/KBA_Nr16_01.pdf
Habe den Verkäufer nun einfach mal anegschrieben… und schon
hat er mir die „ece information document ref…“ seiten
zugemailt.
Bei zugelassenen TFL-Leuchten reicht es aus,
die mitgelieferte Anbauanweisung, ggf. die ECE-Erklärung mitzuführen.
Ich hatte TFL auch schon 1997, an meinem damaligen Kfz montiert.
Wurde mit dem Wagen,
von der Polizei auch mehrfach angehalten und kontrolliert.
Immer ohne Probleme, aber mit reichlich Erklärungbedarf für die Schupos,
das das keine Nebel-Scheinwerfer sind, sondern TFL.
Das scheint wohl eine Art ABG zu sein.
Nein.
Wenn schon heißt das ABE - Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeuge.
Nein, das ist auch keine ABE.
Es beschreibt, wie die Beleuchtung beschaffen sein muß,
wie sie geprüft und zu montieren ist,
um auch ohne nationale Zulassung(z.B. E4 statt E1-Kennzeichen) und genutzt werden darf.
ECE-Prüfzeichen
http://de.wikipedia.org/wiki/E-Pr%C3%BCfzeichen
Zitat aus der Wiki:
Im Gegensatz dazu steht der E-Pass oder EG-Betriebserlaubnis. Sofern auf diesen Teilen ein Genehmigungszeichen, das sogenannte „E-Prüfzeichen“, sichtbar ist, muss der Fahrzeugführer nach § 19 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 3, Ziffer 2 und Abs. 4 StVZO keine Kopie der EG-Betriebserlaubnis beziehungsweise der Übereinstimmungsbescheinigung vorweisen können. Um jedoch keine Mißverständnisse bei einer Verkehrskontrolle zu erzeugen, sollte alles Informationsmaterial der Hersteller hierüber mitgeführt werden, sofern vorhanden. Ist der Verwendungsbereich des Teils jedoch eingeschränkt, so hat der Hersteller nach § 3 Abs. 5 EG-TypV Angaben über die Beschränkungen und Vorschriften zum Einbau mitzuliefern.
http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebserlaubnis
Aber Vorsicht bei käufen über ebay.
Dort gibts auch Leuchten gefälschten e-Prüfzeichen!
http://vasmodis.tripod.com/id23.html
Danke an alle!
MfG
mfg
W.