Hallo zusammen
Ein Handwerker wird gefragt ob er in seinem vor der Umschulung gearbeiteten Beruf , gelegentlich in seinem alten ehemaligen Job als Aushilfe arbeiten könnte .
Der Handwerker denkt positiv darüber , so an 1 - 2 Wochenenden pro Monat würde gehen .
jetzt kommen gleichzeitig 3 Firmen , die diesen Wunsch geäussert haben.
Kann dieser Handwerker bei der Limitsetzung von maximal 2 Wochenenden ( pro Wochenende MAXIMAL 16 Std ) pro Monat einmal bei der Fa x , in 2 Wochen bei Firma y und darauf irgenwann bei der Fa z aushelfen , oder gibt es da ein rechtliches Problem ?
Toni
( logischerweise unter Zustimmung des Hauptarbeitgebers , das ist aber nicht Diskussionsgrundlage )