ich habe vor zu studieren, besitze aber kein Abitur! Da ich in
Niedersachsen wohne, habe ich die Möglichkeit eine so genannte
Zulassungsprüfung(Z-Prüfung) zu absolvieren.
Allerdings erfülle ich die Zugangsvoraussetzungen(siehe Link) zum
jetzigen Zeitpunkt nur teilweise. Dazu gehören Hauptwohnsitz in
Niedersachsen seit einem Jahr und eine abgeschlossene
Berufsausbildung. Die Berufserfahrung von 2 Jahren in meinem
erlernten oder verwandten Beruf fehlen mir. Das Gutachten auf die
Vorbereitung auf die Z-Prüfung würde ich mit einem Kurs der
Kreisvolkshochschule in meiner Umgebung erlangen.
Da ich so schnell wie möglich studieren möchte und der Kurs der
Volkshochschule schon in diesem Jahr beginnt, kommt mir die Frage
auf, ob auch Ausnahmen bezüglich der Zulassungsvorraussetzungen
gültig gemacht werden können?
Da ich wohlmöglich bis zur Prüfung auf Zulassung garnicht in meinem
Beruf arbeiten werde, bzw. nur Zeitarbeit annehme.
Daraufhin habe ich mit einem zuständigen Mitarbeiter der KVHS
gesprochen. Dieser teilte mir mit, dass es im Ermessen der jeweiligen
Universität liege, Abweichungen von den Vorraussetzungen zuzulassen
und sollte dies kurz vor Beginn des Kurses
erfragen.
Gibt es irgendwelche Erfahrungsberichte die meiner Situation ähnlich
sind und mir weiterhelfen könnten?
Ich bedanke mich im Vorraus.
ich habe vor zu studieren, besitze aber kein Abitur!
Offen gestanden bin ich jetzt zunächst etwas überrascht, dass man ohne Abituzr studieren können soll.
Dann brauchte doch kein Mensch mehr Abitur zu machen, das wär doch sinnlos, wenn man auch ohne Abitur alles studieren kann.
Ich nehme mal an, dass man ohne Abitur zumindest an keiner Universität studieren kann, oder? Wenn überhaupt, höchstens an Fachhochschule o.ä. - aber dazu brsaucht man doch auch die Fachhochschulreife. Die wär doch auch sinnlos, wenn man die nicht mehr brauchte.
Gruß,
Branden
Ich nehme mal an, dass man ohne Abitur zumindest an keiner
Universität studieren kann, oder?
Doch, das geht in Niedersachsen z.B., wenn man eine Berufsausbildung hat, mindestens zwei Jahre in dem Beruf gearbeitet hat, einen 1-jährigen Vorbereitungskurs besucht und dann die Zulassungsprüfung an der Uni besteht.
Da ist ein Abitur bestimmt einfacher.
Um ohne Abitur studieren zu können gibt es also Ausnahmeregelungen, die du für dich in Anspruch nehmen willst. Das ist doch schonmal toll für dich, dass es diese Ausnahme überhaupt gibt!
Und jetzt willst du für diese Ausnahmeregelung noch weitere Ausnahmeregelungen für dich beanspruchen??
Doch, das geht in Niedersachsen z.B., wenn man eine
Berufsausbildung hat, mindestens zwei Jahre in dem Beruf
gearbeitet hat, einen 1-jährigen Vorbereitungskurs besucht und
dann die Zulassungsprüfung an der Uni besteht.
Kann man dann wirklich da ALLES studieren? z.B. auch Medizin?
Um ohne Abitur studieren zu können gibt es also
Ausnahmeregelungen, die du für dich in Anspruch nehmen willst.
das ist keine Ausnahmeregelung, sondern eine reguläre Möglichkeit einen Zugang zur Uni zu erhalten. Zwar nicht bundesweit, aber in einigen Bundesländern.
Offen gestanden bin ich jetzt zunächst etwas überrascht, dass
man ohne Abituzr studieren können soll.
Ja, das geht. Nicht alles und überall, aber immerhin. Die Regelungen sind in jedem Bundesland unterschiedlich. Näheres in FAQ:1853
Ich studiere auch - ohne Abi. Und ich kenne noch jemanden, der ohne Abi studiert.
Deine Zweifel nehme ich dir nicht übel. Leider äußern viele ihren Unmut, wenn Leute ohne Abi plötzlich studieren.
Da ich so schnell wie möglich studieren möchte und der Kurs
der Volkshochschule schon in diesem Jahr beginnt, kommt mir die
Frage auf, ob auch Ausnahmen bezüglich der Zulassungsvorraussetzungen
gültig gemacht werden können?
Ich würde mich an die unten auf dem Link gezeigten Adressen wenden.
