Zumbaclub geschlossen, Geld zurück

anja hat einen Zumbaclub besucht der plötzlich, ohne irgendeine
Vorankündigung geschlossen hat. Anja hat noch Karten im Wert
von 135,-- €. Der Betreiber will ihr nicht das Geld zurückzahlen.
Er betreibt noch einen weiteren Club der 20 km entfernt ist. Da möchte
Anja aber nicht hinfahren, den jetzt geschlossenen Club konnte Sie zu Fuß
bzw. mit dem Fahhrad erreichen.
Hat der Betreiber das Recht Anja zu seinem anderen
Club zu schicken und die Rückzahlung der Karten zu verweigern ?

Hallo!

Betriebsschließung ist ja keine Insolvenz. Man muss Gutscheine von Kunden eben auszahlen.
Allerdings ist eine Verweisung auf eine nahegelegene andere Betriebsstätte möglich.
Ab wann es dann unzumutbar wäre, dort seine Gutscheinleistungen in Anspruch zu nehmen ?

MfG
duck313

Ich vermute mal, es wird seine Gründe haben, warum der eine Club geschlossen wurde. Vielleicht ist der Besitzer pleite?

Kenne einen ähnlichen Fall mit drei Fitnessstudios. Eines wurde völlig überraschend von heut auf morgen geschlossen (kurz darauf auch die beiden anderen). So weit ich weiß, hat keiner der Kunden je sein Geld (für 2-Jahresverträge im Voraus u.a.) zurück erhalten.

So lange das 2. Studio noch da ist, sollte Anja zusehen, Deine Karten dort abzuarbeiten.

Einem nackten Mann kann man halt nicht in die Taschen greifen.

Gruß
A.A.

Hallo,

Betriebsschließung ist ja keine Insolvenz. Man muss Gutscheine
von Kunden eben auszahlen.
Allerdings ist eine Verweisung auf eine nahegelegene andere
Betriebsstätte möglich.

es ist ja mal die Frage, ob es sich überhaupt um eine andere Betriebsstätte handelt oder nicht sogar um ein anderes Unternehmen. Dann wäre so oder so nichts zu holen.

Gruß
C.