Zulassungsvoraussetzung Physiotherapiepraxis

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage zu den Zulassungsvoraussetzungen für Physioth.
Ich möchte gern eine Physiotherapiepraxis eröffnen, habe selbst aber nicht die entsprechende Ausbildung. Kann ich eine Kassenzulassung bekommen, wenn ich eine Physiotherapeutin beschäftige? Sie wäre quasi der medizinische Leiter und ich der Inhaber. Ich selbst würde natürlich nicht mitarbeiten, denn ich habe davon ja keine Ahnung. Ich würde nur die Abrechnung usw. übernehmen.
Wenn das nicht geht, wäre das event. als GmbH möglich?
D. h. ich bin der Gesellschafter und Geschäftsführer und beschäftige eine Physiotherapeutin, die die berufsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt.

Vielen Dank für Ihre Mühe und beste Grüße
Thomas

Klar geht das .

ein Inhaber muß kein Therapuet sein.
Die Krankenkassen brauchen nur für die Zulassung jemanden , der die fachliche Leitung hat und also auch für " Blödsinn " in der Therapie einsteht .
Eine zivilrechtliche Haftung für den Praxisinhaber schließt das aber auch nicht aus .

Im Zweifelsfall kann Therapeut und Praxis belangt werden , vor dem Hintergrund wäre eine GmbH evtl sinnig .

Der Hinweis sei mir noch gestattet :
Wenn die Praxis einen nicht Therapeuten mit finanzieren muß , muß sie erstens groß sein und zweitens gut laufen. So viel Luft ist dort wirtschaftlich nicht drin .

Viel Erfolg , weiteres und die genauen ( aktuellen ) Bedingungen für z.B. die Räumlichkeiten kannst Du übers Internet bei Krankenkassen , oder sonstwo finden .

Schöne Grüße

Benno Stüve

Hallo Thomas,
zu dieser Frage kann ich Dir leider nicht weiterhelfen. Ich selbst bin seit 10Jahren im Angestellten Verhältnis und habe mich bislang selber noch nicht selbständig gemacht. Deswegen habe ich mich auch noch nicht mit den Zulassungsvoraussetzungen befassen müssen. Nur soviel vielleicht: Mein erster Job war in einem Therapie Zentrum, welches einem Masseur gehörte, der es auch leitete. Er hatte also auch nicht die Ausbildung des Physiotherapeuten und hat aber KG, Manuelle Therapie usw. abrechnen können, weil er genug examinierte Physiotherapeuten angestellt hatte. Diese Praxis war allerdings logischerweise aus einer laufenden Massage Praxis entstanden.
Mehr kann ich Dir dazu nicht sagen, aber ich wüßte nicht warum es nicht gehen sollte. Trotzdem, die deutsche Bürokratie ist ja nicht immer logisch.
Viel Erfolg auf jeden Fall.

Gruß Ralph Große

nei die kassenzulassung bekommt deine physiotherapeutin und du bist der inhaber, dass du vertraglich festlegen musst.
also du bist unterm strich in einer schlechten position, denn deine physioterapeutin, wenn krank oder keinen bock, dann setzt sie dich damit unter druck. dass kann man alles vertraglich regeln.
ein guter rat… tu es nicht.
gruß robert

Lieber Thomas,
meines Wissens ist die Zulassung an die Räumlichkeiten der Praxis, und an die Qualifikation des/der fachlichen Leitung gebunden.
Die genauen Zulassungsvoraussetzungen, Raumgrößen, Ausstattung usw. findest du unter den Webseiten der Arbeitsgemeinschaften der gestzl.gKV und Ersatzkassen.Auch physio.de hat viele Infos zu diesen Formalitäten.
Ich hoffe dass ich dir weiterhelfen hab können
Liebe Grüße
Fritz

Ist nur Berufsangehörigen möglich !

Leider kann ich diese Frage nicht gut beantworten, da ich mich seit den 80er Jahren nicht mehr um Zulassungsbedingungen gekümmert habe.
Hoffentlich wissen die anderen mehr.
Mit freundlichem Gruß
Holger Petersen

Sorry das esa so lange gedauert hat, ich hatte vergessen, das man sich erst auf der webside einloggen muß.
Also nochmal: Wenn Du selber kein PT bist, begibst Du Dich auf sehr dünnes Eis, da das ein Beruf ist dre auch Risiken birgt.Du als Inhaber bist für alles verantwortlich, das heißt wenn ein Patient mit gebrochenen Rippen oder sogar mit Schlagnfall nach einer hochcervikalen Manipulation aus Deiner Praxis getragen wird, hast Du ein Problem. Überleg es Dir also gut. Möglich wäre, das Du ein Fitnessstudio aufmachst, mit einer Physioth. Abteilung, geleitet von einem Physioth., oder das Du zusammen mit einem Physioth. eine Praxis eröffnest, Du für den Bürokram, er für die Praxis.Also Kassenzulassung auf Deinen NAmen kannst Du auf jeden Fall vergessen, es sei denn Du Bist med. Masseur, dann wäre es möglich.(Unglaublich aber wahr) Da ich selber nicht selbständig bin (noch nicht) sind meine Angaben ohne Gewehr. Also viel Erfolg