Zum Hauptberuf eine 165 / 400 Euro Beschäftigung

Hallo zusammen

Ein Handwerker wird gefragt ob er in seinem vor der Umschulung gearbeiteten Beruf , gelegentlich in seinem alten ehemaligen Job als Aushilfe arbeiten könnte .
Der Handwerker denkt positiv darüber , so an 1 - 2 Wochenenden pro Monat würde gehen .
jetzt kommen gleichzeitig 3 Firmen , die diesen Wunsch geäussert haben.

Kann dieser Handwerker bei der Limitsetzung von maximal 2 Wochenenden ( pro Wochenende MAXIMAL 16 Std ) pro Monat einmal bei der Fa x , in 2 Wochen bei Firma y und darauf irgenwann bei der Fa z aushelfen , oder gibt es da ein rechtliches Problem ?

Toni

( logischerweise unter Zustimmung des Hauptarbeitgebers , das ist aber nicht Diskussionsgrundlage )

Hallo Cali-toni,
es spielt keine Rolle, bei wievielen Firmen man noch zusätzlich beschäftigt ist. Es spielt aber eine Rolle, dass man 1. seinen eigentlichen Arbeitgeber informierst und 2. insgesamt durch seine Nebenjobs nicht mehr als 400,-€ verdient. Sobald man durch die Nebenjobs 400€ übersteigt, bleibt nur der 1. Nebenjob als Minijob Sozialversicherungsfrei.
Meiner Meinung nach, dürfte es kein rechtliches Problem geben. Vielleicht kommen ja noch mehr Beiträge und Meinungen zusammen…