Zum Thema 'Vergewaltigung'

Habe gerade folgendes gelesen:

http://de.news.yahoo.com/050202/3/4ebia.html

und mich deshalb gefragt ab wann man eine „Vergewaltigung“ definiert.

Angenommen ich treffe des nachts in der Disco eine betrunkene Schöne,
nehm sie mit nach Hause und schlaf mit ihr. Am nächsten Morgen ist sie wieder nüchtern und „kann sich an nichts mehr erinnern“, steht angeekelt von mir auf, rennt schreiend aus meiner Wohnung z.B.

Angenommen am nächsten Tag würde die Polizei vor meiner Tür stehen.
Die Frau hätte mich angezeigt aufgrund von Vergewaltigung.
Spermaspuren könnte man ja (sowieso aufgrund von DNA-Tests) nachweisen etc.

Muß ich nun damit rechnen jahrelang hinter Gittern zu wandern:wink:

Grüße,

Ralf

Hallo Ralf,

na ja… Sooooooo einfach - sprich: nur mit Spermarückständen und der Behauptung ‚er hat mich vergewaltigt‘ - ist es nun auch wieder nicht, eine Vergewaltigung vor Gericht durchzuboxen. Rechtsmediziner, Staatsanwälte und Richter sind nämlich nicht ganz so blöd, wie manche Frauen vermuten.

und mich deshalb gefragt ab wann man eine „Vergewaltigung“
definiert.

Siehe http://dejure.org/gesetze/StGB/177.html

erinnern", steht angeekelt von mir auf, rennt schreiend aus
meiner Wohnung z.B.

Auch das Abschleppen einer sturzbesoffenen Schönheit kann den Tatbestand des § 179 StGB (Sexueller Mißbrauch widerstandsunfähiger Personen) erfüllen. Hast Du ihr rape drugs (GHB oder Hasteichgesehen) in den Drink gekippt, sieht es zappenduster aus und es gibt vor Gericht ein böses Aua (GHB, Ketamin & Co. kann man im Blut nachweisen und freiwillig schluckt eine Frau sowas garantiert nicht).

Aber mal was ganz anderes:

Die Frau hätte mich angezeigt aufgrund von Vergewaltigung.
Spermaspuren könnte man ja (sowieso aufgrund von DNA-Tests)
nachweisen etc.

Wer ist bitte schön so saudämlich und pennt mit einem ONS ohne Gummi?!

Muß ich nun damit rechnen jahrelang hinter Gittern zu
wandern:wink:

Das ist in der Tat etwas heikel, weil in Deutschland der Grundsatz freier Beweiswürdigung gilt. Wenn das Mädel nach dem Motto ‚Himmel, war das gestern Abend peeeeeeeinlich!‘ ihre ganzen Freundinnen zu einer Falschaussage anstiftet und die vor Gericht uni sono aussagen, daß Du sie gezielt abgefüllt und abgescleppt hast, hast Du miese Karten. Aber ich erwähnte bereits, daß deutsche Richter nicht blöd sind. Mit Frauen, die zu Unrecht eine Vergewaltigung anzeigen, geht die Justiz nicht besonders zimperlich um.

Gruß

Renee

und mich deshalb gefragt ab wann man eine „Vergewaltigung“
definiert.

Gibt es nicht.
Nur Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.
Das Opfer muss nachweisen, dass die Handlungen gegen seinen Willen vorgenommen wurde.

Angenommen ich treffe des nachts in der Disco eine betrunkene
Schöne,
nehm sie mit nach Hause und schlaf mit ihr. Am nächsten Morgen
ist sie wieder nüchtern und „kann sich an nichts mehr
erinnern“, steht angeekelt von mir auf, rennt schreiend aus
meiner Wohnung z.B.

Passiert so gut wie nie … aber gut. Weit häufiger sind die Fälle, wo Frauen duldet und schweigt und keine Chance hat und WIRKLICHE Probleme hatte … sehr viel häufiger.

Angenommen am nächsten Tag würde die Polizei vor meiner Tür
stehen.
Die Frau hätte mich angezeigt aufgrund von Vergewaltigung.
Spermaspuren könnte man ja (sowieso aufgrund von DNA-Tests)
nachweisen etc.

Tja: GEGEN ihren Willen. Wenn Zeugen Aussagen, dass Du super nüchtern warst und sie voll abgefüllt hast …
… oder ihre beide platt wart … kann so und so ausgehen. Steht Aussage gegen Aussage und keine Zeugen weißte was passiert. Dir werden sie dann vermutlich nicht an Bein pinkeln.

