Guten Tag,
wie ist es wenn man als freiwilliger feuerwehrman
von zuhause aus zum einsatz fährt wo sich personen im lebens gefahr befinden darf man da ein rotes rundumleuchte auf dem privat wagen dach setzten ???
Guten Tag,
wie ist es wenn man als freiwilliger feuerwehrman
von zuhause aus zum einsatz fährt wo sich personen im lebens gefahr befinden darf man da ein rotes rundumleuchte auf dem privat wagen dach setzten ???
Hi,
wie ist es wenn man als freiwilliger feuerwehrman
von zuhause aus zum einsatz fährt wo sich personen im lebens
gefahr befinden darf man da ein rotes rundumleuchte auf dem
privat wagen dach setzten ???
Nein. (Es mag mancherorts toleriert werden)
Strittig ist, ob sich alarmierte Feurerwehrleute bereits auf der Anfahrt zum Gerätehaus im Dienst bzw. Einsatz befinden und die Sonderrechte aus § 35 StVO ( http://bundesrecht.juris.de/stvo/__35.html )in Anspruch nehmen dürfen.
Ruhigen Gewissens kann man aber keinem zur Übertretung der StVO raten. Schon gar nicht zu Handlungen, die ein Fahrverbot rechtfertigen…die dabei eingegangenen Gefahren stehen i.d.R. in keinem Verhältnis mehr zum Nutzen. Hier droht regelmäßig größerer Ärger.
Gruß Stefan
Hi,
nein, damit wird
a.) das Fahrzeug auch nicht schneller
b.) keine Sonderrechte gegeben
C.) weiß eh keiner was die lustige Lampe soll
Was, für wen erlaubt ist, verrät der
§ 52 StVZO
Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
http://www.juraforum.de/gesetze/StVZO/52/52_StVZO_zu…
Q-Gruß
Tach!
Ruhigen Gewissens kann man aber keinem zur Übertretung der
StVO raten. Schon gar nicht zu Handlungen, die ein Fahrverbot
rechtfertigen…die dabei eingegangenen Gefahren stehen i.d.R.
in keinem Verhältnis mehr zum Nutzen.
Als Nachbar einer Station der freiwilligen Feuerwehr kann ich das nur bestätigen.
Auf 400m befinden sich ein Kindergarten, eine Grundschule, ein Spielplatz und eben die Feuerwehrstation.
Die freiwilligen Helfer übertreiben es dann manchmal schon, wenn sie mit ihren Autos mit 60 Sachen durch die schmalen Wohnstraßen in der 30er Zone hier donnern.
Die Verhältnismäßigkeit sollte dann schon gewahrt bleiben, auch wenn ich es durchaus verstehen kann, dass man nur allzu gerne vermeintliche Hoheitsrechte nutzt. Auf der Autobahn wünsche ich mir auch manchmal Blaulicht und Panzerfaust, aber das geht halt nicht…
Hier droht regelmäßig
größerer Ärger.
Das bleibt zu hoffen.
Überspitzt gesagt: eine Katze vom Baum gerettet, dafür 3 Kinder überfahren.
Das macht wirklich keinen Sinn.
Gruß,
M.
Hallo
Hier sei gesagt, dass nicht mal ein Polizist der sich auf der Anfahrt zur Dienststelle, weil eine Alarmierung vorliegt, befindet ein „blaues“ Blinklicht auf seinen privaten Pkw machen darf. Wenn gleich er natürlich Sonderrechte in Anspruch nehmen darf.
Gruß