Hallo,
wie könnten zumutbare Tätigkeiten („Die Firma behält sich vor, dem Angestellten nach Maßgabe der jeweiligen betrieblichen Erfordernisse jederzeit einen anderen zumutbaren Arbeitsort oder eine andere zumutbare Tätigkeit innerhalb der Firma auch an einem anderen Arbeitsort zuzuweisen.“) für einen Sachbearbeiter (keine Tätigkeitsbeschreibung) definiert sein?
Danke und Grüße
Mel
Hallo Mel,
was den zumutbaren Arbeitsort angeht, so würde ich sagen, dass sich dieser im tagespendelbereich befinden müßte. die arbeitsagentur setzt diesen bei ca, 3 std. fahrzeit (hin und zurück) an. schau halt mal wo die firma niederlassungen hat und wie weit diese vom jetzigen ort entfernt sind.
man stelle sich dann halt die frage: was passiert mit dem mehraufwand bezüglich benzingeld? wer trägt diesen, der AN alleine? besser wäre eine schriftliche regelung diesbezüglich, damit es nicht zu bösen überraschungen kommt.
zumutbare „ander“ tätigkeiten müssen z.b. auch die wiedereinsteigerinnen nach dem erziehungsurlaub in kauf nehmen. d.h. sie werden in einer anderen abteilung eingesetzt und sollten sie dort einfachere tätigkeiten ausüben, die normal mit weniger dotiert sind, so müssen sie dennoch den betrag bekommen, der ihnen für ihre stelle zugestanden hätte.
was ist zumutbar? ich würde sagen: bei kaufmännischen tätigkeiten wäre man schon flexibel einsetzbar, bei handwerklichen tätigkeiten wohl eher etwas eingeschränkter es sei denn es handelt sich um anlernbare hilfstätigkeiten.
zumutbar ist immer auslegungssache. kann man einem vegetarier zumuten als hilfarbeiter in der fleischerei zu arbeiten? kann man einem psychisch kranken bestimmte tätigkeiten zumuten?
am besten wäre ein ärztliches attest, wenn eine sache nicht wirklich zumutbar ist und ein ganz zum rechtsanwalt zur informationseinholung.
gruss
paragraphenmaus
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