Liebe/-r Experte/-in,
Hallo, ich habe jetzt den Antrag gestellt beim Amtsgericht, das ich meine Mutter selbst betreuen möchte.Der Anwalt ist auch involviert, gibt mir aber für den im unterer Teil beschriebenen kaum Chancen.
Der Grund: Meine Mutter bezahlt ihre Betreuung plötzlich selbst. 600Euro im Viertel Jahr. Ich weiß nicht wie lange schon. Mir sind durch Zufall (weil die Betreuerin bei Mutti vergessen) Briefe vom Amtsgericht in die Hände gefallen. 1. Die Betreuerin hat die „Sparrate“, die 150Euro Monatlich abgeschlossen damit sie direkt auf das Sparbuch gehen. Meinen Mutter schön spart damit sie als vermögend eingestuft wird und ihre Betreuung selber zahlt. Sie hat jetzt also über Jahre hin in einer Behinderten Werkstatt einen Zuverdienst verdient damit sie selbst die Betreuung bezahlt. Sie hatte gar nicht die Möglichkeit das Geld auszugeben da die Betreuerin einen Dauerauftrag aufs Sparbuch gemacht hat. Und 2. es kommt noch dicker. Meine Mutter hat ein unerwartetes Erbe von einer Tante gemacht um die 6000Euro. Und was ist Passiert. Die Betreuerin hat gleich alles aufs Sparbuch geschoben und meiner Mutter 8200Euro runter genommen für die Rückzahlung der Betreuungskosten der letzten Jahre. Wo bitte bleibt die Altersvorsorge wenn ein EU Rentner gerade mal 2200Euro besitzen darf. Meine Mutter ist 60 und wieder Arm wie ne Kirchenmaus. Ich verstehe die Welt nicht mehr.
Hallo auch!
Wenn der Verdacht der Veruntreuung besteht, Strafanzeige stellen und dies von der Staatsanwaltschaft prüfen lassen. Evtl. wurden bereits die Betreuungskosten vom Betreuungsgericht übernommen, so dass hier gar kein Geld mehr eingezogen werden darf, mitunter nicht über 8000 Euro, das halte ich auch für überzogen, ebenso die 600 Euro pro Vierteljahr. Ggf.ist hier Verjährung eingetreten usw…
Ich empfehle daher dringend, einen Rechtsanwalt einzuschalten und fachlichen Rat einzuholen.
MfG
CKH
ich habe jetzt den Antrag gestellt beim Amtsgericht,
das ich meine Mutter selbst betreuen möchte.Meine Mutter bezahlt ihre Betreuung plötzlich
selbst. 600Euro im Viertel Jahr.
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Hallo,
die Kosten der Betreuung orientieren sich an den Bestimmungen vom Sozialgesetzbuch SGB XII. Demnach gibt es ein sogenanntes Schonvermögen in Höhe von derzeit 2600 Euro. Darüber hinaus gehendes Vermögen muss für die Betreuervergütung eingesetzt werden.Die Betreuerin muss dem Betreuungsgericht regelmäßig mitteilen, wie hoch der Vermögensstand ist und wie die finanziellen Mittel verwendet wurden. Wenn die Staatskasse in der Vergangenheit die Kosten der Betreuung gezahlt hat, dann besteht tatsächlich eine „Rückzahlungspflicht“, sofern es zu Vermögen kommt.
Selbstverständlich sind bei der Verwaltung vom Einkommen und Vermögen die Wünsche der Mutter durch die Betreuerin zu beachten. Das Geld soll in erster Linie für die Bedürfnisse der Betreuten ausgegeben werden.
Wenn es sich nicht um die Regelung schwieriger rechtl. Angelegenheiten handelt und Sie auch ansonsten geeignet sind, sollten Sie schon versuchen, die rechtl. Betreuung Ihrer Mutter zu übernehmen. Grüße andre
Hallo, es kann doch aber nicht sein das das Geld was meine Mutter sich durch Arbeit zur Rente dazuverdient einfach per Dauerauftrag zur Bezahlung der Betreuungskosten genutzt wird. Bzw. das Erbe , in der vollen Höhe, für Rückzahlungen genutzt wird. Meiner Mutter wird von vorn herein die Möglichkeit genommen das Geld selbst auszugeben.
Mutter sich durch Arbeit zur Rente dazuverdient einfach per
Dauerauftrag zur Bezahlung der Betreuungskosten genutzt wird.
Bzw. das Erbe , in der vollen Höhe, für Rückzahlungen genutzt
wird. Meiner Mutter wird von vorn herein die Möglichkeit
genommen das Geld selbst auszugeben.
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Hallo, es handelt sich hier um verschiedene Dinge:
- der Betreuer ist verpflichtet, nicht verbrauchtes Einkommen möglichst verzinst anzulegen (also z.B. auf ein Sparbuch einzuzahlen).
- für die Zahlung der Vergütung vom Betreuer muss der Betreuer jeweils einen Antrag beim Betreuungsgericht stellen. Erst nachdem die jeweilige Vergütung beschlossen wurde, kann er diese aus dem Vermögen „entnehmen“
- Ihre Mutter hatte vor der Betreuung niemanden für den Fall sie kann sich nicht mehr allein vertreten, bevollmächtigt. Deshalb mußte ein Gericht einen Vertreter bestellen. Das man den dann für seine Tätigkeit selbst bezahlt, sofern man vermögend ist, ist nicht ungewöhnlich.
– > sofern es Ihre Mutter noch kann, sollte sie ihre Wünsche zur Verwendung von finanziellen Mitteln mitteilen… diese müssen dann berücksichtigt werden - kann das die Mutter nicht (mehr) mitteilen, könnten auch Sie Wünsche mitteilen, die Ihnen vielleicht aus früheren Zeiten bekannt sind …
- rechtl. Betreuung soll eben gerade keine Entmündigung sein. Sie können auch ein wenig recherchieren : www.rechtliche-betreuer.de
Hallo,danke erst mal für die Tipps.
Aber das ist ja das Problem. Die Betreuer nehmen das erst mal im Monat nicht verbrauchte Geld weg und sammeln es auf dem Sparbuch. „Auch Kleinvieh macht Mist.“ Alles was nun über den 2600Euro ist. Geht automatisch in den Topf der Betreuung. Natürlich hat sie den Antrag dafür immer schön gestellt. Aber das meine Mutter schon seit inzwischen Jahren umziehen will, sie eine neue Küche und Wohnzimmerwand, Auslegware und Tapete benötigt. Das fällt dann wohl unter den Tisch? Soll sie das nun alles von 2600 Euro bezahlen weil der Staat die Hand aufhält.
Alles was nun über den 2600Euro ist. Geht automatisch in den Topf der Betreuung.das meine Mutter schon seit inzwischen Jahren umziehen will,sie eine neue Küche und Wohnzimmerwand, Auslegware und Tapete benötigt. Das fällt dann wohl unter den Tisch?
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Hallo,die Regelungen erlauben selbstverständlich, dass man für bestimmte Zwecke (zweckbestimmt) Geld anspart. Also genau für die Dinge, die Sie genannt haben.Wenn es Ihre Mutter kann, sollte sie ihre Wünsche aufschreiben und Aktenkundig machen. Weitere Infos auch im SGB XII :
Elftes Kapitel, Dritter Abschnitt