Zulassung zur Externenprüfung IHK-Bürokaufmann - Wie Tätigkeitsnachweis führen?

Liebe/-r Experte/-in,

ich möchte im kommenden Jahr die Externenprüfung zum Bürokaufmann vor der IHK ablegen. Ich bin seit über zehn Jahren im (Privat-) Gesundheitswesen als Verwaltungsangestellter tätig und habe, so glaube ich, die Beschäftigungszeitvorgabe von fünf Jahren damit erfüllt.
Allerdings ist zur Prüfungszulassung auch ein Tätigkeitsnachweis einzureichen. Dieser Nachweis bereitet mir Probleme.

Die örtliche IHK hat auf meine Anfrage, wie ein solcher Nachweis konkret auszusehen hat, nur allgemein geantwortet und bemerkt, dass ich berufsbild-entsprechende Tätigkeiten nachweisen müsste. Welche dies sind, wurde mir nicht genannt.

Aus persönlichen Gründen möchte ich an meiner Arbeitsstelle so wenig wie möglich auf meine Prüfungsabsicht aufmerksam machen. Ich werde jedoch hinsichtlich des Tätigkeitsnachweises schon genau sagen müssen, was dieser und wie enthalten muss.
Es wäre nicht gut für mich, wenn die ich immer wieder um neue Nachweise bitten müsste oder die IHK Nachfragen beim Arbeitgeber stellen würde.
Ich möchte dies vermeiden und würde deshalb gern erfahren, welche Inhalte/Angaben ein Nachweis enthält, der die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.

Vielleicht können Sie mir weiterhelfen.

Viele Grüße und Dank für Eure Antworten

Mike

Hallo,

da ich nur IT prüfe, kann ich zu Ihrem Problem keine konkrete Hilfe anbieten.

Gruß, das-radar

Hallo Mike,

da sollte ich noch einige Angaben haben, ist es vielleicht möglich, dass Sie mich morgen früh anrufen.
Wenn ja, dann gebe ich Ihnen eine Nummer durch.

mfg
Peter Bailer

Hallo Mike,

leider kann ich dir hier gar nicht weiterhelfen.
Ich bin ehrenamtlich als Prüfungsausschussmitglied bei der IHK tätig und kenne mich mit Tätigkeitsnachweisen … nicht aus.

Mfg, FRANK

Hallo Mike,

leider kann ich Ihnen nicht mitteilen, was genau in dem
Tätigkeitsnachweis stehen muss, da ich als
ehrenamtliche Prüferin tätig bin. Die Prüfung der
Zulassung nimmt die zuständige IHK vor.

An Ihrer Stelle würde ich mir ein qualifiziertes
Zwischenzeugnis vom Arbeitgeber ausstellen lassen, in
dem alle Aufgabenbereiche aufgeführt sind. Es wird
evtl. schon Fragen von seiten des Arbeitgebers geben,
für diese sollten Sie sich dann eine passende Antwort
überlegen. Das Zeugnis sollten Sie dann zeitnah bei der
zuständigen IHK zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzung
einreichen. Die IHK teilt Ihnen in der Regel
schriftlich mit, ob die Zulassungsvoraussetzungen
erfüllt sind.

Sollte das Zeugnis nicht ausreichen, haben Sie noch
genügend Zeit um ein weiteres, ausführlicheres Zeugnis
bei Ihrem Arbeitgeber anzufordern. Ich denke dass die
IHK Ihnen dann auch mitteilt, welche Punkte nicht
erfüllt sind. Somit können Sie Ihrem Arbeitgeber auch
gezielt mitteilen, was noch im
Aufgabengebiet/Tätigkeitsnachweis stehen muss.

Ich hoffe Ihnen hiermit geholfen zu haben. Gerne
beantworte ich Ihnen weitere Fragen.

Viele Grüße

Heike

ich möchte im kommenden Jahr die Externenprüfung zum
Bürokaufmann vor der IHK ablegen. Ich bin seit über

zehn

Jahren im (Privat-) Gesundheitswesen als
Verwaltungsangestellter tätig und habe, so glaube ich,

die

Beschäftigungszeitvorgabe von fünf Jahren damit

erfüllt.

Allerdings ist zur Prüfungszulassung auch ein
Tätigkeitsnachweis einzureichen. Dieser Nachweis

bereitet mir

Probleme.

Die örtliche IHK hat auf meine Anfrage, wie ein

solcher

Nachweis konkret auszusehen hat, nur allgemein

geantwortet und

bemerkt, dass ich berufsbild-entsprechende Tätigkeiten
nachweisen müsste. Welche dies sind, wurde mir nicht

genannt.

Aus persönlichen Gründen möchte ich an meiner

Arbeitsstelle so

wenig wie möglich auf meine Prüfungsabsicht aufmerksam

machen.

Ich werde jedoch hinsichtlich des Tätigkeitsnachweises

schon

genau sagen müssen, was dieser und wie enthalten muss.
Es wäre nicht gut für mich, wenn die ich immer wieder

um neue

Nachweise bitten müsste oder die IHK Nachfragen beim
Arbeitgeber stellen würde.
Ich möchte dies vermeiden und würde deshalb gern

erfahren,

welche Inhalte/Angaben ein Nachweis enthält, der die
Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.

Vielleicht können Sie mir weiterhelfen.

Viele Grüße und Dank für Eure Antworten

Mike

Hallo Mike,

ich kenne die Problematik nur von den IHK-Aufstiegsfortbildungen, bei denen Tätigkeitsnachweise auf in der Rechtsverordnung genannte Prüfungsfelder Bezug nehmen müssen, gehe aber davon aus, dass es sich bei Ausbildungen ähnlich verhält. Das „Ausbildungsberufsbild Bürokaufmann“ (mal googeln) ist eine Aufzählung von Tätigkeitsfeldern, die typisch für Bürokaufleute sind und die daher auch eine Rolle in der Ausbildung und Prüfung spielen. Daher sollte wohl der Tätigkeitsnachweis einen deutlichen Bezug zu einigen dieser Tätigkeitsfelder aufweisen.

Alles Gute, Elke

Das kannst Dur nur mit Deiner IHK abklären. Lass Dir zeigen, was in der Prüfungsordnung steht.