Zum Thema 'Rechnung'

Danke für die Antworten zum Thema „Rechnung“. Aber es ist doch so:
Eine Rechnung bekommt man dann, wenn man einen Auftrag unterschreibt, die Geschäftsbedingungen anerkannt werden und der Auftrag ausgeführt wird. Bei einer e-mail Rechnung, z. B. Handy oder Downloads… gibt man ja nur ein Häckchen als Bestätigung und keine Unterschrift. Dieses Häckchen kann ja wohl jeder machen, auch der kleine Sohn, der noch gar nicht geschäftsfähig ist oder sonst eine Person. Ist denn dann eine Rechnung auch noch rechtsgültig?
Gruß
taboga

Hallo,

Eine Rechnung bekommt man dann, wenn man einen Auftrag
unterschreibt, die Geschäftsbedingungen anerkannt werden und
der Auftrag ausgeführt wird. Bei einer e-mail Rechnung, z. B.
Handy oder Downloads… gibt man ja nur ein Häckchen als
Bestätigung und keine Unterschrift. Dieses Häckchen kann ja
wohl jeder machen, auch der kleine Sohn, der noch gar nicht
geschäftsfähig ist oder sonst eine Person. Ist denn dann eine
Rechnung auch noch rechtsgültig?

Werden hier vielleicht „Auftrag“ und Rechnung verwechselt?
Eine Rechnung erhält man üblicherweise erst nach Ausführen eines Auftrages oder Bereitstellen einer Leistung.
Auch ist beim Auslösen eines Auftrages meist nicht „nur ein Häkchen zu setzen“. Wie soll dabei identifiziert werden, wer die Rechnung bekommen soll?

Beatrix

Werden hier vielleicht „Auftrag“ und Rechnung verwechselt?
Eine Rechnung erhält man üblicherweise erst nach Ausführen
eines Auftrages oder Bereitstellen einer Leistung.
Auch ist beim Auslösen eines Auftrages meist nicht „nur ein
Häkchen zu setzen“. Wie soll dabei identifiziert werden, wer
die Rechnung bekommen soll?

Beatrix

Nein, nein! Es wird nichts verwechselt. Es ist schon so wie du sagst: Die Rechnung erfolgt nach dem Auftrag. Damit der Auftrag ausgeführt wird, bedarf es einer Bestätigung, die meist unterschrieben wird. So aber nicht im Internet. Da kann jeder der meine e-mail Adresse und meine Anschrift kennt ein Häkchen auf irgend eine angebotene Leistung setzen. Die Leistung wird ausgeführt und ich erhalte die Rechnung. So sind wir wieder bei der Ausgangssituation: Ist denn diese Rechnung gültig?
Herzlichen Gruß
taboga

Du bringst hier einiges durcheinander.

Was du wissen willst, ist gar nicht, ob die Rechnung „gültig“ ist, sondern ob sie beglichen werden muss. Dabei gilt natürlich der Grundsatz: Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch. Das ist im Internet nicht anders als außerhalb des Internets.

Wenn A im Internet so tut, als sei er B, und bei C etwas bestellt, dann hat C gegen gegen B natürlich grundsätzlich keinen Anspruch.

Levay

Ja Levay, du hast Recht! Danke. Was ist, wenn B minderjährig ist und zu A gehört?
Danke.
taboga

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Halt stopp! Was ist wenn A minderjährig ist und zu B gehört?

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Das kann sich in vielfacher Weise auswirken. Am besten erzählst du den fiktiven Fall mal kurz. Wer hat wann was gemacht?

Levay

Das kann sich in vielfacher Weise auswirken. Am besten
erzählst du den fiktiven Fall mal kurz. Wer hat wann was
gemacht?

Levay

Ja, OK. Also: Der 14jährige Sohn meldet sich in einem Musiktauschportal an, klickt das Häkchen zur Bestätigung der AGBs, gibt seiner Eltern Adresse an (sie leben im gleichen Haushalt) und gibt auch derer e-mail Adresse an.
Die Rechnung kommt natürlich an die Eltern, die von all dem nicht wissen. Sie weigern sich, die Rechnung zu zahlen und geben die Begründung dem Anbieter (also dem Musikportal) bekannt. Dieser wiederum meint, die Rechnung sei dann nichtig, wenn die Eltern die Kopie des Reisepasses schicken und daraus hervorgeht, dass der Angemeldete tatsächlich minderjährig ist aber es würde ein Strafverfahren gegen den Sohn eingeleitet werden, da er mit seinen 14 Jahren versucht hätte, sich einer Leistung zu bereichern, die ihm nicht zusteht.
Und da stehen die Eltern da und fragen sich, ob sie dem Ganzen überhaupt Beachtung schenken sollen.
Herzlichen Gruß
taboga

Der Vertrag ist durch die Weigerung der Eltern, ihn zu genehmigen, unwirksam. Das Strafverfahren würde wohl wirklich eingeleitet werden, wobei der Minderjährige für einen Betrug natürlich auch in der Absicht gehandelt haben müsste, sich rechtswidrig zu bereichern. Unter dem Strich dürfte nicht allzu viel dabei herumkommen. Die Staatsanwälte haben auch Besseres zu tun, als aus so einer Mücke einen Elefanten zu machen.

Levay

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Danke Levay für deine Antwort. Wie ich verstehe, können die Portalanbieter voll und ganz auf ihr Geld bestehen. Die Sache würde ja nicht sofort zum Staatsanwalt gehen. Die schicken doch zunächst Mahnungen und verängstigen die Eltern mit irgendwelchen Vollstreckungsdrohungen.
Gruß
Taboga

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Wie ich verstehe, können die
Portalanbieter voll und ganz auf ihr Geld bestehen.

Nein, denn der Vertrag ist ja unwirksam.

Die Sache
würde ja nicht sofort zum Staatsanwalt gehen.

Offenbar doch.

Die schicken
doch zunächst Mahnungen und verängstigen die Eltern mit
irgendwelchen Vollstreckungsdrohungen.

Offenbar nicht. Das ergibt sich ja schon aus der bisherigen Korrespondenz.

Levay

1 „Gefällt mir“

Hallo Levay!
Mal schaun was passiert, wenn man gar nichts tut und die mails auch nicht öffnet.
Herzlichen Dank für deine konstruktiven Antworten!
Herzlichen Gruß
taboga

Hallo,

und die mails auch nicht öffnet.

welchen Sinn hätte das denn?
Gruß
loderunner

Hallo,

und die mails auch nicht öffnet.

welchen Sinn hätte das denn?
Gruß
loderunner

Ich weiss auch nicht. Mir wurde gesagt, man solle die Mails nicht einmal öffnen.
Gruß
taboga

Hallo,

und die mails auch nicht öffnet.

welchen Sinn hätte das denn?

Ich weiss auch nicht. Mir wurde gesagt, man solle die Mails
nicht einmal öffnen.

Komisch. Wenn man mir etwas sagt, dass ich nicht verstehe, frage ich sofort nach. Besonders dann, wenn mir jemand sagt, dass ich etwas nicht anschauen oder lesen soll.
Gruß
loderunner