Zum ersten Mal Fahrverbot bekommen!

Hallo,

ich bin ein ziemlicher Neuling, was diese ganze Bußgeldsachen angeht und suche mir das dann über das Internet zusammen. Ich habe leider einen Monat Fahrverbot bekommen - zum ersten mal auch Punkte in Flensburg. Wofür, möchte ich lieber nicht sagen, hier wird oft so scharf geschossen.

Ich bin Erzieherin und brauche das Auto, um jeden Tag zur Arbeit zu fahren - öffentliche Verkehrsmittel fahren nicht und ich kann nicht jeden Tag mit dem Taxi fahren. Auf einer Seite steht, dass man das ganze auch abbezahlen kannin bestimmten Fällen. Hat da jemand Erfahrung mit? Wie muss ich da vorgehen?

Gerne Kommentare von Leuten, die das schon erfolgreich gemeistert habe!

Lg,
Jeanette

welcher Richter soll Dir das denn glauben?

Dann gäbe es noch das Fahrrad - und ansonsten an Regeln und Gesetze halten. So schnell bekommt man nicht 8 Punkte zusammen - um den Lappen zu verlieren. Vielleicht ist es für die Allgemeinheit besser, wenn du mal nicht im Auto unterwegs bist …

Ich fahre seit über 30 Jahren Auto und hatte in der Zeit nicht einen Punkt.

Hallo,

das halte ich für ein Gerücht, sie werden schon fahren, es ist halt nur aufwendiger als bisher, aber Strafe muss auch sein.

Vielleicht geht ja eine Kombi von öffentlichen Verkehrsmitteln und Fahrrad und Arbeitskollegen?

Man muss halt auch mal etwas kreativ werden!

Grüße

HAllo,

von Abbezahlen habe ich noch nichts gehört, aber man kann manchmal beim Zeitpunkt des Führerscheinentzuges mitbestimmen. Versuche, es auf deine Urlaubszeit zu legen. Ein Monat geht auch rum…

Hi

ich hab keine persönliche Erfahrungen. aber ich vertraue der verlinkten Seite und einer Einzelperson im Impressum nicht unbedingt.

Wenn man sich die offiziellen Seiten der Kommunen anschaut, sind die Informationen zu Fahrverbot
und Entzug der Fahrerlaubnis (unterschiedliche Tatbestände!!) manchmal auch etwas durcheinander und die Informationen von sehr knapp bis sehr ausführlich.

Da hilft nichts anderes als sich bei der Behörde vor Ort informieren (der Stelle, die das Fahrverbot ausgesprochen hat) und nachhaken!

Hier mal zwei offizielle Quellen:

z. B. der Hinweis der Stadt Nürnberg im letzten Abschnitt, allerdings kann sich das von Kommune / Landkreis unterscheiden:

Es muß aber auf alle Fälle fristgerecht Einspruch gegen das Fahrverbot bei der zuständigen Stelle eingelegt werden - das wird dann - in Nürnberg - vom Amtsgericht entschieden.

https://www.nuernberg.de/internet/verkehrsueberwachung/fahrverbot.html

Dazu passend ein Artikel in der Frankenpost - lt. diesem Artikel ist es möglich, gegen ein Bußgeld oder sogar in besonders harten Fällen ohne Fahrverbot davonzukommen. Allerdings wird hier zum Anwalt geraten:

Auch in Stuttgart wird der Hinweis gegeben:

„In besonderen Ausnahmefällen kann von der Anordnung eines Regelfahrverbots abgesehen werden. Dies ist jedoch nur unter besonderen Umständen, wie z. B. einer nachgewiesenen Existenzbedrohung möglich. Sollte ausnahmsweise von einem Fahrverbot abgesehen werden, wird die Geldbuße in aller Regel angemessen erhöht.“

Quelle: http://www.stuttgart.de/item/show/486741

lg,
vordprefect

Hallo,

wenn du noch nichts davon gehört hast, wirst du mir wohl auch nicht weiterhelfen können, oder? Ich habe auch keine 8 Punkte (wo hast du das denn bitte rausgelesen?) sondern zum ersten Mal in meinem Leben einen Monat lang Fahrverbot.

