Zulassung von Tagfahrlicht

Hallo!

Ich habe da mal eine kleine Frage!
Wollte schon lange Zeit Tagfahrlicht an meinen Ford Mondeo Bj97 anbauen.
Nun habe ich mir bei Ebay LED TFL bestellt.
Und zwar diese hier:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=27…

Sie waren eigentlich recht günstig im Vergleich.
Beschrieben ist in der Auktion wie in der Anleitung, dass Sie nach R87 als TFL zugelassen sind. Des Weiteren besitzen sie ein E6 sowie RL Zeichen.

Angebaut wurden nach Vorschrift … R47 oder so, wenn ich mich nicht irre.

Sind diese Lampen nun an meinem Fahrzeug zugelassen?
Müsste ich eine ABG dafür besitzen oder sie eintragen lassen?
Oder sind Lampen mit diesem E und RL Zeichen allgemein zugelassen, wenn Sie nach Vorschrift montiert sind?

Vielen lieben Dank!
MfG
Tobi

Hallo,

ich habe mich mit dem Thema vor gut einem Jahr beschäftigt, mit dem Ergebnis, dass es zumindest damals nur von Fa. Hella LED-TFL gab, das man auch benutzen darf. Ich will aber hoffen, dass es langsam auch andere Hersteller auf die Reihe kriegen, solche Dinger anzubieten.
Laut der Artikelbeschreibung sollen die ja zugelassen sein. Ich würde schriftlich beim Verkäufer nachfragen und die (hoffentlich positive) Antwort gut aufheben.
Wenn ich mir die ganzen Fotos ansehe, kommen mir aber leichte Bedenken über die Seriösität. TFL in Verbindung mit Stand- oder Abblendlicht? Verboten! Und die Anbaumaße stimmen auch nicht immer, beim 4.letzten Foto z.B. passen weder der Abstand zwischen den beiden Lampen noch der Abstand zur Außenseite des Fzg.

Die nächste Frage ist, wie bzw. wo man die Dinger am Mondeo vernünftig montiert. Bei meinem älterem Focus war das entweder unmöglich oder unansehlich.

… besitzen sie ein E6 sowie RL Zeichen.

RL ist schon mal gut. Und E6? Ist das nicht das Herstellerland der Streuscheiben? Zumindest bei Autoscheiben ist das so.

Angebaut wurden nach Vorschrift … R47 oder so,

Du meinst sicherlich ECE-R87. Das ist auch OK.

Beste Grüße
Guido

Hallo,

ich habe mich mit dem Thema vor gut einem Jahr beschäftigt,
mit dem Ergebnis, dass es zumindest damals nur von Fa. Hella
LED-TFL gab, das man auch benutzen darf. Ich will aber hoffen,
dass es langsam auch andere Hersteller auf die Reihe kriegen,
solche Dinger anzubieten.
Laut der Artikelbeschreibung sollen die ja zugelassen sein.
Ich würde schriftlich beim Verkäufer nachfragen und die
(hoffentlich positive) Antwort gut aufheben.
Wenn ich mir die ganzen Fotos ansehe, kommen mir aber leichte
Bedenken über die Seriösität. TFL in Verbindung mit Stand-
oder Abblendlicht? Verboten! Und die Anbaumaße stimmen auch
nicht immer, beim 4.letzten Foto z.B. passen weder der Abstand
zwischen den beiden Lampen noch der Abstand zur Außenseite des
Fzg.

Ich hab sie ja so geschalten, dass sie nur leuchten, wenn die Zündung an ist und das Licht aus.
Die richtigen Maße sollte ich auch haben, habe mir die beigelegten garnicht angesehen.
Meine Richtmaße:
* Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
* Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm
* Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm

Die nächste Frage ist, wie bzw. wo man die Dinger am Mondeo
vernünftig montiert. Bei meinem älterem Focus war das entweder
unmöglich oder unansehlich.

Anbringen lies es sich ziemlich gut und sieht auch klasse aus!

… besitzen sie ein E6 sowie RL Zeichen.

RL ist schon mal gut. Und E6? Ist das nicht das Herstellerland
der Streuscheiben? Zumindest bei Autoscheiben ist das so.

E6 bedeutet meines Wissens nach dass die Lampen im Land 6, in dem Fall Belgien, geprüft wurden.

Angebaut wurden nach Vorschrift … R47 oder so,

Du meinst sicherlich ECE-R87. Das ist auch OK.

Nee nee in der ECE87 steht etwas anderes, zB muss 4x so hell wie Standlicht sein usw. Ich Meine die ECE48, in welcher die Lichtanlagen der PKWs festgelegt sind.

Beste Grüße
Guido

Danke dir!

