Wir haben das Kind unserer Tochter großgezogen. Der Junge ist heute 6 Jahre alt. Die Tochter sagte uns nun, dass sie ab jetzt selbst um die Erziehung kümmert und hat das Kind von den Bezugspersonen abgeholt. Wir dürften vorerst keinen Kontakt zu dem Kleinen haben.
Wie soll man sich in solche einer schmerzhaften Situtation verhalten
Danke für Mitteilungen
Sehr geehrte Maria C,
leider kann ich ihnen nicht richtig weiter helfen, da ich auf diesem Gebiet keine Expertin bin. Zuerst müsste geklärt sein, ob das Kind aufgrund eines Beschlusses bei Ihnen gelebt hat und sie somit anerkanntes Sorge- und Aufenthaltsrecht haben. Dann kann ihre Tochter den Kleinen nicht so einfach zurückbekommen, sondern ein Gericht müsste über den weiteren Verlauf entscheiden.
Wenn das Kind allerdings ohne Gericht und Beschluss bei ihnen gelebt hat und die Mutter (also ihre Tochter) noch sorgeberechtigt ist, glaube ich, dass sie das einfach bestimmen kann.
Ich würde allerdings versuchen mit ihr ggf über die Situation zu reden und gemeinsam eine Lösung zu finden, damit sie, der Enkel und ihre Tochter zu frieden sind.
Weiterhin müsste geklärt sein, was mit dem Vater ist. (rechtlich gesehen)
Sie schreiben einmal, sie haben das Kind grossgezogen und im nächsten Satz, dass die Tochter das Kind bei den Bezugspersonen abgeholt hat. Was ist denn nun richtig?
Wenn sie aber rechtliche Hilfe brauchen, gehen sie zu einem Anwalt und lassen sich dort eingehend beraten.
Da ich nicht weiss ob ihnen trotz alledem ein Umgangsrecht zusteht.
Mit freundlichen Grüssen
hallo frau apraxia
mit den bezugspersonen meinte ich meinen partner und mich ( wir sind beide 46 Jahre).
Nein, das Sorgerecht hat meine Tochter.
mit freundlichen grüßen,
e. bleier
Sehr geehrte Frau Bleier,
ich weiss nicht, was bei Ihnen vorgefallen ist. Vielleicht gibt es ja nochmal die Möglichkeit, dass sie sich mit Ihrer Tochter zusammensetzten und diese Situation erörtern. Ich denke gerade für sie und für ihr Enkelkind wäre das bestimmt das richtige.
Allerdings hat ihre Tochter das Sorge- und Aufenthaltsrecht, somit kann und darf sie über ihr Kind entscheiden, bis der Kleine dies selbst kann und will. Auch wenn es schmerzlich ist, rechtlich dürften sie da keine weitere Handhabe haben. (wie gesagt bin keine Expertin und zur Sicherheit sonst einen Anwalt aufsuchen)
Sie wollen bestimmt nicht, dass Sie sich mit Ihrer Tochter über Anwälte unterhalten müssen (Stichwort: Kindswohl)
Es tut mir sehr leid für sie, aber vielleicht gibt es ja noch einen Weg zusammen für sie alle.
mit freundlichen Grüssen
-Apraxia-
Hallo Maria!
Habe Aufmerksam den Brief gelesen!Eines Vorweg.Ihre Tochter hat das Recht zu jeder Zeit über ihr eigenes Kind zu bestimmen.Ob es richtig ist,ist manchmal eine andere Frage.Auch wenn die plötzliche Trennung von dem Jungen für ein selber sehr schmerzlich ist,würde ich ihre Tochter nach dem Grund ihres Sinneswandel fragen? Jetzt dagegen Sturm zu laufen,wäre der falsche Weg.Versuchen sie doch mal in einem Gespräch unter vier Augen und in ruhiger Atmosphäre,den wahren Grund ihres Umdenkens heraus zu finden.Allerdings sollte ihre Tochter auch so viel Herz zeigen und den Kontakt zu ihrem Enkel nicht vorenthalten.Wenn Liebe und Verständigung zwischen Mutter und Tochter noch groß ist,dürften auch klärende Gespräche kein Thema sein.
