Im Arbeitsvertrag steht:
- das es ein „13.Monatsgehalt/Weihnachtsgeld“ gibt …
(ein volles Monatsgehalt)
-> Auf der Entgeldabrechnung DATEV steht: „Weihnachtsgeld“ - kein Rechtsanspruch bla bla …
- es gibt keine Rückzahlungsklausel
- die Firma ist keinem Tarifvertrag angebunden
Wenn man nun zum 01.03.2012 kündigt (bzw. 29.02.), dann darf
der AG das Geld nicht zurück verlangen , da es im Arbeitsvertrag
nicht erwähnt ist und auch kein Tarifvertrag greifen kann, RICHTIG ?