Zum 1000sten ... AG Weihnachtsgeld zurückfordern?

Im Arbeitsvertrag steht:

  • das es ein „13.Monatsgehalt/Weihnachtsgeld“ gibt …
    (ein volles Monatsgehalt)
    -> Auf der Entgeldabrechnung DATEV steht: „Weihnachtsgeld“
  • kein Rechtsanspruch bla bla …
  • es gibt keine Rückzahlungsklausel
  • die Firma ist keinem Tarifvertrag angebunden

Wenn man nun zum 01.03.2012 kündigt (bzw. 29.02.), dann darf
der AG das Geld nicht zurück verlangen , da es im Arbeitsvertrag
nicht erwähnt ist und auch kein Tarifvertrag greifen kann, RICHTIG ?