Zulassungsvoraussetzungen FH, total irrational!

Hallo allesamt!

Ich hab mir heute die Zulassungsvoraussetzungen der FH Koblenz angeguckt und werde nicht schlau draus - hier ein Ausschnitt :

_Zulassungsvoraussetzungen
Die Qualifikation für das Studium an einer Fachhochschule in Rheinland-Pfalz wird durch folgende Vorbildung nachgewiesen:

Hochschulreife in Verbindung mit dem Nachweis einer einschlägigen praktischen Vorbildung.
Die „allgemeine Hochschulreife“ berechtigt zum Fachhochschulstudium aller Fachrichtungen.

Die „fachgebundene Hochschulreife“ berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule nur in der Fachrichtung, die dem Fach oder den Fächern entspricht, die an einer Universität studiert werden können.

Fachhochschulreife
2.1 Abschlußzeugnis der Fachoberschule

2.2 Abschlußzeugnis eines besonderen Bildungsweges, der durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur als der Fachhochschulreife gleichwertig anerkannt ist

2.3 Zeugnis über den Erwerb der Fachhochschulreife nach § 53 Abs. 3 FHG
eines Gymnasiums
eines beruflichen Gymnasiums
eines Kollegs
in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung_

und es erscheint mir absolut unlogisch warum man:

  • von einer Fachoberschule kommend keine abgeschlossenen Berufsausbildung braucht um dort studieren zu können.

  • von einem Gymnasium/BG/Kolleg (Punkt 2.3) (nach der 12. Klasse + mind 1. jähriges Praktikum = allg. Fachhochschulreife --> §47, Verordnung über die Bildungsgänge und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe und dem beruflichen Gymnasium (VOGO/BG) vom 19. September 1998 in der Fassung vom 23. April 2002) kommend aber eine abgeschlossene Berufsausbildung haben muss.

Kann mir einer diesen Unfug erklären? Wer es nachlesen möchte, hier der Link direkt zur FH:

http://webserv2.fh-koblenz.de/fh/modules.php?op=modl…

Gruss
Mathias

Selbstschutz der FH vor Theoretikern
Ich denke mir das jetzt einfach mal so, dass

a) der Besuch einer FOS mit einem Fachabitur in dem Fachbereich, in dem man dann studieren will, schon eine gewisse praktische Erfahrung, auf die im Studium Bezug genommen wird, voraussetzt. (Kann man nicht erst mit abgeschlossener Ausbildung auf die FOS gehen?)

und
b) Das bei einem Abitur nicht der Fall ist und man zunächst ein Jahr Praktikum braucht, um auch für die praktischen Teile des Studiums gerüstet zu sein.

Daher würde ich die geforderten praktischen Erfahrungen so verstehen, dass man für jeden Studenten sowohl eine praktische als auch eine theoretische Vorbildung voraussetzen will.

Gruß sannah

Hallo Sannah!

(Kann man nicht erst mit
abgeschlossener Ausbildung auf die FOS gehen?)

Nein, zum Besuch der FOS (Fachoberschule) ist keine abgeschlossene Berufsausbildung nötig. Sehr häufig ist z.B. der Übertritt auf die FOS nach der Mittleren Reife.

Vielleicht hast du etwas mit der BOS (Berufsoberschule) verwechselt - um die BOS zu besuchen, ist tatsächlich eine abgeschlossene Berufsausbildung nötig!

Grüße,
Nina

Schulischer + praktischer Teil der FH-Reife :smile:
Hallo Mattthias,

du musst dir die Seite auch genau durchlesen. Mit der Allgemeinen Hochschulreife, sprich dem Abitur, kannst du jedes Fach an der FH Koblenz studieren, ebenso mit der Allgemeinen Fachhochschulreife. Der einzige Unterschied zwischen diesen beiden Hochschulzugangsberechtigungen besteht darin, dass du, wenn du z.B. von der FOS Wirtschaft kommst, und BWL studieren willst, kein Vorpraktikum mehr machen musst, weil die Praktika der Klassenstufe 11 der FO anerkannt werden.

