Zum 4. mal in Reparatur

Mahlzeit

Mal angenommen…

…ein Laptop wird innerhalb der Garantiezeit wegen eines Wackelkontaktes am Kopfhörerausgang in Reparatur gegeben.Das Mainboard wird ausgetauscht.Daraufhin fallen Touchpad und Tastatur spontan aus und der Bildschirm flackert.
Bei der 2. Reparatur wird die Festplatte ausgetauscht, was den Schaden aber nicht behebt.
Bei der dritten Reparatur wird wieder das Mainboard getauscht und immernoch hat das Laptop Macken.

Kurzum wurde es drei mal repariert und geht jetz wieder in Reparatur.Zum vierten Mal.

Nun die Frage:
Welche Ansprüche kann derjenige jetzt stellen.Neues Gerät?Geld zurück?Neuwert oder Momentanwert?Oder muss er es einfach aussitzen?

Muss die getauschte Festplatte aufgehoben werden?Da es sich nur um einen Wackelkontakt handelte, wurde keine Sicherheitskopie gemacht.

PS:Alle Reparaturen waren Garantiefälle

Danke schon mal

Hallo,
die Berechtigung zum Rücktritt vom Kaufvertrag hattest Du bereits nach
der 3. Nachbesserung (Reparatur).

Viele Grüße

Zunächst mal ist meinem Vorredner zuzustimmen, dass Rücktritt vom Kaufvertrag bereits ab der 3. Reparatur (weil 2. Nachbesserung der Schäden mit Ausnahme des Kopfhörerausgangs) möglich ist. Bei Rücktritt vom Vertrag gibt’s den Kaufpreis zurück - mit Abstrichen bezgl. Wertersatz nur dann, wenn weniger als eigenübliche Sorgfalt bei der Verwendung zu Verschlechterungen geführt hat bzw. wenn der Schaden beim Verkäufer nicht auch aufgetreten wäre (wohl eher nicht). Neues Gerät ist wohl nicht drin, da es sich dabei um eine Neulieferung handeln würde, hier aber Nachbesserung vom Verkäufer verlangt wurde.
Denkbar ist daneben noch Schadensersatz.

Ciao
Felix

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