Lg,
Jeanette

Hallo,

vielen dank für die ausführliche Antwort. Ich habe aber noch eine Nachfrage, wegen dem Einspruch einlegen: Ich sehe ja wirklich ein, dass ich etwas falsch gemacht habe und möchte die Strafe auch nicht komplett umgehen, sondern vielleicht nur abbezahlen. Leugne ich durch einen Einspruch die Tat dann nicht?

Lg,
Jeanette

Hallo,

Danke für deine Antwort! Ich werde da mal nachhacken. Mit Weihnachten und Sylvester (Ferien für die Kids) könnte ich vielleicht etwas basteln.

Lg,
Jeanette

Hi,

ich bin kein Anwalt - meines Erachtens ist dies kein Leugnen - schließlich sind die Fakten bekannt.

Der Einspruch ist meines Erachtens der einzige Weg, das Fahrverbot EVENTUELL in ein Bußgeld umgewandelt zu bekommen, sofern diese Möglichkeit besteht. Er kann auch abgelehnt werden!

Sehr wichtig ist beim Einspruch auch die Begründung, wie in den zitierten Links erwähnt, WARUM Dich das Fahrverbot unverhältnismäßig trifft - z.B. Existenzbedrohung. Dies muß aber sicher durch Belege bewiesen werden!

Ich kann nur zu einem Anwalt für Verkehrsrecht raten - was natürlich zum Bussgeld weitere Kosten nach sich zieht.

lg,
vordprefect

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Die fahren wahrscheinlich schon aber nicht zu den Zeiten in denen sie auf ihrer Arbeitsstelle sein muss.
Hier in der Stadt werden abgelegene Stadtteile nach 17.45h und vor 8.00h garnicht mehr bedient von der dörflichen Umgebung ganz zu schweigen. ramses90

OK, verlesen - nur 1 Monat. Na ja, schlimm genug …

Aber vielleicht kannst du es zumindest verschieben:

Ersttäter sind Fahrer, die in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot erworben haben. Diese haben die Möglichkeit einer 4-Monats-Frist. Das bedeutet, dass die Kfz-Fahrer einen Monat der nächsten 4 Monate nach der Wirksamkeit des Fahrverbots wählen können.
Das Eintrittsdatum vom Fahrverbot, also wann sie es antreten, kann
eigenständig ausgewählt werden. Dabei zählt die Frist, wenn der
Führerschein in der zuständigen Behörde angekommen ist. Wenn Sie
innerhalb der letzten 2 Jahre bereits ein Fahrverbot in Kauf nehmen
mussten, können Sie nicht von dieser Regel Gebrauch machen. Für Sie gilt
dann der Tag, an dem der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist. Dies kann nach einem Gerichtsurteil oder bei Erscheinen des Bußgeldbescheides sein.
Wer das Fahrverbot verschieben will, darf seit 2 Jahren kein weiteres Fahrverbot verursacht haben

Ja - da hängt viel vom Bundesland ab. Merzalben ist viel besser bedient als Jühnde.

Hier geht es aber offensichtlich eher darum, dass die Kandidatin sich den Sachverhalt so zurechtlegt, wie er ihr gut gefällt - sie wurde des Langen und Breiten darauf hingewiesen, dass nur ausnahmsweise unter bestimmten Umständen (mit hoch liegender Messlatte) von der Anordnung eines Regelfahrverbots abgesehen werden kann, und sie redet immer noch vom „Abbezahlen“, und plötzlich sind die Ferien der Kinder auch wichtiger als der angeblich unmögliche Weg zur Arbeitsstätte.

Wenn sie sich im gleichen Tonfall an einen Richter wendet, wird der versucht sein, ihr den Begriff der Buße anhand eines Beispiels aus dem täglichen Leben ein wenig näher zu bringen.

Schöne Grüße

MM

Hallo!

