Zulassungsvoraussetzung Steuerfachwirt

Hallo ihr Lieben,

ich habe mich zu einer Fortbildung zur Steuerfachwirtin entschlossen und besuche den Vorbereitungskurs seit Januar 2007. Nun habe ich erneut in die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung vor der Steuerberaterkammer geschaut und mit erschrecken festgestellt, daß ich eine mind. 3-jährige Praxiszeit bei einem selbständigen Steuerberater nachweisen muß. Ich war dummerweise davon ausgegangen, daß die Beschäftigung in der Steuerabteilung in der freien Wirtschaft, wie beim Bilanzubuchhalter, ausreicht. Nach Durchsicht meiner Zeugnisse fehlen mir nun leider einige Monate. Was tun?

Vielen Dank für die Hilfe.

Happymac

Nach Durchsicht meiner
Zeugnisse fehlen mir nun leider einige Monate. Was tun?

Hi,

gem. § 9 Abs. 3 der PO
http://www.stbkammer-berlin.de/Dokumente/Pruefung-Fa…

sind auch Ausnahmen auf Antrag möglich, also mal an die zuständige StBK
wenden.

Mfg vom

showbee

Hi showbee,

vielen Dank, werde das einmal versuchen. Vielleicht bekomme ich tatsächlich eine Einzelfallentscheidung. Hatte bereits vergeblich ein Anmeldeformular zur Kammerprüfung gesucht um die genauen Angabemöglichkeiten einzusehen.

Gruß

Happymac

Ich kann hier lieder, im Gegensatz zum showbee, keine Ausnahmen erkennen.

Evtl. sollte doch mal dargelegt werden, welche Zeiten man wo verbracht hat.

Hallo,

Evtl. sollte doch mal dargelegt werden, welche Zeiten man wo
verbracht hat.

Hat sie doch: Steuerabteilung im Unternehmen statt bei StB

Ich kann hier lieder, im Gegensatz zum showbee, keine
Ausnahmen erkennen.

Ich also durchaus, insoweit sollte man den Antrag stellen, bevor man nun den Job wechselt bzw. die Prüfungen verschieben muss.

Mfg vom

showbee

Hi Showbee,

Du hast es genau richtig geblickt ; ) Ich habe jetzt nochmals meine Unterlagen durchgeforstet. Und, welch Wunder!!! Bis auf, es ist kaum zu fassen, 11 Tage!!! habe ich genau 36 Monate voll. 20 bei einer StBin, 15 Monate und die Krümeltage bei einer StBges. Ich werde mit der zuständigen StBKammer telefonieren. Ich denke dies wäre der klassische Fall für eine solche Einzelfallregelung.

Drückt mir die Daumen!!!

Gruß

Happymac