Zum Arzt ohne Krankenversicherung

Hallo.
Nach meiner Ausbildung ist meine Krankenversicherung ausgelaufen. Ich fange zwar im September eine zweite Ausbildung an, weiß aber nicht ob ich dann wieder Krankenversichert bin.
Ich war in der Familienversicherung von meinem Ex-Mann (die Scheidung ist noch nicht durch). Und die von der AOK sagten das ich eigentlich weiterhin bei ihm Familienversichert wäre, solange wir nicht geschieden sind und sie würden das jetzt (schon seit einem Monat) prüfen.
Meine Frage also: Wie steht es um meine Krankenversicherung? Wenn ich dann geschieden bin?

Zum zweiten: Kann ich zum Frauenarzt und mir die pille verschreiben lassen, auch ohne Krankenversicherung?

Hallo,

zu Punkt 1 kann ich leider keine Angaben machem, da ich mich dafür zuwenig in der GKV auskenne.

Zu Punkt 2: Natürlich kannst Du auch ohne Krankenversicherung zum FA gehen und Dir ein Rezept geben lassen. Du musst es nur selbst bezahlen.

Bei der Sprechstundenhilfe „Selbstzahler“ angeben und gut is. Wirst dann behandelt, als wärst Du Privatpatient, sprich „Selbstzahler“. Du bekommst dann eine Privatrechnung nach Hause und musst das Medikament selbst bezahlen.

Solange Ihr monatliches Gesamteinkommen unter 365,00 € monatlich liegt und Ihre Scheidung noch nicht rechtskräftig ist, ist eine Familienversicherung möglich. Machen Sie notfalls ein wenig Druck. Ohne Karte wird der Arzt sie nicht unbedingt behandeln, bzw. Ihnen eine Privatrechnung stellen. Ansonsten empfehle ich, eine freiwillige Versicherung abzuschließen. In diesem Fall zahlen Sie bei Einnahmen unter 851,67 € monatlich einen Beitrag von 140,53 €. Das Geld wird Ihnen erstattet, wenn die Familienversicherung zustande kommt.

Hallo,

also wenn du im Sept eine normale Ausbildung anfaengst, dann bist du dann natuerlich sowieso wieder krankenversichert.

Und zu dem Arztbesuch, natuerlich kann man zum Arzt gehen wenn man nicht krankenversichert ist, man muss es halt nur selber bezahlen! Aber am Mittwoch faengt der September ja schon an, von daher ist es ja kein Problem…

Solange Sie verheiratet sind und die Bedingungen für die Familienversicherung erfüllen SGB V § 10.
sind Sie Familienversichert und können sich auch die Pille holen :smile:
wir wollen doch nicht das was schief geht :smile:

Für den Fall das der EX Späne macht erklären Sie Ihm doch solange Sie verheiratet sind, ist ehr der Vater :smile: auch wenn er nix dabei war :smile:
Gruß

Hallo,
solange Sie nicht rechtkräftig geschieden sind,haben Sie Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung über Ihren (Ex-)Mann. Nach der Scheidung müssten Sie sich freiwillig weiterversichern (einkommensabhängig, sofern mtl. Einkommen unter € 866,67 = Beitrag mtl. € ca. 140,00).
Bezüglich Pillenrezept: Unabhängig davon, ob Sie krankenversichert sind müssen Sie die Kosten für die Pille vollständig selbst tragen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen

Hallo MusMus-Panda,

eine Rechtsberatung ist mir nicht erlaubt. Darum stelle deine Frage bitte ggf. anders. So kann ich dir nur einen freundschaftlicher Rat geben.

  1. Die Kollegen von der AOK benötigen zur Feststellung des Endes der Familienversicherung eine Kopie des !rechtskräftigen! Scheidungsurteils. Sende dies zu, sobald es dir zur Verfügung steht.

  2. Niemand in Deutschland darf ohne Krankenversicherung sein. Auch für dich gibt es eine Möglichkeit der Versicherung. Die Beiträge werden im besten Fall von anderen, im schlechtesten Fall von dir bezahlt.

Also wende dich vertrauensvoll an deine Krankenkasse. Sie wird dich so günstig wie möglich kranken- und pflegeversichern.

Mit dieser Versicherung ist dann auch sichergestellt, dass du ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen kannst.

Gruß

Andi

Hallo,
im Prinzip ist schon alles gesagt ! Solange die Scheidung nicht bestandkräftig ist, giltz die Familienversicherung beim (Noch)- Ehegatten weiter. Vorrangig dieser Familienversicherung ist natürlich eine eigene Versicherung bei einer gesetzlichen KK auf Grund einer versicherungspflichtigen Tätigkeit. Insofern wäre abzuklkären, ob die Beschäftigung ab September eine eigene Versicherungspflicht und damit eigene Mitgliedsschaft auslöst.

Insofern würde ich bis zur Scheidung auf jeden Fall die KVK aus der Familienhilfe bzw. dann ggfs. deine eigenem KVK beim Gang zum Arzt nutzen. Dem Arzt ist es egal, welche KVK er zur Abrechnung erhält.

Ayro

Hallo liebe Anfragende,

alles Wesentliche ist wohl gesagt.

Zusammengefasst:

bis zum rechtskräftigen Scheidungsurteil bleibt alles so, wie in der Ehe.
Dann ist besonders wichtig: innerhalb einer Frist von 3 Monaten muss (in der GKV) bei der ehemaligen Versicherung des Mannes ein Antrag auf freiwillige Weiterversicherung gestellt werden. Wenn nicht, besteht keine Versicherung!!!

Wenn ja, dann sind auch diese Beiträge Teil der von ihm
zu entrichtenden Unterhaltsleistung.

Jetzt:

Es besteht ja weiterhin eine Versicherung, dafür sollte die alte Chipkarte weiterhin gültig sein, wenn nicht, die Versicherung um eine gültige ersuchen. Dann damit zum Arzt und die Pille verschreiben lassen.

Wenn ohne Chipkarte - sind alle Leistungen selbst zu bezahlen.

Wenn ich ehlfen konnte - schön, wenn nicht, bitte noch einmal konkret nachfragen.

liebe Grüße - und nicht verzweifeln

PS ich antworte auch auf weitere Anfragen an meine Mailanschrift.