Zum Thema Grundstücksgrenze (s.u.) "Stellplatz"

Guten Tag,

anlässlich des Zaunbaus habe ich meinen Mietvertrag nochmal gelesen.

„Sollten auf dem Grundstück hinter dem Haus Stellplätze durch die Bauaufsicht genehmigt werden, wird der Vermieter jeder Partei einen Stellplatz zuweisen.“

Er parkt dort immer. „Unseren“ Platz (wie ich jetzt weiß) hat er mit Baumaterialien zugepackt,

Ich wusste das nicht, aber jetzt.

Also darf er das AUCH nicht, weil das unser Stellplatz ist.

Jetzt werde ich den Brief wohl definitiv abschicken…

VG I.

P.S. nochmal zum Grenz-Thema (s.u,)
Wie wird denn rechtlich ausgelegt:
„Der Garten wird dann auf Höhe des Nebengebäudes abgeteilt“. Anwalt Mieterbund sagt: das Ende des Nebengebäudes, das entlang des Gartens verläuft, ist gemeint. Allerdings war das eine Telefonberatung und ich bin etwas verunsichert, weil mein Umfeld hier meint, das könnte man unterschiedlich interpretieren. Ich finde es eindeutig. Und ihr?

Weil auch der Anwalt keinen Lageplan von Dir gesehen hat kann er es sich ebenso wenig vorstellen, wie es bei euch auf dem Grundstück aussieht.

„Auf Höhe von“ kann das bedeuten was Du wohl annimmst.
es ist aber nicht aus dem Wortlaut selbst ersichtlich. Man muss dazu auch den Lageplan kennen. Erst dann kann man das sinngemäß einordnen, was aller Wahrscheinlichkeit nur gemeint sein kann.

Und der Fall ist eingetreten und Du weißt davon nix ?
Dann kann er ja auch nicht jedem Mieter einen Platz „zugewiesen“ haben.

Dazu gehört ja nun mal meiner Meinung nach ein Schreiben an die Mieter „Lieber Mieter, ich habe nun endlich Stellplätze eingerichtet und Ihnen den Platz N. 1 in dem beigefügten Lageplan zugewiesen.“