Zulassungsrecht

hallo,
wir nehmen mal an, ich hätte ein moped, so eine schwalbe bj 1982.
die betriebserlaubnis ist nach ddr recht aktuell.
nun möchte ich die blinker entfernen. laut stvzo sind fahrtrichtungsanzeiger an kleinkrafträdern nicht pflicht.
wenn ich die blinker abbaue, erlischt dann die betriebserlaubnis??

hauptmann

Hallo.
Wenn an diesem Fahrzeugtyp keine Fahrtrichtungsanzeiger/Blinker dran sein müssen , warum sollte dann die Betriebserlaubnis erlöschen wenn sie nicht da sind ?
Ob es aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen sinnvoll ist ohne die serienmässigen Blinkern zu fahren, sei jetzt mal dahingestellt.
Gruss Peter

Es ist eine Änderung gegenüber der erteilten Betriebserlaubnis.Ob dadurch gleich diese erlischt?Es gibt ja nur noch 3 Fälle des möglichen Erlöschens und dass hier „Gefährdung durch Umbau“ vorliegt kann ich nicht sehen.

Grüße

hallo
mal ein gegenbeispiel:
wenn ein fz aufgrund seines alters keinen sicherheitsgurt braucht, dieser aber nachträglich eingebaut und eingetragen wurde, darf man dann den sicherheitsgurt einfach wieder entfernen?

ich denke nein.

justin

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hi auch

Ob es aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen sinnvoll ist
ohne die serienmässigen Blinkern zu fahren, sei jetzt mal
dahingestellt.

Wer die Blinker der Schwalben kennt, weiß, warum ein ordentliches „Handzeichen“ manchmal besser ist.
Bye
Leo

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genau das ist ja der punkt. alle gehen nur davon aus, das irgend etwas nachträglich angebaut wird. wenn ich nun was abbaue was rechtlich nicht dran sein muss, ist dadurch die betr.erl. in gefahr???

hauptm.

Hallo,

mal ein gegenbeispiel:
wenn ein fz aufgrund seines alters keinen sicherheitsgurt
braucht, dieser aber nachträglich eingebaut und eingetragen
wurde, darf man dann den sicherheitsgurt einfach wieder
entfernen?

wo trägt man denn etwas in die Betriebserlaubnis eines Kleinkraftrades ein?

Gruß

osmodius

genau das ist ja der punkt. alle gehen nur davon aus, das
irgend etwas nachträglich angebaut wird. wenn ich nun was
abbaue was rechtlich nicht dran sein muss, ist dadurch die
betr.erl. in gefahr???

Ich gehe davon aus, daß die Blinker nicht in der Betriebserlaubnis aufgeführt sind. Dann dürfte lediglich zu beachten sein, daß nach Demontage keine Stellen mit Vewrletzungsgefahr verbleiben.
Bei alten Vespas ist die Betriebserlaubnis für Modelle mit wie ohne Blinker identisch, es wird lediglich die Lenkerform anhand eines Schlüssels festgelegt. Diese hat aber nur bedingt mit den Fahrtrichtungsanzeigern zu tun.

Gruß

osmodius

Auf ein Beiblatt

Grüße

Auf ein Beiblatt

Wo Du es schreibst: Da war was, stimmt.

Danke

osmodius

Hallo,

grundsätzlich gilt: wenn die BE für den Fz-Typ einschl. der Blinkanlage erteilt wurde, erlischt diese mit der Demontage.

Problem ist hier m. E., dass das zugrunde liegende Erlaubnisverfahren ja noch ein DDR-Relikt ist. Da wird wohl nur die Zulassungsstelle und/oder TÜV/Dekra eine fundierte Antwort geben können.

Grüße, M

Grundsätzlich?Wo steht das?
In alten Zeiten war das mal so,daß praktische jede Änderung,die nicht ausdrücklioch erlaubt war,zum Erlöschen der BE führte.Die sind aber vorbei.Da gab es auch einen Beispielkatalog,der die damalige Rechtsprechung widerspiegelte.
Wie schon angeführt gibt es nur noch 3 Gründe zum Erlöschen:
1.Umbau Fahrzeugart
2.Änderung Abgas/Geräuschverhalten
3.Umbau,der eine Gefährdung zur Folge hat.

Natürlich kann man sich eine Mängelkarte einhandeln oder es gibt keine Plakette.Aber Erlöschen der BE?

Grüße

Vielleicht wurde das nicht deutlich: ich sprach von einer allgemeinen BE. Diese wrd erteilt für einen Fahrzeugtyp, so wie er (vom Hersteller) vorgeführt wurde.

Bei Enzel-BEs mag es anders sein.

Grüße, M

Hinweis + Rückfrage
Hallo!

wir nehmen mal an, ich hätte ein moped, so eine schwalbe bj
1982.

Geiles Teil ^^

nun möchte ich die blinker entfernen.

Warum jenes? Technische Probleme lassen sich recht einfach beheben…

laut stvzo sind
fahrtrichtungsanzeiger an kleinkrafträdern nicht pflicht.
wenn ich die blinker abbaue, erlischt dann die
betriebserlaubnis??

Ja, das tut sie, denn die Schwalbe gabs immer nur mit Blinkern. Der Wisch, den du hast (egal, ob das KBA-Formblatt, oder die originale DDR-Betriebserlaubnis), stellt lediglich einen AUSZUG aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis mit den wichtigsten Daten dar. Diese BE an sich (mW in Flensburg lagernd) is mehrere hundert Seiten stark, denn dort is jede Kleinigkeit aufgelistet und beschrieben…

Wenn du nen TÜV/Dekra-Mann findest, der dir die Blinker „austrägt“ (Fahrzeugpapiere ausstellt, wo explizit darauf hingewiesen wird, dass das Fahrzeug über keine Fahrtrichtungsanzeiger verfügt), mags rechtlich schleichen, aber bei ner vernünftig gewarteten KR 51/2 sollten die 18W-Soffitten keine Probleme machen :wink: Den passenden Prüfer zu finden is nich ganz einfach u billig is der Spass auch nich. Dann lieber Elektrik in Ordnung bringen u immer schön blinken :smiley:

Technische Rückfrage: Wie bekommste denn dann den Gasgriff fest? Ohne Blinker rutscht er doch immer nach rechts weg :wink:

Gruss

Mutschy