Einen schönen guten Morgen,
bei der Suche von Urlaubs- und Freizeitangeboten im Internet war da plötzlich eine Seite aufgetaucht, bei der man Bilder und Filme, in Form von FKK, gegen Bezahlung erwerben kann.
Auf den Vorschaubildern sind fast alle möglichen Altersklassen zu erkennen, wobei es sich hier (in Englisch) nur um FKK handelt.
Nach einiger Information, wurde eine Adresse in der Tschechischen Republic angezeigt.
Bei weiterer Suche stößt man dann auch noch auf die ausstellung eines legalen Zertifikates, in den Sprachen Englisch und Tschechisch.
Hierbei steht nun die Frage im Raum, ob es sich bei FKK-Abbildungen von Minderjährigen schon um einen meldepflichtigen Skandal handelt oder ob es sich hier um normalen Nudismus dreht?
Sollte es sich hierbei um einen illegalen Nutzen handeln, so wird dies entsprechend an eine Behörde weitergeleitet.
Bitte um Aufklärung.
Freundliche Grüße,
Mondkugel
Informationen dazu bekommt man hier:
http://www.bka.de/
Gruß Merger
Falsche Spuren
Und wie würdest du das interpretieren?
Ich verstehe das so, daß man in Teufels Küche kommen kann, wenn man in solchem Fall Anzeige erstattet.
Und was, wenn ein Verleumder solche Dateien auf den PC des Verleumdungsopfers aufspielt und sofort Anzeige erstattet? Oder ihm Fotos auf Papier im Kuvert z.B. eines Anbieters von Gedenkmünzen o.ä. zuschickt, das zwar wahrscheinlich ungeöffnet ins Altpapier kommt, aber zuvor einige Tage im häuslichen Altpapierkorb liegenbleibt?
Wobei Verleumdung auch schon ungenau gesagt ist, da ja das Opfer der Verleumdung nicht durch falsche Behauptungen belastet wird, sondern tatsächlich in den Besitz der Datei gekommen und dadurch straffällig
gemacht worden ist. Der Versuch, diesen Straftatbestand zu heilen, nämlich den Rechner zu durchforschen (oder alle Reklamezusendungen zu öffnen) um die Dateien zu löschen oder die Bilder auf Papier irgendwie unschädlich zu machen, ist erneut eine Straftat.
Und wie würdest du das interpretieren?
ich interpretiere das so, dass du noch nie in das gesetz hineingeschaut hast, über das du hier schwafelst.
hol das mal ganz schnell nach: http://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html
bevor du das nächste mal am stammtisch darüber referierst.
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Danke für diesen Link.
Da steht aber nur, daß es strafbar ist, jemandem solches Material unterzuschieben, weil man es ja vorher im Besitz haben muß. Ja und?
Da steht aber nur, daß es strafbar ist, jemandem solches
Material unterzuschieben, weil man es ja vorher im Besitz
haben muß. Ja und?
straftaten kann man nicht unabsichtlich begehen, wenn nichts anderes im gesetz steht:
http://dejure.org/gesetze/StGB/15.html
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Und genau dieses Prinzip sehe ich hier verletzt.
Wenn man unabsichtlich ein Besitzdelikt begeht, kann man, so stelle ich mir das vor, dieses dadurch heilen, daß man den illegalen Besitz aufgibt oder legalisiert. Kauft man ein Haus mit Einrichtung, so durchsuche man es nach Feuerwaffen, die man sofort unbrauchbar macht und nach Rauschgift, das man im Klo runterspült.
Nur, da es eine Straftat ist, das Haus auch nach KP zu durchsuchen, sitzt der Hauskäufer in der Falle. Der Besitz ist eine Straftat, und jeder sachgerechte Versuch, den Besitz aufzugeben, ist ebenfalls eine Straftat. Aber ein unabsichtliches Besitzdelikt wird doch zu einem absichtlichen, wenn man es nach Kenntnisnahme nicht abstellt, oder?
Und genau dieses Prinzip sehe ich hier verletzt.
aha. wo denn?