Also ich finde allein das Verhalten deiner Tochter unmöglich und nicht zum Wohle des Kindes. Habt Ihr denn nicht das Sorgerecht für euren Enkel beantragt! Zu dem Zeitpunkt war deine Tochter ja damit einverstanden, dass ihr das Kind versorgt. Ich kann euch nur empfehlen schnellstmöglich zum Jugendamt zu gehen und euer Problem dort vorzustellen. Grundsätzlich finde ich es sicherlich immer richtig, dass die Kinder zu der Mutter gehören. Aber auch zu den Großeltern und erst recht, wenn er 6 Jahre bei euch gelebt hat. Für den Kleinen muss die Trennung von euch doch schrecklich sein. REchtlich kann ich dir hier keinen Auskunft geben, da ich mich auf diesem Gebiet nicht so auskenne. Aber das Jugendamt kann euch da sicher helfen. Ihr habt ja auch genügend Beweise (Arztbesuche, Kindergarten usw.), dass der Kleine bei euch gelebt hat. Zumindestens müsstet ihr m. E. ein Umgangsrecht bekommen. Ich wünsche Euch viel Erfolg und entschuldigt meine späte Antwort.
LG diana
Hallo aus Hamburg,
leider hast du die Gründe für den Sinneswandel deiner Tochter nicht genannt. Vielleicht ist die Haltung deiner Tochter als „Bestrafung“ zu werten. Wenn sie sich seit 6 Jahren nicht oder nur wenig um die Erziehung des Kindes gekümmert hat, gehe ich kaum davon aus, dass sie die Aufgabe jetzt plötzlich gut und zuverlässig erfüllen wird.
Lassen wir einmal den Familienstreit für den Moment beiseite und fragen uns, was für das Kind die beste Lösung wäre.
Grundsätzlich geht es nur um das Kindeswohl, deshalb solltest du keine Hemmungen haben und konsequent für das Kind kämpfen. Das kann auch bedeuten, dass du beim Jugendamt die Situation schilderst und beim Familiengericht einen Antrag auf Übertragung des Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrechts stellst.
Wohlgemerkt, das richtet sich nicht gegen deine Tochter, sondern verschafft eine zuverlässige Rechtsposition, die das Kind für die weiterhin geordnete Erziehung benötigt.
Nichts spricht gegen einen regelmäßigen Kontakt und Umgang der Mutter mit ihrem Kind, auch wenn die Tochter ein gespanntes Verhältnis zu den Großeltern ihres Sohnes hat. Aber du brauchst eine stabile Rechtslage, die es dir ermöglicht, selbst zum Wohle des Kindes zu entscheiden. Schließlich musstest du das auch während der vergangenen 6 Jahre tun, obwohl du kein Sorgerecht hattest.
Übrigens: wer bekommt das Kindergeld für das Kind? Etwa die Mutter?
Sollte das Kind selbst keinen direkten Wunsch nach dem Umzug zur Mutter stellen, wird das Jugendamt dich wahrscheinlich unterstützen und dem Familiengericht die Übertragung des Sorgerechts empfehlen.
Vermeide weitere Streitereien und vereinbare ein gemeinsames Gespräch beim Jugendamt. Dort wird man sich ein Bild von der Haltung deiner Tochter machen. Wenn sie beim Termin im Jugendamt unsachlich, laut und beleidigend werden sollte, kann das nur nützlich sein.
Verstehe meinen Rat nicht falsch. Es geht nicht um den Kampf gegen deine Tochter, sondern allein um das Wohl des Kindes.
Überprüfe aber auch deine eigene Haltung und sei sicher, dass du deiner Tochter weiterhin jede Chance einräumst. Jeder Mensch kann sich weiter entwickeln. Letztlich ist sie die Mutter des Kindes und bleibt es weiterhin. Du kannmst und darfs die Mutter nicht aus dem Leben des Kindes verschwinden lassen, selbst wenn sie erziehungsunfähig sein sollte.
Kinder haben ein Recht auf beide Elternteile, das wird oft falsch verstanden. Das Gesetz sagt „Sorgerecht“, eigentlich müsste es heißen „Sorgepflicht“ und „Recht des Kindes auf elterliche Sorge“.
Bleibe im Umgang mit dem Jugendamt bitte ruhig und gelassen; nur eine souveräne Haltung hilft dir weiter.
Wende dich auch an die Großeltern Initiative in Düsseldorf; dort findest du sehr nützliche Hinweise und evtl. einen Ansprechpartner in deiner Umgebung (Adresse im Internet).
Viel Erfolg und alles Gute für das Kind.
Steve-HH