Muß ich nun damit rechnen jahrelang hinter Gittern zu
wandern:wink:

Sowieso nicht. Höchststrafe im „normalen“ Fall 5 Jahre. In dem was Du beschreibst meist unter 3 …

Chris

§ 179
Sexueller Mißbrauch widerstandsunfähiger Personen

(1) Wer eine andere Person, die

  1. wegen einer geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung einschließlich einer Suchtkrankheit oder wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder
  2. körperlich

zum Widerstand unfähig ist, dadurch mißbraucht, daß er unter Ausnutzung der Widerstandsunfähigkeit sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine widerstandsunfähige Person (Absatz 1) dadurch mißbraucht, daß er sie unter Ausnutzung der Widerstandsunfähigkeit dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen.

(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) Auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren ist zu erkennen, wenn

  1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind,
  2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird oder
  3. der Täter das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt.

Ja sieht dann recht Dumm aus, wenn die mit Ihrem Kater vorzeigt wie blau Sie war.

Jakob

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Das Opfer muß???
Hi Chris,

mit Verlaub: welchem Dschungel bist Du denn entsprungen?!

Das Opfer muß gar nix! Die Staatsanwaltschaft muß den potentiellen Täter der Tat anhand der im ZPO zulässigen Beweise überführen. Fertig!

Gruß

Renee

2 „Gefällt mir“

Oh, Oh, Oh,

da sprech ich am besten keine betrunkene Frauen mehr an. Das kann ja meine Existenz ruinieren…

Vor allem in Bezug von §1 Abs. 3 ist das ja wohl eine ziemliche „Auslegungssache“:wink:

Grüße,

Ralf

Meine natürlich §177 Abs 1 Satz 3. Aber auch der 179er ist nicht ohne.

Mein Fazit: Man kann theoretisch JEDEN in die Bresche springen lassen wenn man einen Hals hat. D. h. ich kann auch behaupten: Die Frau hat mich vergewaltigt:wink:

Grüße,

Ralf

Hi,

(GHB, Ketamin & Co. kann man im Blut nachweisen und freiwillig
schluckt eine Frau sowas garantiert nicht).

Tinnef. Das sind zwar nicht die verbreitetsten Drogen, aber so ungewöhnlich und zweckbegrenzt nun auch wieder nicht…

Gruß,

Malte.

1 „Gefällt mir“

Fast richtig!
Du meintest natürlich „StPO“.

Und „Definition der Vergewaltigung gibt es nicht“ ist natürlich auch Unsinn, wie Du schon richtig aufgezeigt hast. In § 177 Abs.2 S.2 Nr.1 StGB findet sich eine Legaldefinition.

Du darfst nicht vergessen, dass die Strafbarkeit nicht nur aus cder Verwirklichung des Straftatbestandes resultiert. Vorsatz, Rechtswidrigkeit (also zB keine Einwilligung) und Schuld (zB kein Irrtum über eine mutmaßliche Einwilligung, volle Schuldfähigkeit im Zeitpunkt der Tat etc.) müssen immer dabei sein.

Und was die andere Seite betrifft: Vortäuschen einer Straftat ist auch nicht ohne und niemandem zu empfehlen. Die Justiz mag sowas gar nicht.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Du darfst nicht vergessen, dass die Strafbarkeit nicht nur aus
cder Verwirklichung des Straftatbestandes resultiert. Vorsatz,
Rechtswidrigkeit (also zB keine Einwilligung) und Schuld (zB
kein Irrtum über eine mutmaßliche Einwilligung, volle
Schuldfähigkeit im Zeitpunkt der Tat etc.) müssen immer dabei
sein.

Und was die andere Seite betrifft: Vortäuschen einer Straftat
ist auch nicht ohne und niemandem zu empfehlen. Die Justiz mag
sowas gar nicht.