Wenn man unabsichtlich ein Besitzdelikt begeht,
ich habe doch gerade erklärt, dass das nicht geht.
kann man, so
stelle ich mir das vor, dieses dadurch heilen, daß man den
illegalen Besitz aufgibt oder legalisiert.
wo genau hat man denn diesen besitz erworben?
um besitz zu erlangen, ist der wille zum erwerb notwendig: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__854.html
und zum willen gehört auch immer noch das wissen um das vorhandensein der sache. also nix is mit in-den-briefkasten-werfen o.ä.
wenn ich also derartiges zeug in meinem haus finde, übergebe ich es der polizei. dabei habe ich zu keinem zeitpunkt den besitz an der sache erlangt, denn ich habe niemals den willen dazu gehabt.
nimm als beispiel den joint, den man sich vom kumpel für einen zug ausleiht: der besitz von drogen ist strafbar, aber man besitzt den joint ja gar nicht. ganz im gegensatz zum kumpel natürlich.
oder nimm als weiteres beispiel das ausleihen eines fremden autos für eine spritztour ohne wissen des besitzers. kein diebstahl, weil ich das auto ja gar nicht besitzen wollte. genau deshalb wurde der ‚unbefugte gebrauch eines fahrzeugs‘ ‚erfunden‘, http://dejure.org/gesetze/StGB/248b.html
Der Wille zum Erwerb, diesen Begriff kannte ich noch nicht. Aber man kann doch was gegen seinen Willen erwerben, das geschieht im Alltag noch und noch.
Es ist auch deswegen schwierig, weil der Wille zum Erwerb kann in meinem Beispiel des erworbenen, eingerichteten Hauses im Zeitverlauf schwanken (irgendwann: ach, ich will das nicht haben, wußte bisher nicht es ist verboten, geh ich mal einliefern zur Polizeiwache.) Ich glaube nicht, daß das so einfach ist. Und, ich sagte es bereits, im Bereich der KP ist wie es heißt schon die Suche strafbar.
Der Wille zum Erwerb, diesen Begriff kannte ich noch nicht.
Aber man kann doch was gegen seinen Willen erwerben, das
geschieht im Alltag noch und noch.
so? wie denn? passiert mir seltsamerweise nie.
kann es sein, dass du das mit ‚überredung‘, ‚argumentation‘, ‚überzeugung gegen zunächst vorhandenen willen‘ verwechselst?
Es ist auch deswegen schwierig, weil der Wille zum Erwerb kann
in meinem Beispiel des erworbenen, eingerichteten Hauses im
Zeitverlauf schwanken (irgendwann: ach, ich will das nicht
haben, wußte bisher nicht es ist verboten, geh ich mal
einliefern zur Polizeiwache.)
du verwechselst die rechtsage mit beweisfragen.
Nun, nach einiger nachforschung, hat sich folgendes ergeben:
Es gibt zweierlei Arten von Nacktheit, was sich in die normale FKK-Variante und die extreme Kinderpornografie aufteilt.
Demnach sind laut deutschem gesetz alle freiwillig erstellten Fotografien, Filme und der gleichen erlaubt, sofern es sich um normale FKK-Tätigkeiten handelt.
Denn würde man alle möglichen Arten von Nacktheit laut gesetz verbieten, so würde es zu einem Supergau kommen, weil es jeden Treffen würde der auch nur ein einziges Bild, von seinen eigenen Kindern im Urlaub, aufbewahrt.
FKK ist also in jeglicher Form erlaubt, auch wenn es Minderjährige abbildet, sofern keine Sittenwiedrigkeit besteht.
Man ist ja schließlich auch Nackt geboren und beendet das Leben sprichwörtlich auch wieder Nackt.
Sobald es sich um Nacktbilder der unfreiwilligen Variante handelt, spricht mann dann von Kinderpornografie, wobei man hier entsprechende Zwangmethoden anwendet um gewisse Posen zu erzwingen, was dann die Sauerei zu Tage bringt.
Vielleicht hat jemand noch eine andere Schreibweise, welche sich besser und noch verständlicher anhört.
P.S. Dieses Thema wurde hier angefragt, da es hier und da immer mal wieder zu Missverständnissen kommt, wie etwa im Fall Edathy.
Wünsche noch einen schönen Sonntag.
Mondkugel