Zum Renovieren ein Rentner beschäftigen

Hallo,

mal angenommen, jemand kauft ein Haus und möchte, um das ganze zu renovieren, ein Rentner beschäftigen.
Kann mir bitte jemand sagen, wo man die entsprechenden Regelungen nachlesen kann. Mich würde es interessieren:
-Wie viel darf der Rentner dazuverdienen, wenn er unter 65 Jahre alt ist und wenn er über 65 ist?
-Wie wird das ganze versteuert?
-Was kommt auf den „Arbeitsgeber“ (Hausbesitzer) an finanzielle Belastungen und Papierkram zu?

Vielen Dank in voraus.

MfG,

David

Hallo

Dazu lies zum Beispiel mal auf http://www.400-euro.de/400/index.html die Rubriken:

http://www.400-euro.de/400/Haushaltshilfe.html

und

http://www.400-euro.de/400/Anrechnung.html

Am Informativsten bzgl der Rente dürfte es aber sein, wenn man einfach mal bei der BfA anruft. Kostenlose Hotline (müßte meines Erachtens auch noch gültig sein): 0800-3331919

Gruß,
LeoLo

Hallo!

Kann mir bitte jemand sagen, wo man die entsprechenden Regelungen
nachlesen kann.

Auf den Homepages der Rentenversicherungsträger (z.B. www.lva.de, www.bfa.de, …) gibt es Downloadmöglichkeiten vom Broschüren.
Dort gibt es auch welche zum Thema: Rente und Hinzuverdienst
Auf der Homepage der Minijobzentrale (www.minijobzentrale.de) gibt es alles wichtige zum Thema Minijob (geringfügiges Beschäftigungsverhältnis)

Mich würde es interessieren:
-Wie viel darf der Rentner dazuverdienen, wenn er unter 65
Jahre alt ist und wenn er über 65 ist?

unter 65: 345 Euro (Ausnahme: u.a. Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente)
über 65: unbegrenzt

-Wie wird das ganze versteuert?

Unter 345 Euro wird es in der Regel ein Minijob sein, da zahlt der AG eine Pauschalsteuer, für den AN ist es i.d.R. steuerfrei.
Über 345 Euro: frag beim Finanzamt nach.
Beachte: Höhe der Rente ist auch ausschlaggebend dafür, ob Steuern gezahlt werden müssen - und wegen der Rentenversteuerung ab diesem Jahr (Nachhaltigkeitsgesetz), sollte der AN auf alle Fälle im Vorfeld beim FA abklären, ob der bei einem zu erwartenden Einkommen X in die Steuerpflicht kommt.

-Was kommt auf den „Arbeitsgeber“ (Hausbesitzer) an
finanzielle Belastungen und Papierkram zu?

Beim Minijob: Verdienst zzgl. ca. 22/25% Abgaben (Vers. + Pauschalsteuer), bei mehr, der normale Verdienst zzgl. die AG-Beiträge zur Sozialversicherung.
Papierkram: Meldung des AN, …

Wie Spaß beim Schlaumachen…

Gruß
Molika