Zumutbare Tätigkeiten während der Altersteilzeit

Guten Tag,
die Situation umm meine ATZ ist etwas komplex:
Von Tochterunternehmen wegen Arbeitsplatzabbau
zurück in die Muttergesellschaft. Hier ATZ.
Über Arbeitnehmerüberlassungsvetrag an SUB Unternehmen entliehen. Bei Einsatz in dieser Firma weiterhin Ausübung meiner bisherigen Tätigkeit.
Wird aus witrschaftlichen Gründen eventuell dieser Entleihvertrag aufgelöst, gibt es für mich im Mutterkonzern keine Tätigkeit, die ich einmal erlernt habe.
Jetzt zu meiner Frage: muss ich eine andere Tätigkeit ausüben, als die, die ich mal gerlernt habe.
Hat jemand dazu auch konkrete rechtliche Informationen?

Sorry, da kann ich nicht weiterhelfen!
Ich würde aber erst mal den Fall eintreten lassen und dann entscheiden was zu tun ist?
Welche Alternativen gibt es dann?
Andere Tätigkeit annehmen oder kündigen???

trebla175

tut mir leid, da kann ich nciht weiterhelfen

Guten Tag,
das ist ein typischer Streitpunkt was eine angemessene Tätigkeit ist und was nicht. Am besten ist es sich hier vom Betriebsrat beraten zu lassen, da er die internen Stellen kennt.

Guten Tag,
das ist ein typischer Streitpunkt was eine angemessene
Tätigkeit ist und was nicht. Am besten ist es sich hier vom
Betriebsrat beraten zu lassen, da er die internen Stellen
kennt.

BR habe ich schon kontaktiert. Ohne wirklichen Erfolg.
Trotzdem danke für die Info.
mfg R.Fischer