Ich seh gerade, dass auf meiner Rechnung und meinem Lieferschein in der Artikelbeschreibung sogar „Zugelassen im Bereich der StVZO“ steht.
Das sollte als schriftlicher Beweis reichen, oder?
MfG

Moin,

Ich seh gerade, dass auf meiner Rechnung und meinem
Lieferschein in der Artikelbeschreibung sogar „Zugelassen im
Bereich der StVZO“ steht.
Das sollte als schriftlicher Beweis reichen, oder?
MfG

PDF-Dateien:
Zitat aus Tagfahrlicht_FAQ.pdf:
Müssen Tagfahrleuchten eingetragen werden?
Nein. Die Hella-Tagfahrleuchten verfügen über eine Allgemeine
Betriebsgenehmigung (ABG). Es reicht aus, die mitgelieferte
Anbauanweisung mitzuführen.
http://www.tagfahrlicht.de/DE/pdf/Tagfahrlicht_FAQ.pdf
http://www.tagfahrlicht.de/DE/pdf/ece_48.pdf
http://www.tagfahrlicht.de/DE/pdf/ece_87.pdf

Zu finden auf http://www.tagfahrlicht.de/DE/index.html
unter „Gesetzliche Bestimmungen“
mfg
W.

Hallo noch mal,

ach Du hast die schon angebaut? Das hatte ich nicht so aufgefasst.

Ich hab sie ja so geschalten, dass sie nur leuchten, wenn die
Zündung an ist und das Licht aus.

So ist da ja auch richtig. Nur auf einigen der Fotos, mit denen die Firma das Produkt bewirbt, sieht das halt anders aus.

Die richtigen Maße sollte ich auch haben, habe mir die
beigelegten garnicht angesehen.
Meine Richtmaße:
* Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
* Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm
* Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten:
maximal 400 mm

Jau, auch richtig!

Anbringen lies es sich ziemlich gut und sieht auch klasse aus!

Das ist die Hauptsache.

E6 bedeutet meines Wissens nach dass die Lampen im Land 6, in
dem Fall Belgien, geprüft wurden.

Hergestellt oder geprüft, irgendwie so etwas war das.

Ich Meine die ECE48, in welcher die Lichtanlagen der PKWs festgelegt sind.

Uups, stimmt. Hier, viel Spaß beim lesen:
http://www.bmvbs.de/static/ECE/R-48-Beleuchtung-Lich…

Beste Grüße
Guido

Naja ich habe ja nicht die von Hella…
Habe den Verkäufer nun einfach mal anegschrieben… und schon hat er mir die „ece information document ref…“ seiten zugemailt.
Das scheint wohl eine Art ABG zu sein.

Danke an alle!

MfG

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Tagfahrlicht mit E-Kennzeichen, Zulassung = EU
Moin,

Zu finden auf http://www.tagfahrlicht.de/DE/index.html
unter „Gesetzliche Bestimmungen“
mfg
W.

Naja ich habe ja nicht die von Hella…

Dashalb gelten, trotzdem die gleichen „Gesetzliche Bestimmungen“!

KBA/ Kraftfahrt-Bundesamt
Nr. 16-01 Informationssystem
Typgenehmigungsverfahren
Richtlinien 76/756/EWG, 76/758/EWG und § 49a StVZO; -Zulässigkeit von Leuchten für Tagfahrlicht
http://www.tagfahrlicht.de/DE/pdf/KBA_Nr16_01.pdf

Habe den Verkäufer nun einfach mal anegschrieben… und schon
hat er mir die „ece information document ref…“ seiten
zugemailt.

Bei zugelassenen TFL-Leuchten reicht es aus,
die mitgelieferte Anbauanweisung, ggf. die ECE-Erklärung mitzuführen.

Ich hatte TFL auch schon 1997, an meinem damaligen Kfz montiert.
Wurde mit dem Wagen,
von der Polizei auch mehrfach angehalten und kontrolliert.
Immer ohne Probleme, aber mit reichlich Erklärungbedarf für die Schupos,
das das keine Nebel-Scheinwerfer sind, sondern TFL.

Das scheint wohl eine Art ABG zu sein.

Nein.
Wenn schon heißt das ABE - Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeuge.

Nein, das ist auch keine ABE.
Es beschreibt, wie die Beleuchtung beschaffen sein muß,
wie sie geprüft und zu montieren ist,
um auch ohne nationale Zulassung(z.B. E4 statt E1-Kennzeichen) und genutzt werden darf.

ECE-Prüfzeichen
http://de.wikipedia.org/wiki/E-Pr%C3%BCfzeichen

Zitat aus der Wiki:
Im Gegensatz dazu steht der E-Pass oder EG-Betriebserlaubnis. Sofern auf diesen Teilen ein Genehmigungszeichen, das sogenannte „E-Prüfzeichen“, sichtbar ist, muss der Fahrzeugführer nach § 19 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 3, Ziffer 2 und Abs. 4 StVZO keine Kopie der EG-Betriebserlaubnis beziehungsweise der Übereinstimmungsbescheinigung vorweisen können. Um jedoch keine Mißverständnisse bei einer Verkehrskontrolle zu erzeugen, sollte alles Informationsmaterial der Hersteller hierüber mitgeführt werden, sofern vorhanden. Ist der Verwendungsbereich des Teils jedoch eingeschränkt, so hat der Hersteller nach § 3 Abs. 5 EG-TypV Angaben über die Beschränkungen und Vorschriften zum Einbau mitzuliefern.
http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebserlaubnis

Aber Vorsicht bei käufen über ebay.
Dort gibts auch Leuchten gefälschten e-Prüfzeichen!
http://vasmodis.tripod.com/id23.html

Danke an alle!

MfG

mfg
W.