Allerdings vermute ich, dass es hier keine Ausnahme gibt. Ich habe keine Ahnung, was du bisher beruflich nach deiner Ausbildung gemacht hast und ob Wehrdienstzeiten etc. bereits in deine Kalkulation eingerechnet hast. Wenn dir die Zeiten schlicht und einfach fehlen, wird es eher keine Ausnahme geben. Sonst bräuchte man ja kein Hochschulgesetz. Das Argument, früher anfangen zu können, wird da nicht zählen.
Ich weiß nicht, ob mich diese Seite beunruhigt oder doch eher beruhigt . Man kann ja nur ein paar so technische und soz.psych. Fächer da studieren - alles so Zeugs, das man auf halbseidenen Fachhochschulen auch studieren kann und damit später allenfalls Taxi fahren (aber nur, wenn man den P-Schein zusätzlich gemacht hat).
Das wär dann in der Tat keine Alternative (für mich) zum Abitur.
Gruß,
Branden
Das scheint in allen Bundesländern außer Bayern zu gehen. Berufsausbildung mit Berufserfahrung entspricht ja in gewisser Weise einem Fachabitur und mit dem Vorberitungskurs wird ein allgemeines Abitur draus. So würde ich es sinngemäß erklären.
Gruß
Torsten
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Das scheint in allen Bundesländern außer Bayern zu gehen.
Überall Medizin, außer in Bayern? Sorry, aber das kann ich mir nicht vorstellen. Die Zulassungen zum Medizinstudium müssen Deutschlandweit gleich sein.
Gruß,
Branden
Die Zulassungen zum Medizinstudium müssen
Deutschlandweit gleich sein.
Das finde ich ehrlichgesagt unsinnig. Schließlich vergeben die Unis selbst den Großteil der Medizinstudienplätze nach eigenem Ermessen (also hochschuleigenem Auswahlverfahren) und außerdem ist Bildung Ländersache.
ich habe den Hochschulzugang für die Uni in Schleswig- Holstein geschafft. Dort haben die ziemlich genau geschaut. Ich musste sogar nachweisen, dass die einschlägige Berufserfahrung in einem im Bundesland anerkannten Ausbildungsberuf erfolgte, was ziemlich eng wurde. Am Ende fehlten dann ein paar Tage, derentwegen ich ein Semester - und da es diesen Hochschulzugang nur zum Wintersemester gab letztlich sogar ein Jahr hätte warten müssen. Da wurde dann ein Auge zugedrückt…
Am Besten ist es wohl direkt bei der Uni nachzufragen und die Umstände zu schildern, wobei meine Erfahrung ist, dass es an den Hochschulen immer Leute gibt, die diese Art von Hochschulzugang ablehnen (kann man ja auch hier gut nachlesen). Damit muss man leben.
Wenns nicht klappt, denk mal über ein Gaststudium nach - so kannst du die Zeit überbrücken aber schon die Abläufe und Professoren kennenlernen - das kann nie schaden und die Zeit hat man dann fix wieder drin, weil man direkt loslegen kann ohne sich noch lang zu orientieren.
Bei uns haben damals alle Probestudis die Prüfung geschafft (die m. E. härter war, als das Vordiplom ein Jahr später und die Abiturienten konnten wir - bis auf ein paar Überflieger auch locker in die Tasche stecken. Und das ist ja letztlich der Sinn dieses Hochschulzugangs - dass man eben mit Berufs- und entsprechender Lebenserfahrung mit dem Nachholen des Abis, welches ja allgemein aufs Studium vorbereitet, letztlich wertvolle Zeit verschwendet…
Also viel Erfolg!
anna, mittlerweile Dipl.- Klugscheisserin…
Hi Stefan
Ich bin auch nicht ganz sicher, aber soweit ich weiß, unterliegen die klassischen Fächer wie Jura und Medizin strengen Richtlinien.
Gruß,
Branden
In der ärztlichen AO, Juni 2002 heißt es (der grammatikalischen Richtigkeit halber leicht verändert), zur Meldung zum ersten Abschnitt der arztlichen Prüfung müsse man u.a. zusätzlich einreichen „den Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung,
bei Zeugnissen, die im Ausland erworben worden
sind, auch den Anerkennungsbescheid der nach
Landesrecht zuständigen Stelle.“
Und wen die Uni für ein Studium zulässt, das kann der Bund doch nicht so einfach regulieren, nur dass das Medizinstudium „an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule (Universität)“ stattfinden muss.
Also ich sehe in der AO keinen Grund, weshalb jemand nicht mit einer ungewöhnlichen Hochschulzugangsberechtigung in Medizin eingeschrieben werden könnte und auch nachher erfolgreich approbiert werden kann.