".3 Zeugnis über den Erwerb der Fachhochschulreife nach § 53 Abs. 3 FHG
eines Gymnasiums
eines beruflichen Gymnasiums
eines Kollegs

in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung"

Hiermit ist der Abschluss des „schulischen Teils der Fachhochschulreife“ gemeint. Dass heißt solch ein Zeugnis, das auch auf der Höheren Handelsschule vergeben wird, weist lediglich den schulischen Teil der FH-Reife aus. Zu einem Studium an einer FH wird aber nur zugelassen wer den Schulischen und Praktischen Teil der FH-Reife besitzt, dieser wird eben durch eine Berufsausbildung erlangt, verstanden?

Dass heißt du kannst dort jedes Fach mit Abi oder Fachabi studieren, aber wenn du eben nur den schulischen Teil der FH-Reife gemacht hast benötigst du noch eine Ausbildung oder ein 1-Jähriges Praktikum für den praktischen Teil.

Grüße

Bernd

Hallo Mattthias,

du musst dir die Seite auch genau durchlesen. Mit der

Nanana, ich glaube mich hat hier jemand nicht verstanden… aber sei’s drum.

Allgemeinen Hochschulreife…

[…]
Jaja, alter Hut, nix neues §53 Abs. 1 FHG

Hiermit ist der Abschluss des „schulischen Teils der
Fachhochschulreife“ gemeint. Dass heißt solch ein Zeugnis, das
auch auf der Höheren Handelsschule vergeben wird, weist
lediglich den schulischen Teil der FH-Reife aus. Zu einem
Studium an einer FH wird aber nur zugelassen wer den
Schulischen und Praktischen Teil der FH-Reife besitzt, dieser
wird eben durch eine Berufsausbildung erlangt, verstanden?

Jaja, ich hab das schon lange verstanden, aber Du wohl nicht.
Ich wollte nur wissen, warum die bei Gymnasien eine berufliche Ausbildung notwendig sehen, und nichts von längerfristigen Praktikas erwähnen, wie diese in der Schulverordnung auch so zugelassen sind um die Fachhochschulreife zu erlangen. Denn die FH schreibt hier:
.3 Zeugnis über den Erwerb der Fachhochschulreife nach § 53 Abs. 3 FHG
eines Gymnasiums
eines beruflichen Gymnasiums
eines Kollegs
in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung
Für jeden einleuchtend hier nur schulischer Teil + Berufsausbildung. Aber wo sind hier die 1-jährigen Praktikas?

Wie Du schon richtig erkannt hast und es auch - ich zitiere:
§47, Absatz 4, Verordnung über die Bildungsgänge und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe und dem beruflichen Gymnasium (VOGO/BG) vom 19. September 1998 (ABl. S. 734) in der Fassung vom 23. April 2002 :

**(4)
Der Nachweis einer ausreichenden beruflichen Tätigkeit kann erbracht werden durch:

die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder
den Abschluss einer schulischen Berufsausbildung durch eine staatliche Prüfung oder
eine Laufbahnprüfung im öffentlichen Dienst oder
eine mindestens einjährige Berufs- oder Praktikantentätigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einem freiwilligen sozialen Jahr. Das Praktikum kann sowohl in Industrie-, Handwerks- oder Dienstleistungsbetrieben als auch in öffentlichen Verwaltungen, Behörden oder Institutionen sowie in sozialen oder gemeinnützigen Einrichtungen durchgeführt werden. Es soll Einblicke in unterschiedliche Arbeitsbereiche und -abläufe bieten und das Kennen lernen und Erproben vielfältiger Arbeitsmethoden ermöglichen. Die wöchentliche Arbeitszeit der Praktikantinnen und Praktikanten richtet sich nach den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen. Nach Beendigung des Praktikums erstellt der Betrieb eine Bescheinigung und ein Zeugnis, das neben der fachlichen Qualifikation auch die folgenden Gesichtspunkte umfasst:
Präsenz und Leistungsbereitschaft,
selbständiges Arbeiten und kreatives Problemlösungsverhalten,
Kooperations- und Teamfähigkeit,
Verantwortungsbewusstsein und Verantwortungsbereitschaft.
Auf die Berufs- oder Praktikantentätigkeit sind der abgeleistete Wehr- und Zivildienst bis zu 6 Monaten, der mehr als zweijährige freiwillige Wehrdienst bis zu 12 Monate anzurechnen.**

