Zumutbarkeit der Stellen vom Arbeitsamt

Hallo, ich habe eine Frage zur Zumutbarkeit der Stellen, welche einem vom Arbeitsamt angeboten werden. Muß man eine Stelle annehmen, bei welcher man auf Montage arbeiten muß, d.h. Montag morgen fährt man weg und kommt erst Freitag abend wieder nachhause. Und wo kann man solche Regeln nachlesen. Bin für jede Hilfe dankbar.

§ 121 SGB III Zumutbare Beschäftigungen

(1) Einem Arbeitslosen sind alle seiner Arbeitsfähigkeit entsprechenden
Beschäftigungen zumutbar, soweit allgemeine oder personenbezogene Gründe der
Zumutbarkeit einer Beschäftigung nicht entgegenstehen.

(2) Aus allgemeinen Gründen ist eine Beschäftigung einem Arbeitslosen insbesondere
nicht zumutbar, wenn die Beschäftigung gegen gesetzliche, tarifliche oder in
Betriebsvereinbarungen festgelegte Bestimmungen über Arbeitsbedingungen oder gegen
Bestimmungen des Arbeitsschutzes verstößt.

(3) Aus personenbezogenen Gründen ist eine Beschäftigung einem Arbeitslosen
insbesondere nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Arbeitsentgelt erheblich
niedriger ist als das der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegende
Arbeitsentgelt. In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Minderung um
mehr als 20 Prozent und in den folgenden drei Monaten um mehr als 30 Prozent dieses
Arbeitsentgelts nicht zumutbar. Vom siebten Monat der Arbeitslosigkeit an ist dem
Arbeitslosen eine Beschäftigung nur dann nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare
Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der mit der Beschäftigung
zusammenhängenden Aufwendungen niedriger ist als das Arbeitslosengeld.

(4) Aus personenbezogenen Gründen ist einem Arbeitslosen eine Beschäftigung auch
nicht zumutbar, wenn die täglichen Pendelzeiten zwischen seiner Wohnung und der
Arbeitsstätte im Vergleich zur Arbeitszeit unverhältnismäßig lang sind. Als
unverhältnismäßig lang sind im Regelfall Pendelzeiten von insgesamt drei Stunden bei
einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden und Pendelzeiten von zweieinhalb Stunden
bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden und weniger anzusehen. Sind in einer Region
unter vergleichbaren Arbeitnehmern längere Pendelzeiten üblich, bilden diese den
Maßstab.

(5) Eine Beschäftigung ist nicht schon deshalb unzumutbar, weil sie befristet ist,
vorübergehend eine getrennte Haushaltsführung erfordert oder nicht zum Kreis der Beschäftigungen gehört, für die der Arbeitnehmer ausgebildet ist oder die er bisher ausgeübt hat.

Gruß,
Delia

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Hallo Delia,
vielen Dank für die ausführliche Übermittlung der entsprechenden Paragraphen.
Aber ich denke, daß ich wohl wenig Chancen habe gegen eine solches Angebot Einspruch einzulegen.

Danke und schönen Gruß
Dirk

Hallo Dirk,

Deine Äußerungen erwecken bei mir sehr stark den Eindruck, daß Dir an Arbeit nicht besonders gelegen ist.
Für Leute, die sich sogar als Langzeitarbeitsloser (siehe Dein Doppelposting im Brett Jobs), der Du ja bist, vor Arbeit drücken und lieber in der sozialen Hängematte herumschmarotzen, fehlt mir jedes Verständnis.

Wolfgang

Hallo Wolfgang,
Deine Einschätzung ist richtig. Ich möchte lieber nichts tun, bzw. meinen Hobbys nachgehen, und mich vom Sozialstaat aushalten lassen. Irgendwie macht mir das viel mehr Spaß, als jeden Tag zur Arbeit zu rennen, damit sich mein Arbeitgeber „Dumm und Dusselig“ an meiner Arbeitskraft verdient.

Schönen Gruß aus dem Hallenbad
Dirk

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Hi Wolfgang und andere,

die (Hinter-) gründe für eine Anfrage sollten bei der Beantwortung nicht (und schon gar nicht „moralisch“) bewertet werden. Sofern jemand mit der Anfrage „seine Probleme“ hat, kann man sich m. E. eine Antwort verkneifen bzw. sich und den anderen Gästen ersparen.

Sonst müßte man bei einer Anfrage nach der Qualität von Koffern gleich einen Geldkurier einer großen Partei vermuten?!

hey Dirk,

Deine Einstellung ist super, im Ernst.
Das viele Geld was man verdient kostet nur die Gesundheit! Später im Alter gibt man sowiso alles seinem Arzt.
Nur weise alte Menschen verstehen sonst diese Tatsache!
Es wird Zeit für neue Wertvorstellungen i Deutschland - damit es sich wieder zu arbeiten lohnt - lieber Wolfgang!

Daniel

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