Hallo,
wie handhaben das die Zulassungsbehörden, bzw. Ordnungsämter, wenn ein Fahrzeughalter umzieht und unter der zur „Tatzeit“ bestehenden Adresse nicht mehr erreichbar ist?
Beispiel:
Person A zieht um, „rast“ dazu zur Zulassung und wird mit 10 kmh zuviel geblitzt (Ordnungswidrigkeit). Da hat Person A noch das alte Kennzeichen. Bei der Bearbeitung (Bilder gucken 1-x Tage später) und der Erstellung des „Knollens“, liegt den Bearbeitern dann schon die neue Anschrift vor?
** Würde mich einfach so
mal interessieren **
Gruß,
Michael
Hi
die Kennzeichenabfrage erfolgt immer mit „Wer hat am xx.xx.20xx das Fz. mit dem Kennzeichen x-xx 222 gehabt“.
Dann kommt das mit der alten Anschrift - es sei denn, man ist innerhalb des Zulassungsbezirkes umgezogen - dann steht da schon die neue Adresse.
Wenn die Verwarnung/Anhörung an die alte Anschrift geht und kommt dann mit „unbekannt verzogen“ zurück, wird die Behörde versuchen, die Adresse zu ermitteln.
Gruß
HaWeThie
PS zwischen BLITZ und „Anschauen des Fotos“ vergehen mehrere Tage.
Hallo,
danke erst mal für die Antwort.
ist ja „arm“, daß die Behörden heutzutage nicht gleich die aktuelle Adresse bekommen!
Wenn der Brief aber nicht mit „unbekannt verzogen“ zurückkommt - es ist bei uns im Mehrfamilienhaus schon vorgekommen, daß der Postbote die Briefe „Unbekannter“ oben auf die Kästen stellt und fertig. Irgendwann wirft die einer weg. Danach kommt der Bußgeldbescheid, dann die Mahnung denn der Bescheid für „Ersatzweise Haft“ - der ist dann per Zustellungsurkunde und da fällts dann erst auf 
Muß man dann die ganzen Kosten tragen oder (bei mehr als 3 Monaten)
kann man beantragen nur die Ordnungswidrigkeit zu bezahlen?
Gruß,
Michael
Hallo Michael,
eine Sache verstehe ich nicht so ganz. Wenn ich umziehe (und das habe ich auch schon einige Male), stelle ich bei der Post einen Nachsende-Antrag. Der greift normalerweise 3 Werktage nach Antragstellung. Und schon entsteht das Problem doch garnicht. Denn es gehen ja nicht nur Mahnungen von den Freunden in Grün an mich…
Grüße
Almut
Nö,
bereits der Bußgeldbescheid kommt per PZU.
Alles andere fällt nun mal unter „Datenschutz“.
Gruß
HaWeThie
Hallo Almut,
meines Wissens stehen auf den Schreiben mit den Tickets, dass diese auch bei Nachsendeantrag nicht weiter geschickt werden sollen, sondern mit neuer Adresse (soweit bekannt, aber eben bei Nachsendeantrag ist es das ja) zurück gehen und dann von der Behörde erneut an die aktuelle Adresse geschickt werden.
Ausserdem weiss ich von meinem Vormieter, dass er keinen Nachsendeantrag gestellt hat, was mich bei der Fülle von an ihn adressierten Mahnungen, die der Briefträger aus Gewohnheit in meinen Briefkasten geworfen hat, nicht wundert.
Aber das nur am Rande.
Gruß
ALex
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Almut,
meines Wissens stehen auf den Schreiben mit den Tickets, dass
diese auch bei Nachsendeantrag nicht weiter geschickt werden
sollen, sondern mit neuer Adresse (soweit bekannt, aber eben
bei Nachsendeantrag ist es das ja) zurück gehen und dann von
der Behörde erneut an die aktuelle Adresse geschickt werden.
Hallo Alex,
das der Nachsende-Antrag bei Post vom Arbeitsamt nicht greift, dass wusste ich. Das andere war mir neu. Wieder was gelernt. Dank Dir und ein schönes Wochenende für Dich.
Grüße
Almut
Hallo Almut,
sorry, aber daß ist kein Muß (der Nachsendeauftrag).
Und die Behörde kann sich sicher nicht darauf berufen.
Desweiteren, weißt du, was die Post dafürheute nimmt?
Frühr (vor 10 Jahren) war der kostenlos. Heute glaub ich muß man mit ca 40 € rechen. Dabei wird dann ein Adress-Babber vom Verteilzentrum automatisch auf die Postsendung gebabbt. Und das nur bei hälfte der Briefe, die restlichen schlupfen durch, oder sie haben die Aufschrift nicht nachsenden.
Dazu die Tatsache, daß die Postboten „unbekannte“ Absender gerne auf die Briefkästen stellen…
Das System ist nicht sooooo zuverlässig.
Aus diesem Grund achtet man besser drauf, daß man alle wichtigen adressen - man weiß ja wann man umzieht und kann die letzten Wochen vor dem Umzug bei jeder Sendung checken ab man den Absender schon benachrichtigt hat …
Aber (aus Erfahrung) stelle ich keine NAchsendeaufträge mehr. Da kann ich auch jedem abraten - das Preis Leistungsverhältnis stimmt da überhaupt nict. Da würde auch keine ISO-9001 helfen (an die Freunde der Qualitätssicherung hier im Forum)
Schönenn Gruß,
Michael
Hallo Michael,
naja, ich bin in den letzten 4 Jahren 4 Mal umgezogen, hatte immer einen Nachsende-Antrag und jeder Brief hat mich erreicht.
Und kostet nicht 40 Euro sondern 14,90 Euro für ein halbes Jahr.
Grüße
Almut