Das einzige was die FH verpennt hat und mir mittlerweile mitgeteilt hat, dass wie auch bei der Schulverordnung steht, (mindestens) einjährige Praktikas ebenso gültig sind und anerkannt werden. Schließlich bekommt man ja auch nach 1-jährigen Praktikas die allg. Fachhochschulreife ausgestellt. Ich wollte nicht wissen, was hier was ist, das ist mir schon lange klar und ich habe die ganzen Verordnungen x-mal gelesen. Was mir hier nicht einleuchtete warum nur eine abgeschlossene Berufsausbildung hier befähigt und Praktikas nicht. Denn den beruflichen (praktischen) Teil habe ich mit 2,5 Jahre Arbeit in der freien Wirtschaft lange erbracht. Nur habe ich keine abgeschlossene Berufsausbildung. Dies ist nicht weiter relevant, nicht laut FHG, nicht laut Schulverordnung, nur ist dies eine missglückte Formulierung der FH gewesen. Ihr Statement dazu:

… Seit kurzem gibt es eine gesetzliche Aenderung diesbezueglich, so dass man auch mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife und einem 1-jaehrigen gelenkten Praktikum als Nachweis des praktischen Teils der Fachhochschulreife an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz studieren kann…

Bitte also vorher meine Frage genau lesen (bzw. zu Ende, denn am Ende des 1. Posts bezog ich mich auf die Schulverordnung und die damit verbundene Fachhochschulreife die nach einem 1-jährigen Praktikum erlangt wird).

Danke & Gruss
Mathias

Hallo Matthias,

ich verstehe ehrlich gesagt dein Problem nicht. Im 1. Posting war deine Frage:

"und es erscheint mir absolut unlogisch warum man:

  • von einer Fachoberschule kommend keine abgeschlossenen Berufsausbildung braucht um dort studieren zu können.

  • von einem Gymnasium/BG/Kolleg (Punkt 2.3) (nach der 12. Klasse + mind 1. jähriges Praktikum = allg. Fachhochschulreife --> §47, Verordnung über die Bildungsgänge und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe und dem beruflichen Gymnasium (VOGO/BG) vom 19. September 1998 in der Fassung vom 23. April 2002) kommend aber eine abgeschlossene Berufsausbildung haben muss."

Und diese Frage hast du dir dann in deinem 2. Posting selbst beantwortet:

„… Seit kurzem gibt es eine gesetzliche Aenderung diesbezueglich, so dass man auch mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife und einem 1-jaehrigen gelenkten Praktikum als Nachweis des praktischen Teils der Fachhochschulreife an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz studieren kann…“

Dass heißt heute ist es so, dass du die vollwertige FH-Reife auch nach 12 Jahren Gymansium und einem Jahr Praktikum hast, wo liegt das Problem?

Diese Regeglung gibt es hier im Saarland übrigens schon sehr lange, deswegen ging ich davon aus, dass es in Rheinland-Pfalz genauso ist, und so ist es ja auch seit kurzem.

Lässt die FH deine 2,5 Jährige Tätigkeit in der freien Wirtschaft als praktischen Teil der FH-Reife gelten?

Grüße

Bernd, der den normalen FO Weg gegangen ist und seit 1 Woche auch die Allg. FH-Reife hat *g*