Zum Studium nicht angenommen

Hallo,
eine Freundin von mir hat sich zum diesjährigen Winstersemestern beworben (Bwl) wurde aber nicht angenommen, hat sie trotzdem eine Möglichkeit das zu studieren?
gruß
Kassiopeia

Hallo,
Ja, hat sie. Entweder sie macht irgendwas anderes, um mehr Wartesemester zu bekommen wodurch sich ihr Abi schnitt „verbessert“. Oder sie versucht sich einzuklagen, dafür gibts spezialisierte Anwälte (kann natürlich ne ganz schöne Stange Geld kosten). Natürlich kann sie sich auch an andren Uni´s bewerben, dan aber erst für nächstes Jahr, für dieses WS sind die Fristen vorbei.
Steht sie evtl. auf einer Warteliste? Dann hätte sie doch noch eine Chance für dieses WS
Hoffe etwas geholfen zu haben.
LG

Hallo,
eine Freundin von mir hat sich zum diesjährigen
Winstersemestern beworben (Bwl) wurde aber nicht angenommen,
hat sie trotzdem eine Möglichkeit das zu studieren?

Hallo Kassiopeia!

Deine Freundin soll sich mal schnell danach erkundigen (Studierendensekretariat, Prüfungsamt oder Fachschaft), ob sie sich stattdessen für VWL einschreiben kann.

In Kiel war es so, dass man als VWLer dasselbe Grundstudium machen kann wie als BWLer und so alle Scheine sammeln. Währenddessen bewirbt man sich jedes Semester neu für BWL und schreibt sich um, wenn man den ersehnten Studienplatz bekommen hat.

xxx
Nic

Hallo.

Warum bewirbt sie sich nicht noch schnell für das Losverfahren.
Meine Freundin hatt es dadurch auch geschafft. Scheinen nicht viele zu probieren, weil sie denken, dass klappt doch eh nicht.

Liebe Grüße
Anika

Das mit dem „Abischnitt“ verbessern ist entweder nur ein Gerücht (das ich auch oft gehört hatte) oder nur für die FH gültig. An der Uni, wo das übers ZVS-Verfahren läuft kommt man entweder über Notenschnitt oder über Wartesemester rein.

Wenn sie’s nur knapp verpasst hat, kommt sie aber vielleicht noch durchs Nachrückverfahren rein (wenn welche die einen Platz zugesprochen gekriegt haben ihn nicht annehmen…viele bewerben sich ja für mehrere Sachen gleichzeitig und entscheiden erst dann was sie machen)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

es gibt da fälle, die sich „einklagen“, aber ehe das verfahren entschieden wurde, ggf. angenommen wurden, aber aufgrund ihrer faulheit bzw. dem schnell-fortschreitenden Unterricht wieder versagten…