Zum Freund ziehen unter 25

Hallo,

ich bin jetzt 22 Jahre alt und würde gerne zu meinem Freund ziehen. Meinen Lebensunterhalt kann ich allein bestreiten, da ich in einer Ausbildung bin bei der ich 520€ netto verdiene. Zusätzlich ist mein Kindergeld schon beantragt, was auch bald kommen müsste.
Nun will ich zu meinem Freund ziehen, der aber leider diesen Monat arbeitslos geworden ist und deshalb Harz 4 bezieht.
Mein Ausbildungsgeld kann bei ihm ja nicht mit angerechnet werden, da es unter dem Mindesteinkommen liegt. Und jetzt zu meiner Frage, kann es sein das der Verdienst meiner Mutter bei meinem Freund angerechnet werden kann, da ich ja noch unter 25 bin?
Kann mir da bitte jemand weiterhelden?

ich würde mich einschlägig mal nicht als Experte bezeichnen - das sind sicher die Jobcenter, wo man auch ohne Offenlegung des Einzelfalls nachfragen kann => Beratung
mal so viel:
Deine Eltern sind definitiv raus. Da du offenkunfig kein ALG II beziehst, kannst Du machen, was du willst.
Wenn du jedoch mit einem Bezieher von ALG II Tisch und Bett teilst, bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft ! Dann dürften deine gesamten Einkünfte abzüglich Freibeträgen gegen den Gesamtbedarf dieser BG gerechnet werden!!!
Klar gesprochen: Rechne fest mit Anrechnung, wenn es keine reine WG (also getrennte Betten…) wird. Für diesen Fall musst du aber sowieso einen 50 % Anteil der Mietkosten übernehmen

geht es immer nur um Forderungen um eigentlich easy zu leben ?? Ohne Rücksicht auf Mutter und Gesellschaft ? Oder um ernsthafte Ausbildung … um allen zu helfen…auch Deinem Land !

Keine Ahnung

Hallo Sophie,

dass Ihre Mutter finanziell verpflichtet werden soll, ist nach meiner Meinung ausgeschlossen. Lediglich Sie und Ihr Freund bilden eine Bedarfsgemeinschaft. In dem Fall werden, wenn staatliche Leistungen beantragt werden, die Einkommen der Beteiligten berücksichtigt.
nordon

Hallo,

das Einkommen Deiner Eltern spielt bei dieser
Geschichte keine Rolle. Deine Eltern sind für
Deinen Freund nicht verantwortlich.
Wenn Dein Freund Hartz IV bezieht, wird Deine
Ausbildungsvergütung sehr wohl mit angerechnet
und Dein Kindergeld!
Überlege es Dir sehr gut, ob Du Dir das antun möchtest.
Am besten wartest Du bis Dein Freund wieder Arbeit hat.

Viel Erfolg bei Deiner Ausbildung und viel Glück
in Deinem Leben

Hallo,

bei Arbeitslosengeld II bin ich kein Experte. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass der Verdienst der Mutter für den Freund eine Rolle spielt.

Wenn der Nettoverdienst für die halben Kosten des Lebensunterhalts nicht ausreicht, wird das Jobcenter darauf bestehen, dass Berufsausbildungshilfe (BAB) für Azubis bei der Arbeitsagentur beantragt wird. Wenn durch Ausbildungsvergütung, Kindergeld und ggf. BAB aus Sicht des Jobcenters ein Überschuss entsteht, wird das Alg II des Freundes ggf. gekürzt.

Vielleicht hilfreich für die Stellensuche:

http://www.patenmodell.de/arbeitsuchende/informationen/

Gruß

RHW

Da bin ich leider auch überfragt.

Hallo! Sie haben dann eine Bedarfsgemeinschaft. Gesammtes Einkommen werd zusammengerechnet. Wenn die Mutter nicht mitwohnt hat Sie nichts damit zu tun. Und das erstes Jahr ist ein Probejahr. Im ersten Jahr mussen Sie nicht für Ihren Freund aufkommen. Und wenn Sie es nicht wollen mussen Sie es überhaubt nicht. Die Arge sieht es gerne so. Sie müssen dann beweisen, daß Sie getrennt wirtschaften.Denn 520 plus 150 Kindergeld macht schon 670. 360 ist Sozialhilfesatz. Also 310 bleiben für Miete. Wenn die Wohnung weniger als 600 euro kostet dann werden Sie schon den größeren Teil Zahlen. Also ruhig Widerspruch einlegen, zumindestens das erste Jahr.