Hi
ich hab keine persönliche Erfahrungen. aber ich vertraue der verlinkten Seite und einer Einzelperson im Impressum nicht unbedingt.
Wenn man sich die offiziellen Seiten der Kommunen anschaut, sind die Informationen zu Fahrverbot
und Entzug der Fahrerlaubnis (unterschiedliche Tatbestände!!) manchmal auch etwas durcheinander und die Informationen von sehr knapp bis sehr ausführlich.
Da hilft nichts anderes als sich bei der Behörde vor Ort informieren (der Stelle, die das Fahrverbot ausgesprochen hat) und nachhaken!
Hier mal zwei offizielle Quellen:
z. B. der Hinweis der Stadt Nürnberg im letzten Abschnitt, allerdings kann sich das von Kommune / Landkreis unterscheiden:
Es muß aber auf alle Fälle fristgerecht Einspruch gegen das Fahrverbot bei der zuständigen Stelle eingelegt werden - das wird dann - in Nürnberg - vom Amtsgericht entschieden.
https://www.nuernberg.de/internet/verkehrsueberwachung/fahrverbot.html
Dazu passend ein Artikel in der Frankenpost - lt. diesem Artikel ist es möglich, gegen ein Bußgeld oder sogar in besonders harten Fällen ohne Fahrverbot davonzukommen. Allerdings wird hier zum Anwalt geraten:
Auch in Stuttgart wird der Hinweis gegeben:
„In besonderen Ausnahmefällen kann von der Anordnung eines Regelfahrverbots abgesehen werden. Dies ist jedoch nur unter besonderen Umständen, wie z. B. einer nachgewiesenen Existenzbedrohung möglich. Sollte ausnahmsweise von einem Fahrverbot abgesehen werden, wird die Geldbuße in aller Regel angemessen erhöht.“
Quelle: http://www.stuttgart.de/item/show/486741
lg,
vordprefect