Hallo Miss Piggy!
Wenn ein Mensch im Ausübung ihren Beruf
anerkannterweise 14x sich dermaßen an Kinder vergangen hat,
wie kann er (sogar noch in der Sperrzeit) hoffen, wieder an
dieselbe Personengruppe zugelassen zu werden?
das ist ja eben meine Frage.
Na ja. Ich denke heutzutage in diesem Lande ist es so was, gottlob, eine etwas rethorische Frage…
Wird das überprüft?
Meines Wissens, vorallem wenn er das Bundesland wechselt, wird er seine Zulassung wieder beantragen müssen. Und diese ist ihm ja eh, während der Bewährungsfrist, entzogen worden. Einschl. braucht er eine einwandfreie Leumund, was er 100%-ig nicht mehr hat…
Damit meine ich, daß es ihm bestimmt schwer, wenn nicht gleich unmöglich sein wird, wieder als Therapeut zu arbeiten.
Wie ich das finde ,kann sich ja wohl jeder denken,dass so jemand wieder
praktizieren kann. Bis zur Anzeige durch die missbrauchten
Kinder hat dieser Mann Jugendliche als Patientinnen gehabt,und
definitiv auch welche daruter ,die missbraucht waren.Die
Eltern wissen das natürlich nicht ,dass er selber Täter ist.
So etwas kommt aber bestimmt mal raus. Es ist nur eine Frage der Zeit. Und dann kann er sich gleich als Arbeitssuchende melden, denn das Vertrauen ist, spätestens dann, pfütsch.
Abgesehen davon: Welch mißbrauchtes Mädchen würde gern sich
wieder in den Händen eines Therapeuters begeben, die
anerkannterweise selbst welche mißbraucht hat?
s.o.der Mann hat den Ort gewechselt .lebt in einem anderen
Bundesland.
s.o. auch ;o))
Bitte Regina sei mir nicht böse,
…ich heisse nicht regina aber ich bin natürlich nicht böse
,weil das auch meine Meinung ist.
Entschuldigung! Tut mir leid! Ich bin davon ausgegenagen wg Deiner EMil Adresse. Sorry! Antonie, vielleicht??? ;o)))
Ganz liebe Grüße
Helena