Ja, aber aus den Gesetzestexten geht das alles so nicht hervor.
Wenn man die liest denkt man wirklich: Ich lerne eine angetrunkene Frau kennen, die macht erst freudig alles mit und am nächsten Tag kann sie mir ans Bein pinkeln. Das war mir schon bei den „Vaterschaftsfragen“ (Zypries etc.) schon so leicht alles aufgestoßen und manche Gesetze kommen mir eher so vor als daß sie die Bürger eher bedrohen als beschützen:frowning:

Die letzten Jahre wurden ja einige Gesetze stängig verschärft und meiner Meinung nach sind wir auf jeden Fall auf dem Weg zum Überwachungsstaat. Durch die Gendiagnostik wird es aber auch zusätzliche Möglichkeiten geben unschuldige Bürger in Verbrechensverfahren mit reinzuziehen. Man muß nur mal eine falsche Genspur legen…Die Polizei (Exekutive) scheint sich aufgrund der technischen Möglichkeiten oft viel zu sicher zu sein und scheint manchmal nicht weiter zu denken…Die Kleinen kann man vielleicht fassen, aber ich habe das Gefühl die großen Fische bleiben auch weiterhin unbehelligt:frowning: Beim Fall Michael Jackson scheint jedenfalls
die Gendiagnostik nicht so vorzukommen.

So, hab n’bißchen weiter ausgeholt. War vielleicht mal nötig:wink:

Grüße,

Ralf

Mennoh!

Du meintest natürlich „StPO“.

Natürlich meinte ich StPO, wobei sich die zulässigen Beweismittel nicht großartig von denen in der ZPO unterscheiden. :wink:

Dennoch: vielen Dank für die Korrektur dieses Patzers.

Gruß

Renee

Sexismus is nich mehr…
Hallo noch einmal,

D. h. ich kann auch behaupten:
Die Frau hat mich vergewaltigt:wink:

Du kannst es - so es denn zutrifft - nicht nur behaupten; der ‚Vergewaltigungsparagraph‘ wurde schon vor Mooooonden geschlechtsneutral gefaßt. Es sind auch schon Frauen wegen der Vergewaltigung eines Mannes verurteilt worden.

Gruß

Renee

Ungelegte Eier

Ja, aber aus den Gesetzestexten geht das alles so nicht
hervor.

Deswegen gibt es auch keine Vorverurteilung und deswegen wird die Beweisaufnahme bis zum Schluß durchgezogen.

Wenn man die liest denkt man wirklich: Ich lerne eine
angetrunkene Frau kennen, die macht erst freudig alles mit und
am nächsten Tag kann sie mir ans Bein pinkeln.

Das ist quatsch… Natürlich säuft sich eine Frau ab und zu einen Kerl niedlich und denkt am nächsten Morgen ‚Um Gottes Willen, welcher Teufel hat mich denn da gestern abend geritten?! Was das ‚Ans Bein pinkeln‘ in Form einer Teppichratte angeht‘: Ihr seid doch selbst schuld (die Frauen natürlich auch)! Mit 'nem Gummi wär’s nicht passiert. So besoffen, daß man(n) das Gummi vergisst, kann man nicht sein.

Die letzten Jahre wurden ja einige Gesetze stängig verschärft

Nicht die richtigen…

Durch die Gendiagnostik wird es aber
auch zusätzliche Möglichkeiten geben unschuldige Bürger in
Verbrechensverfahren mit reinzuziehen.

Häääää?! Wer hat Dir denn diesen Blödsinn erzählt? Sowohl im Rahmen von groß angelegten, freiwilligen Speicheltests als auch nach einer richterlich angeordneten ‚DNA-Sicherung‘ werden lediglich bestimmte - harmlose - DNA-Ketten analysiert. Was regst Du Dich also als unschuldiger Bürger auf?

Die Polizei (Exekutive) scheint sich
aufgrund der technischen Möglichkeiten oft viel zu sicher zu
sein und scheint manchmal nicht weiter zu denken…

Nochmals: Quatsch! Die Polizei und die StA lassen sich zunächst einmal von einem hinreichend begründeten Anfangsverdacht leiten. Kommen später forensische Beweise dazu und stimmt das ‚Gesamtkonzept‘ während er Beweisaufnahme, gibt es selbstverständlich ordentlich einen auf den Deckel vor Gericht.

Gruß

Renee

Wie? Wo? Was? (OT)

Es sind auch schon Frauen wegen der
Vergewaltigung eines Mannes verurteilt worden.

Gruß

Renee

Hallo Renee,

gibt´s darüber was im Internet?

Neugierige Grüße,
Tinchen

Häääää?! Wer hat Dir denn diesen Blödsinn erzählt? Sowohl im
Rahmen von groß angelegten, freiwilligen Speicheltests als
auch nach einer richterlich angeordneten ‚DNA-Sicherung‘
werden lediglich bestimmte - harmlose - DNA-Ketten analysiert.
Was regst Du Dich also als unschuldiger Bürger auf?

