Liebe/-r Experte/-in,
ich möchte im kommenden Jahr die Externenprüfung zum Bürokaufmann vor der IHK ablegen. Ich bin seit über zehn Jahren im (Privat-) Gesundheitswesen als Verwaltungsangestellter tätig und habe, so glaube ich, die Beschäftigungszeitvorgabe von fünf Jahren damit erfüllt.
Allerdings ist zur Prüfungszulassung auch ein Tätigkeitsnachweis einzureichen. Dieser Nachweis bereitet mir Probleme.
Die örtliche IHK hat auf meine Anfrage, wie ein solcher Nachweis konkret auszusehen hat, nur allgemein geantwortet und bemerkt, dass ich berufsbild-entsprechende Tätigkeiten nachweisen müsste. Welche dies sind, wurde mir nicht genannt.
Aus persönlichen Gründen möchte ich an meiner Arbeitsstelle so wenig wie möglich auf meine Prüfungsabsicht aufmerksam machen. Ich werde jedoch hinsichtlich des Tätigkeitsnachweises schon genau sagen müssen, was dieser und wie enthalten muss.
Es wäre nicht gut für mich, wenn die ich immer wieder um neue Nachweise bitten müsste oder die IHK Nachfragen beim Arbeitgeber stellen würde.
Ich möchte dies vermeiden und würde deshalb gern erfahren, welche Inhalte/Angaben ein Nachweis enthält, der die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Vielleicht können Sie mir weiterhelfen.
Viele Grüße und Dank für Eure Antworten
Mike