Hallo Mattthias,
du musst dir die Seite auch genau durchlesen. Mit der
Nanana, ich glaube mich hat hier jemand nicht verstanden… aber sei’s drum.
Allgemeinen Hochschulreife…
[…]
Jaja, alter Hut, nix neues §53 Abs. 1 FHG
Hiermit ist der Abschluss des „schulischen Teils der
Fachhochschulreife“ gemeint. Dass heißt solch ein Zeugnis, das
auch auf der Höheren Handelsschule vergeben wird, weist
lediglich den schulischen Teil der FH-Reife aus. Zu einem
Studium an einer FH wird aber nur zugelassen wer den
Schulischen und Praktischen Teil der FH-Reife besitzt, dieser
wird eben durch eine Berufsausbildung erlangt, verstanden?
Jaja, ich hab das schon lange verstanden, aber Du wohl nicht.
Ich wollte nur wissen, warum die bei Gymnasien eine berufliche Ausbildung notwendig sehen, und nichts von längerfristigen Praktikas erwähnen, wie diese in der Schulverordnung auch so zugelassen sind um die Fachhochschulreife zu erlangen. Denn die FH schreibt hier:
.3 Zeugnis über den Erwerb der Fachhochschulreife nach § 53 Abs. 3 FHG
eines Gymnasiums
eines beruflichen Gymnasiums
eines Kollegs
in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung
Für jeden einleuchtend hier nur schulischer Teil + Berufsausbildung. Aber wo sind hier die 1-jährigen Praktikas?
Wie Du schon richtig erkannt hast und es auch - ich zitiere:
§47, Absatz 4, Verordnung über die Bildungsgänge und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe und dem beruflichen Gymnasium (VOGO/BG) vom 19. September 1998 (ABl. S. 734) in der Fassung vom 23. April 2002 :
**(4)
Der Nachweis einer ausreichenden beruflichen Tätigkeit kann erbracht werden durch:
die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder
den Abschluss einer schulischen Berufsausbildung durch eine staatliche Prüfung oder
eine Laufbahnprüfung im öffentlichen Dienst oder
eine mindestens einjährige Berufs- oder Praktikantentätigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einem freiwilligen sozialen Jahr. Das Praktikum kann sowohl in Industrie-, Handwerks- oder Dienstleistungsbetrieben als auch in öffentlichen Verwaltungen, Behörden oder Institutionen sowie in sozialen oder gemeinnützigen Einrichtungen durchgeführt werden. Es soll Einblicke in unterschiedliche Arbeitsbereiche und -abläufe bieten und das Kennen lernen und Erproben vielfältiger Arbeitsmethoden ermöglichen. Die wöchentliche Arbeitszeit der Praktikantinnen und Praktikanten richtet sich nach den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen. Nach Beendigung des Praktikums erstellt der Betrieb eine Bescheinigung und ein Zeugnis, das neben der fachlichen Qualifikation auch die folgenden Gesichtspunkte umfasst:
Präsenz und Leistungsbereitschaft,
selbständiges Arbeiten und kreatives Problemlösungsverhalten,
Kooperations- und Teamfähigkeit,
Verantwortungsbewusstsein und Verantwortungsbereitschaft.
Auf die Berufs- oder Praktikantentätigkeit sind der abgeleistete Wehr- und Zivildienst bis zu 6 Monaten, der mehr als zweijährige freiwillige Wehrdienst bis zu 12 Monate anzurechnen.**
Das einzige was die FH verpennt hat und mir mittlerweile mitgeteilt hat, dass wie auch bei der Schulverordnung steht, (mindestens) einjährige Praktikas ebenso gültig sind und anerkannt werden. Schließlich bekommt man ja auch nach 1-jährigen Praktikas die allg. Fachhochschulreife ausgestellt. Ich wollte nicht wissen, was hier was ist, das ist mir schon lange klar und ich habe die ganzen Verordnungen x-mal gelesen. Was mir hier nicht einleuchtete warum nur eine abgeschlossene Berufsausbildung hier befähigt und Praktikas nicht. Denn den beruflichen (praktischen) Teil habe ich mit 2,5 Jahre Arbeit in der freien Wirtschaft lange erbracht. Nur habe ich keine abgeschlossene Berufsausbildung. Dies ist nicht weiter relevant, nicht laut FHG, nicht laut Schulverordnung, nur ist dies eine missglückte Formulierung der FH gewesen. Ihr Statement dazu:
… Seit kurzem gibt es eine gesetzliche Aenderung diesbezueglich, so dass man auch mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife und einem 1-jaehrigen gelenkten Praktikum als Nachweis des praktischen Teils der Fachhochschulreife an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz studieren kann…
Bitte also vorher meine Frage genau lesen (bzw. zu Ende, denn am Ende des 1. Posts bezog ich mich auf die Schulverordnung und die damit verbundene Fachhochschulreife die nach einem 1-jährigen Praktikum erlangt wird).
Danke & Gruss
Mathias