Okay, ich spinn das Ganze mal ein bißchen hypothetisch aus:smile:

Angenommen sie haben mein „Genmaterial“ (z.B. mußte ich mal wg. Alkoholuntersuchung Blut abgeben und Fingerabdrücke wurden mir bereits beim Bund abgenommen"), nun schlafe ich mit einer Frau.
Einen Tag später schläft ein anderer Mann mit ihr der sie z.B. nun umbringt. Die Polizei tappt zunächst im Dunkeln bis sie Genspuren in der Vagina entdeckt. Mein Genmaterial wäre nun auch noch drin und im Polizeicomputer bin ich ja gespeichert. Also würde ich ja dann wohl in den Fall mit reingezogen:wink:

Grüße,

Ralf

Korinthenkackereien am frühen Morgen… :wink:

Angenommen sie haben mein „Genmaterial“ (z.B. mußte ich mal
wg. Alkoholuntersuchung Blut abgeben

Bei einer solchen Blutprobe wird einzig und allein der Alkoholspiegel bestimmt; weitergehende Untersuchungen finden nicht statt, weil sie nicht so ohne Weiteres zulässig sind. Siehe hierzu z. B. http://www.janvonbroeckel.de/jura/gentestrecht.html.

Einen Tag später schläft ein anderer Mann mit ihr der sie z.B.
nun umbringt.

Böser Mann! :wink:

Die Polizei tappt zunächst im Dunkeln bis sie
Genspuren in der Vagina entdeckt. Mein Genmaterial wäre nun
auch noch drin
und im Polizeicomputer bin ich ja gespeichert.

Das hast Du aber fein umschrieben… *kicher* Nein, bist Du nicht (siehe oben). Außerdem kann man sehr wohl das Alter des Sperma bestimmen. Und wenn Du auch noch ein Alibi hast, brauchst Du Dir keine Rübe zu machen.

Kaffeeschlürfende Grüße

Renee

Du kannst es - so es denn zutrifft - nicht nur behaupten; der
‚Vergewaltigungsparagraph‘ wurde schon vor Mooooonden
geschlechtsneutral gefaßt. Es sind auch schon Frauen wegen der
Vergewaltigung eines Mannes verurteilt worden.

Ich glaube nicht, dass Frauen bessere Menschen sind als Männer oder weniger gewalttätig. Aber die Vorstellung, dass eine Frau einen Mann vergewaltigt… es mag Fälle geben, aber ist sicher die Ausnahme. Frauen haben doch ein leichtes Spiel, wenn sie Sex wollen, wozu noch vergewaltigen?

Levay

Ich glaube nicht, dass Frauen bessere Menschen sind als Männer
oder weniger gewalttätig. Aber die Vorstellung, dass eine Frau
einen Mann vergewaltigt… es mag Fälle geben, aber ist sicher
die Ausnahme. Frauen haben doch ein leichtes Spiel, wenn sie
Sex wollen, wozu noch vergewaltigen?

Naja, mich könnt auch so leicht keine vergewaltigen. Aber eine Bekannte von mir wiegt auch ungefähr so viel wie ich. Und ein anderer Freund von mir ist voll das Fliegengewicht. Letztens auf der Party hat sie ihn so angestarrt wie der Frosch die Fliege…er hatte wohl wirklich keinen Bock auf sie und ging dann auch schon etwas früher…

))

Grüße,

Ralf

wir hatten bei der Bundeswehr eine Fall.
Ein Kammerad wendete sich total fertig hilfeuschend an uns.
Er 180, spangeldürr, nicht sehr gebildet.
Seine Dorfschönheit 180, ca 110 kg, total irre steht am Kasernentor un dmöchte ihn sehen.
Dann erzählte er das sie ihm in seiner Ortschaft schon des öfteren bei einer Party einfach in den nebenraum gezogen hat usw. und sich auf ihm, stak angetrunken, stürzte und mit wirrden lachen auf ihm rumritt.

Habe natürlich gleich den Kumpels bei der Wache bescheit gesagt,
die haben sie dann erst einmal 1 Stunde warten lassem, ihr dann gesagt das sie nicht gewünscht sei und als sie sich dann aufführte mit androhung vom Knast weggeschickt. Die sagten übrigens auch, die Frau sei irre.

Ich damals so 22-23 hatte sehr gelacht, heute wenn ich das ganze bedenke ist es schon recht schlimm, wir hätten mit ihm zu einer Strafanzeige raten sollen.

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