Zum 60. Geburtstag

Zum 60. Geburtstag unserer Mutter wollen wir eine „besondere Kleinigkeit“ vorbereiten.
Fällt Euch etwas ein?
Neben den „regulären“ Geschenken soll es ein außergewöhnliches Geschenk geben oder ein kleines Event oder eine nette Überraschung.
Habt ihr eine Idee?

Danke und Gruß
Trinity

es gibt mütter die sind mit dem falschirm abgesprungen !
andre heisluftballon gefahren !
wieder andere sind im roten meer getaucht …

will sagen, deine angaben sind etwas dürftig.
kanns ein bischen mehr sein ? dann kommen vielleicht auch gute rauch bare vorschläge
t.

Hallo Trinity,
meine Ma hat zu Ihrem 60. ein Feuerwerk bekommen.
Kam super gut an, erfordert aber schon ein bisschen einsatz (Geldmäßig)
Grüße Almut

und ist nicht überall erlaubt ! owt.

Hallo Trinity,
meine Ma hat zu Ihrem 60. ein Feuerwerk bekommen.
Kam super gut an, erfordert aber schon ein bisschen einsatz
(Geldmäßig)
Grüße Almut

Hallo Trinity,

Kauf ein Bildramen 52x72 cm mit Glas,

suche alle Fotos von Geburt bis heute zusammen.

von unten bis oben in „zick-zack“ aufkleben.

Bin jetzt 72, freue mich jeden Tag an diesem Geschenk zum 60 igsten

Gruss
Fritz
a.d.Uw.

Vielen Dank bisher, but
Vielen Dank für Eure Antworten bisher.
Wie geschrieben haben wir eigentlich schon ein Geschenk.
Es soll eine besondere Kleinigkeit sein.
Also sowas wie eine originelle Torte oder sowas…
Auf weitere Ideen bin ich gespannt und sag (schreib) jetzt schonmal: DANKE!

Gruß Trinity

Hallo Tam,
Bevor Du so einen Spruch ablässt, solltest Du Dich vielleicht erstmal schlau machen?

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist im deutschen Sprengstoffgesetz strikt geregelt. Ohne Feuerwerker-Lizenzen oder sogenannte Ausnahmegenehmigungen darf man vom 2. Januar bis zum 30. Dezember eines Jahres nur Feuerwerk der Klasse I (Feuerwerksspielwaren, z.B. kleine „Brummkreisel“ und „Feuerringe“) und T1 (Feuerwerk für technische Zwecke, z.B. „Traumsterne“) abbrennen. Diese sind im Fachhandel auch von Kindern (nur Klasse I) zu erwerben. Für Feuerwerkskörper der Klasse T1 gelten teilweise Einschränkungen, die auf den Gegenständen vermerkt sind.

Nur an Silvester (31. Dezember von 18.00 Uhr bis zum 1. Januar 1.00 Uhr) ist es Privatpersonen ab 18 Jahren erlaubt, Feuerwerkskörper der Klasse II (Silvesterfeuerwerk) abzubrennen. Im Jahresverlauf ist es grundsätzlich nicht zulässig, Silvesterfeuerwerkskörper (z.B. Raketen, Knallkörper, Fontänen, Batterien) abzubrennen. Dieses Verbot gilt auch für öffentliche oder private Festlichkeiten und auch für das Abbrennen auf privaten Grundstücken.

Zusätzlich zu Silvester kann man anläßlich eines hohen Familienfestes (z.B. Goldhochzeit, 70. Geburtstag usw.) bei dem Ordnungsamt seiner Stadt/Gemeinde eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 24(1) der 1. SprengV zum Abbrennen von Kleinfeuerwerk der Klasse II während des Jahres beantragen. Diese wird aber, abhängig von den Bestimmungen der Stadt/Gemeinde, leider nur selten erteilt und kostet dann zwischen 10 und 100 Euro. Erhält man eine Ausnahmegenehmigung, kann man bei jedem Feuerwerker, Feuerwerksbetrieb oder Online-Shop im Internet Silvesterfeuerwerkskörper erwerben

Grüße Almut

Halo Almut !

ich bin staatlich gepr. Feuerwerksexperte, auch wenn’s schon generationen zurückliegt.
meine antwort sollte bewußt nicht so kompliziert und umfangreich wie deine ausfallen.
fakt ist doch , das feuerwerk würde doch eher ein minimini feuerwerk werden.
und das wollen wir doch nicht anlässlich eines solchen feiertages ? oder ?
hast du schon mal versucht im sommer feuerwerkskörper zu kaufen?
in meinem keller liegen noch türkenkoffer voll davon. ich werd sie einfach nicht los. die entsorgung, zumindest hier in cölln, ist nicht ohne.
(biste jetzt wieder nett zu mir ?? :wink:
t.

(biste jetzt wieder nett zu mir ?? :wink:

Nur wenn Du auch zum Köln-Treffen kommst… :wink:
Almut

vielleicht was Gedichtetes?
Hallo Trinity,

z.B. ein 7-Silbler?

essen trinken, das ist gut
keiner das verschmähen tut

in dei´m garten bist du gern
bist ja unser aller stern

Oder vielleicht ein abecedarius (der ist nicht ganz so einfach, darum erst mal ungereimt probieren!)? Der ginge so: Als Beate Christiansen Damals Einmal F…G…H…usw.

Noch viele gute Ideen wünscht Martin, der gerade für seinen Daddy „bastelt“.

Ein kleiner Gutschein - z. B. Besuch bei der Kosmetikerin oder Farbberatung - kommt immer gut an. Wenn sie feingeistiger ist: vielleicht eine Karte für die Oper oder für das Theater.

Gruss,
Simone.

Hallo Trinity!

Zum 60. Geburtstag unserer Mutter wollen wir eine „besondere
Kleinigkeit“ vorbereiten.
Fällt Euch etwas ein?

Mal sehen was ich in meiner Gehirnkiste so finde…

Neben den „regulären“ Geschenken soll es ein außergewöhnliches
Geschenk geben oder ein kleines Event oder eine nette
Überraschung.
Habt ihr eine Idee?

Ideen:

-ein selbstgebastelter Fotokalender, jeder Gast steuert ein Foto von sich bei, damit sich Deine Mutter immer an alle erinnert

-bei einer Hochzeit habe ich mal etwas gesehen, ich würde es als „Taten-Leine“ bezeichnen: eine Wäscheleine mit vielen Herzen aus Pappe, für jede Woche des Jahres (oder für jeden Monat) ein Herz. Jeder Hochzeitsgast konnte sich nun eine Woche/einen Monat aussuchen, in dem er etwas mit/für das Hochzeitspaar tun möchte (zum Essen einladen, Bügelwäsche machen, Schreibarbeit erledigen…)

-manche Menschen würden sich vielleicht über eine Anzeige in der (Lokal-)Zeitung freuen (sowas wie „Erna wird 60!“)

Ohje, das war’s schon :wink: Ihr werdet sicher noch etwas finden!

Viel Spaß!
Frauke

Hi T.!

kanns ein bischen mehr sein ? dann kommen vielleicht auch gute
rauch bare vorschläge

Wenn sie raucht, wären qualitativ hochwertige Rauchwaren sicher eine gute Idee.

SCNR :wink:
Frauke

Lieber Sechzig und fetzig als Zwanzig und ranzig…

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