Zulassung zum Psychotherapeuten mit Vorstrafe?

Hallo
Jemand möchte eine Zulassung zum Psychotherapeuten bekommen .
Diese Person hat eine Vorstrafe wegen 14 fachen Kindesmissbrauch,die Bewährung läuft noch(Urteil am 16.8.2002,lautet 2 Jahre auf Bewährung). Wird bei der Zulassung ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt oder kann so eine Person sich einfach selbstständig machen (und weiter ,wie in der Vergangenheit ,bevorzugt junge missbrauchte Mädchen in Therapie nehmen ?)

Wie lange hat man die Vorstrafe im poliz. Zeugnis?

Danke
Miss Piggy

Jemand möchte eine Zulassung zum Psychotherapeuten bekommen .
Diese Person hat eine Vorstrafe wegen 14 fachen
Kindesmissbrauch,

Also ich hoffe doch stark, dass eine derartige Person nie eine entsprechende Zulassung bekommt.
Sorry,
Anja

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Hallo,

für die Approbation zum Psychotherapeuten darf in keinem Fall ein Eintrag im Führungszeugnis vorliegen. Nachzulesen unter http://www.bdp-verband.org/psychologie/faq_titelaner… Punkt 14.

Grundsätzlich solte man seine beruflichen und privaten Ziele hinterfragen. Eine Ausbildung zum Psychotherapeuten und die spätere Tätigkeit ist mehr als bloßes Vergnügen. Es ist harte Arbeit und bedarf starker Nerven und vor allem der Fähigkeit auf sich selbst zu reflektieren - was u.U auch schmerzlich sein kann…

Gruß, christianj

Aber wie kann man das verhindern .Ist eigentlich meine Frage…

Miss Piggy

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Hi Miss Piggy!

Vorab: Ich habe die anderen Antworten noch nicht gelesen.

Ich kann Dir eigentlich keine Antwort geben. Aber evtl. doch einen Gedankenanstoß:

Wenn ein Mensch im Ausübung ihren Beruf anerkannterweise 14x sich dermaßen an Kinder vergangen hat, wie kann er (sogar noch in der Sperrzeit) hoffen, wieder an dieselbe Personengruppe zugelassen zu werden?

Abgesehen davon: Welch mißbrauchtes Mädchen würde gern sich wieder in den Händen eines Therapeuters begeben, die anerkannterweise selbst welche mißbraucht hat? Ich glaube aus der Sicht der Mädchen, wird er wohl kaum Patienten bekommen und seitens der Eltern diesen Mädchen erst recht nicht.

Bitte Regina sei mir nicht böse, aber ich wollte meine Meinung nur deutlich vor Augen bringen.

Schöne Grüße
Helena
PS Ich kenne der Fall von einer Frau, die sich zur Krankenschwester ausbilden lies. In dieser 3-jährigen Periode hat sich 3x auf „Desintoxikationskur wg. Medikamentenmißbrauch“ begeben müssen. Am Ende der dritten Kur wurde ihr mitgeteilt, daß sie die Ausbildung zu Ende machen durfte. Doch die Berufsbezeichnung „Krankenschwester“ und die Erlaubnis als solche zu arbeiten, würde sie nie erhalten. Und tatsächlich so ist es auch noch heute (ca 12 Jahre nach Ende ihrer Ausbildung).

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Ja sehe ich auch so

Wenn ein Mensch im Ausübung ihren Beruf
anerkannterweise 14x sich dermaßen an Kinder vergangen hat,
wie kann er (sogar noch in der Sperrzeit) hoffen, wieder an
dieselbe Personengruppe zugelassen zu werden?

das ist ja eben meine Frage. Wird das überprüft?Wie ich das finde ,kann sich ja wohl jeder denken,dass so jemand wieder praktizieren kann. Bis zur Anzeige durch die missbrauchten Kinder hat dieser Mann Jugendliche als Patientinnen gehabt,und definitiv auch welche daruter ,die missbraucht waren.Die Eltern wissen das natürlich nicht ,dass er selber Täter ist.

Abgesehen davon: Welch mißbrauchtes Mädchen würde gern sich
wieder in den Händen eines Therapeuters begeben, die
anerkannterweise selbst welche mißbraucht hat?

s.o.der Mann hat den Ort gewechselt .lebt in einem anderen Bundesland.

Bitte Regina sei mir nicht böse,

…ich heisse nicht regina aber ich bin natürlich nicht böse ,weil das auch meine Meinung ist.

