Zumutbarer Arbeitslohn

AGL1 wurde auf Grundlage 35Std.-Woche berechnet.
Nach 3 Monaten sind Stellen mit 30% Abzug
vom früheren Gehalt zumutbar.
Darf man bei einem Angebot mit 40Std.-Woche
auf das reduzierte Gehalt 14% hinzurechnen?
Gehalt bei 35 Std + 14% = Gehalt bei 40 Std.
Oder ist es egal, wie lange man für ein zu erzielendes
Gehalt arbeiten muss?
(35, 40, …Std.-Woche, evtl. noch mit unbezahlten Überstunden?)

Hallo,

dazu lies dir einmal das hier durch…

http://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialp…

Hallo,

AGL1 wurde auf Grundlage 35Std.-Woche berechnet.

Sicher? Das würde dann auch bedeuten, dass alle sv-pflichtig Beschäftigten ab der 36. Stunde vom AL-Beitrag befreit sind?
Oder gibt es gar keine beitragspflichtige Zeit, sondern nur ein beitragspflichtiges Entgelt als Bemessungsgrundlage?
Falls letzteres zutrifft, dann geht es eben nur um das erzielbare Entgelt. Grenzen setzen bestenfalls das ArbZG, Tarifverträge u.ä.

Grüße

Hallo,

ja das ist so…das Arbeitslosengeld wird nicht nach der Beitragszahlung berechnet,sondern nach dem „Normalen“ Stunden der jeweiligen Branche…