Hallo,
ein bekannter von mir hat sich vor kurzem einen Kamin zugelegt.
Der Bekannte war auf einer Ausstellung des Kamin-Herstellers, hat dort einen Kamin gesehen und diesen bestellt. (Vermute mal aus Katalog mit der Typenbezeichnung des Kamins aus der Ausstellung, notfalls/wenn wichtig müsste ich nächste Tage mal nachfragen)
Kaufentscheidend war dabei, das der Kamin beidseitig mit Türen zur besseren Reinigung ausgestattet war.
Nachdem der Kamin aufgebaut war und schon ein paar mal in Betrieb genommen wurde,
stellt mein Bekannter nun beim reinnigen fest, das die 2te Türe nicht vorhanden ist (auf den ersten Blick nicht zu erkennen).
Zusätzlich ist eine Glasscheibe des Kamins nicht sicher angebracht, so dass sich mein bekannter beim reinigen eine Schnittverletzung zuzog.
In den AGBs des Herstellers / Verkäufers steht was von „zumutbaren Änderungen sind vorbehalten“
Die Firma ist der Meinung das wäre soweit OK und den andern Kamin gibt es nicht mehr (nicht lieferbar).
Wie seht ihr das?
Kann man davon ausgehen, das die Firma recht behält?
Der bekannte war schon beim Anwalt und die Sache ist noch im Gange,.
Danke für Infos
Gruß
Marcel