Hallo liebe WWWler,
wer arbeitslos ist muss jede zumutbare Beschäftigung annehmen.
Was ist aber genau zumutbar?
Hier interessiert mich gibt es eine finanzielle Grenze?
Muss ich einen Job annehmen, der unterhalb des ALG liegt (ist dass ja schon nicht viel) und noch dazu ein hoher Pendelaufwand (ca. 100 km) mit sich bringt, was ja auch wieder Geld kostet? Unterm Strich also gerade mal ein drittel vom vorigen Gehalt bleibt? Damit kann ich eigentlich nur die Miete und die Versicherungen (Fixkosten) zahlen.
Hat es Konsequenzen, wenn ich den Job nicht annehme?
Vielleicht zur Anmerkung, diese Arbeit wurde nicht vom AA vermittelt (bisher noch keine).
Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte die Entscheidung zu erleichtern. Würde nämlich gerne wieder arbeiten, aber etwas Geld würde ich auch gerne verdienen.
Danke schon mal
Gruß
Bärle
Hallo Bärle,
Das Sozialgesetzbuch sagt dazu:
Der § 121 des SGB III (aktualisiert 2002) sagt dazu:
Zumutbare Beschäftigung
(1) Einem Arbeitslosen sind alle seiner Arbeitsfähigkeit entsprechenden Beschäftigungen zumutbar, so weit allgemeine oder personenbezogene Gründe der Zumutbarkeit einer Beschäftigung nicht entgegenstehen.
(2) Aus allgemeinen Gründen ist eine Beschäftigung einem Arbeitslosen insbesondere nicht zumutbar, wenn diese Beschäftigung gegen gesetzliche, tarifliche oder in Betriebsvereinbarungen festgelegte Bestimmungen über Arbeitsbedingungen oder gegen Bestimmungen des Arbeitsschutzes verstößt.
(3) Aus personenbezogenen Gründen ist eine Beschäftigung einem Arbeitslosen insbesondere nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Arbeitsentgelt erheblich niedriger ist als das der Bemessung des Arbeitslosengeldes zu Grunde liegende Arbeitsentgelt.
In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Minderung um mehr als 20 Prozent und in den folgenden drei Monaten um mehr als 30 Prozent dieses Arbeitsentgelts nicht zumutbar.
Vom siebten Monat der Arbeitslosigkeit an ist dem Arbeitslosen eine Beschäftigung nur dann zumutbar, wenn das daraus erzielbare Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen niedriger ist als das Arbeitslosengeld.
(4) Aus personenbezogenen Gründen ist einem Arbeitslosen eine Beschäftigung auch nicht zumutbar, wenn die täglichen Pendelzeiten zwischen seiner Wohnung und der Arbeitsstätte im Vergleich zur Arbeitszeit unverhältnismäßig lang sind. Als unverhältnismäßig lang sind im Regelfall Pendelzeiten von insgesamt mehr als zweieinhalb Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden und Pendelzeiten von mehr als 2 Stunden bei einer Arbeitszeit von 6 Stunden und weniger anzusehen. Sind in einer Region unter vergleichbaren Arbeitnehmern längere Pendelzeiten üblich, bilden diese den Maßstab.
(5) Eine Beschäftigung ist nicht schon deshalb unzumutbar, weil sie befristet ist, vorübergehend eine getrennte Haushaltsführung erfordert oder nicht zum Kreis der Beschäftigungen gehört, für die der Arbeitnehmer ausgebildet ist oder die er bisher ausgeübt hat.
Ich hoffe, dass beantwortet Deine Fragen.
Grüße Almut
Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte die Entscheidung zu
erleichtern. Würde nämlich gerne wieder arbeiten, aber etwas
Geld würde ich auch gerne verdienen.
Danke schon mal
Gruß
Bärle
Hallo Bärle,
selbes Problem gehabt, fürs erste beim AA Fahrtkostenzuschuss beantragt, hilft im ersten Jahr dann wird es natürlich Mist wenn das Gehalt für Sprit draufgeht, arbeiten wird in jeder Hinsicht bestraft, jedenfalls bei kleinen Verdienern.
Aber ich rate Dir trotzdem den Job anzunehmen, du hast dann Zeit gewonnen, Dir was anderes zu suchen und jemand der sich verbessern will, hats leichter als ein Arbeitsloser. Bei mir hats nach eineinhalb Jahren mit nem besseren Job geklappt.
Dies als Entscheidungshilfe.
Gruß Kurt