Moinsen!
Ich hätte gerne mal gewusst, was ihr von folgendem hypothetischen Sachverhalt haltet:
Herr Müller-Meier-Schulze hat ein Leichtkaftrad (MZ TS 125), welches lt Typenschild und Gutachten (gleichzusetzen mit ZB II?) Baujahr 1985 ist. Bei der Zulassung hingegen wurde die Erteilung der Betriebserlaubnis (28.08.1970) in das Feld „B“ (Tag der ersten Zulassung) der ZB I eingetragen. Dieses Datum beinhaltet aber die Erteilung der KTA-Betriebserlaubnis der DDR und nicht die Erstzulassung dieses Fahrzeuges. Somit ist die ZB I in sich nicht richtig, da die EZ ja erst 1985 erfolgte.
Kann dies zu Problemen irgend einer Art führen?
Wer muss für die ggf erforderliche Korrektur der ZB I aufkommen? Dem Halter ist (eigentlich) nichts vorzuwerfen, da er sich drauf verlassen hat, dass die Dame auf der Zulassungsstelle alles richtig gemacht hat…
Auf hilfreiche Antworten wartet
Mutschy