Gruss
Antonie

Hallo Biggi,

zunächst die Frage, ob dieser Jemand Arzt mit Zusatzausbildung zum Psychotherapeuten ist.

Ist er Arzt, benötigt er zur Zulassung ein Führungszeugnis. In dem von dir geschilderten Fall ist die Zulassung zu versagen. Praktiziert er trotzdem, wäre eine Nachfrage bei der Ärztekammer angebracht. Auch wenn derjenige nur Psychologie studiert hat und aufgrund seiner Fortbildung als „Psychologischer Psychotherapeut“ tätig wird, kann ihm nach Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes auch die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut erteilt werden. Auch hierfür wäre dann ein Führungszeugnis erforderlich. Wenn derjenige allerdings nur eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz hat, darf er seine Leistungen nur privat abrechnen, aber die Bezeichnung nicht führen.

Du solltest zuerst prüfen, welche Ausbildung derjenige hat und ob er über die Kasse abrechnen darf.

Eine Verurteilung wegen Kindesmissbrauch wird für 10 Jahre in das Führungszeugnis aufgenommen (sonst nur 5 Jahre).

Gruss,
BM

Danke

Hallo

danke für diese sehr genaue Antwort. Der Mann ist Sozialpädagoge mit Zusatzausbildung(Psychotherapieausbildung 600 Stunden umfangreich glaube ich .)Gut zu wissen ,dass das 10 Jahre im Führungszeugnis steht, dann bekommt er die Zulassung warscheinlich nicht.

Gruss
Antonie

Hallo zusammen! Ist der Begriff „Psychotherapeut“ mittlerweile geschützt? Ich dachte immer, es darf sich jeder so nennen und auch praktizieren. Hingegen Psychologe und Psychiater sind geschützte Begriffe - korrigiert mich, wenn sich das geändert hat.
Und was ist mit psychotherapeutischen Heilpraktikern? Müssen die ein Führungszeugnis beibringen, um praktizieren zu dürfen?
M.E. darf niemand, der so eine Vorgeschichte hat, mit Schutzbefohlenen zu tun haben. Sei es als Lehrer, Therapeut oder sonstiges. Angelika

Hallo zusammen! Ist der Begriff „Psychotherapeut“ mittlerweile
geschützt?

Hallo,

seit ein paar Jahren ist der Begriff geschützt; es gibt ein Psychotherapeutengesetz.

Gruß
HaWeThie

Hallo Miss Piggy!

Wenn ein Mensch im Ausübung ihren Beruf
anerkannterweise 14x sich dermaßen an Kinder vergangen hat,
wie kann er (sogar noch in der Sperrzeit) hoffen, wieder an
dieselbe Personengruppe zugelassen zu werden?

das ist ja eben meine Frage.

Na ja. Ich denke heutzutage in diesem Lande ist es so was, gottlob, eine etwas rethorische Frage…

Wird das überprüft?

Meines Wissens, vorallem wenn er das Bundesland wechselt, wird er seine Zulassung wieder beantragen müssen. Und diese ist ihm ja eh, während der Bewährungsfrist, entzogen worden. Einschl. braucht er eine einwandfreie Leumund, was er 100%-ig nicht mehr hat…
Damit meine ich, daß es ihm bestimmt schwer, wenn nicht gleich unmöglich sein wird, wieder als Therapeut zu arbeiten.

Wie ich das finde ,kann sich ja wohl jeder denken,dass so jemand wieder
praktizieren kann. Bis zur Anzeige durch die missbrauchten
Kinder hat dieser Mann Jugendliche als Patientinnen gehabt,und
definitiv auch welche daruter ,die missbraucht waren.Die
Eltern wissen das natürlich nicht ,dass er selber Täter ist.

So etwas kommt aber bestimmt mal raus. Es ist nur eine Frage der Zeit. Und dann kann er sich gleich als Arbeitssuchende melden, denn das Vertrauen ist, spätestens dann, pfütsch.

Abgesehen davon: Welch mißbrauchtes Mädchen würde gern sich
wieder in den Händen eines Therapeuters begeben, die
anerkannterweise selbst welche mißbraucht hat?

s.o.der Mann hat den Ort gewechselt .lebt in einem anderen
Bundesland.

s.o. auch ;o))

Bitte Regina sei mir nicht böse,

…ich heisse nicht regina aber ich bin natürlich nicht böse
,weil das auch meine Meinung ist.

Entschuldigung! Tut mir leid! Ich bin davon ausgegenagen wg Deiner EMil Adresse. Sorry! Antonie, vielleicht??? ;o)))

Ganz liebe Grüße
Helena