Gibt es irgendwelche Sonderregelungen, wenn man aufgrund einer Schwangerschaft in der Ausbildung Fehlzeiten hat? Oder zählt dabei genau die gleiche Anzahl an Fehlzeiten? Wenn ja, wie viele Tage wären das?
also wenn man schwanger ist steht der praktischen Prüfung nichts im wege es sei denn man ist wärend der prüfung im Mutterschutz dann darf man leider nicht an der Prüfung teil nehmen. Fehlzeiten sind nicht egal aber werden erstmal in den hintergrund gestellt wenn die schulische leistung stimmt. sollte man allerdings zu viel gefehlt haben wie zb krankenschwestern die machen ja wärend der gesamten schwangerschaft eine so genannte Babypause und häbgen quasi die verlorenen monate hinen wieder dran also es gibt dann die möglichkeit das verlorene „JAHR“ hinten dran zu hängen. lg