Ja, meisterte ich erfolgreich. Der Führerschein war zwar weg, ich brauchte für 4 Wochen eine Chauffeuse, aber erfolgreich war’s trotzdem, weil der Schuss vor den Bug mein Fahrverhalten nachhaltig veränderte - während mehrerer Erdumrundungen nicht einmal ein Knöllchen und immer das Navi eingeschaltet, das gelegentlich mit „Sie überschreiten die Höchstgeschwindigkeit“ an Disziplin erinnert.

Ständig beruflich in ganz D unterwegs, erschien mir das Fahrverbot existenzbedrohend und so versuchte ich, per Verdopplung des Bußgelds aus der Sache heraus zu kommen. Funktionierte aber nicht. Immerhin kann man jemanden einstellen, der/die sich ans Steuer setzt. Den Zeitpunkt zur Abgabe des Führerscheins konnte ich mir aussuchen. Im Nachhinein muss ich einräumen, damit gut bedient gewesen zu sein, denn ich wurde bei Drängelei auf der Autobahn erwischt und hatte mir dafür ausgerechnet ein ziviles Polizeiauto ausgesucht, das mich danach auf der Strecke mit 100 km/h-Begrenzung mit reichlich 200 km/h stoppte … mea culpa. Ist lange her und passiert ganz sicher nie wieder.

Ampel länger als eine Sekunde Rot, schon ist auch bei weißer Flensburg-Weste ein Fahrverbot fällig. Ersttäter (in den letzten 2 Jahren kein Fahrverbot) können sich innerhalb eines 4-Monats-Zeitraums den Monat des Fahrverbots aussuchen. Darauf wird es wohl auch bei Dir hinaus laufen, denn die Hürde, mit erhöhtem Bußgeld das Fahrverbot zu umgehen, liegt so hoch, dass man sie in aller Regel nur mit anwaltlicher Hilfe nimmt. Das verursacht neben dem erhöhten Bußgeld weitere Kosten, während man das Verschieben des Fahrverbots auf einen genehm erscheinenden Zeitraum problemlos selbst zustande bekommt.

Hier https://www.bussgeldkatalog.org/fahrverbot/ ist das Wissenswerte zum Thema übersichtlich dargestellt.

Gruß
Wolfgang

Und das steht - wo?

Ich lese nur, dass sie überlegt, die Fahrverbotszeit in die Ferien zu legen.

M.

Servus,

Schöne Grüße

MM

(die Kids, für die ich als Erzieherin arbeite - eigene habe ich nicht - aber suche nur weiter nach komischen Interpretationsweisen :wink: )

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Und in welchem Takt fahren jetzt die Busse? 30 - 60 - 120 Minuten? Und wann fährt der erste, wann der letzte?

Hallo JeanetteS,

hab ich da was überlesen? oder wofür hast du dein Fahrverbot bekommen ? wenn es wegen Alkohol war,? da sind die Behörden immer etwas Schärfer, und lassen schlecht mit sich Handeln.

Aber versuch macht klug.

Gruß
Mückemann O Punkte

Das hat sie als Antwort auf den Vorschlag geschrieben, für das Fahrverbot Urlaub zu nehmen. Da steht also mitnichten das, was du hineininterpretierst, sondern das Gegenteil: Weil die Kinder, die sie betreut, an Weihnachten und Sylvester Ferien haben, muss sie als Erzieherin nicht arbeiten, und könnte also einen Zeitraum „basteln“, an dem sie das Fahrverbot antreten könnte.

Die Fragestellerin wird von Dir und anderen hier zu Unrecht viel zu hart angegangen - vor allem, wenn die Kritik auch noch darauf beruht, das man einfach nur ein Schlüsselwörter aufgeschnappt hat („Kinder“, „Ferien“, „Basteln“) und daraus eine Textinterpretation bastelt, die der Kotext nicht hergibt. Wenn ich lese, dass sie NICHT Einspruch einlegen möchte, weil sie Angst hat, damit ihr Fehlverhalten zu leugnen, dann würde ich mir wünschen, mehr Leute, die Strafzettel bekommern, hätten dieses Unrechtsbewusstsein.

M.