Meine Firma ist aus dem Tarifvertrag ausgestiegen und bietet uns jetzt zum 1.1. neue Arbeitsverträge an. In 2 Wochen sollen wir das unterschreiben. Der Manteltarif gilt dann nicht mehr, sondern nur noch gesetzliche und betriebliche Vereinbarungen.
Ich gehe mal zum Anwalt und spreche den Vertrag durch und informiere mich, wie die Rechtslage ist. Es ist nur ein Beratungsgespräch. Bevor ich den neuen Arbeitsvertrag unterschreibe, will ich wissen, was ich unterschreibe.
Ist das eine gute Idee? Würdet ihr das meiner Stelle auch tun?
Hallo Sylvia,
genau diese Herangehensweise hat mir vor 1 1/2 Jahren viel Geld und Nerven gespart.
Der AG hatte Änderungskündigungen ausgesprochen, aber an dieser war kein Entwurf des neuen Vertrages.
Obwohl die mündliche Aussage stand, außer der Entlohnung gibt es keine Veränderungen, war ich skeptisch, zu Recht, wie sich im Nachgang herausstellte.
Der nach Ablauf der Entscheidungsfrist wurden dann Verträge vorgelegt,
mit denen neben Gehaltseinbußen auch Urlaubskürzung und Erhöhung der Wochenarbeitszeit vorgesehen waren.
Der rechtzeitige Gang zum Anwalt hat mich vor diesem Kelch bewahrt:
Der letztendlich unterschriebene Vertrag hatte zwar eine Gehaltskürzung zum Inhalt, aber nicht im ursprünglich anvisierten Umfang, Urlaubsanspruch in der alten Höhe und Wochenarbeitszeit blieben ebenfalls unverändert. Des weiteren konnte mit Hilfe des Anwalts eine schriftliche Absicherung der Abgeltung von Mehrarbeitszeit sowie das schriftliche Erlaubnis zur Ausübung eines Nebenerwerbs (der nichts mit dem Hauptjob zu tun hat) erzielt werden.
Ohne die anwaltliche Hilfe hätte ich das ganze auch nervlich nicht durchgestanden. Dank einer Rechtsschutzversicherung hatte ich auch nur einen kleinen Eigenanteil zu zahlen, der im Verhältnis zum erzielten Ergebnis eigentlich lachhaft ist.
Also nur Mut, auf zum Fachanwalt für Arbeitsrecht. Für mich hat sich das gelohnt.
MfG und alles, alles Gute wünscht M.P.