ich hätte gerne eine Info zum Thema Zumutbarkeit einer Vermittlung durch das Arbeitsamt:
Muss ich mit 43 Jahren, ledig, in Norddeutschland wohnend, langzeitarbeitslos, Alhi-Bezug, jede Arbeitsstelle bundesweit, also z.B. auch in Süddeutschland, annehmen?
Muss ich mit 43 Jahren, ledig, in Norddeutschland wohnend,
langzeitarbeitslos, Alhi-Bezug, jede Arbeitsstelle bundesweit,
also z.B. auch in Süddeutschland, annehmen?
Muss ich mit 43 Jahren, ledig, in Norddeutschland wohnend,
langzeitarbeitslos, Alhi-Bezug, jede Arbeitsstelle bundesweit,
also z.B. auch in Süddeutschland, annehmen?
Hallo Annagil,
auf mangelnde Zumutbarkeit einer freien Stelle kann sich ein arbeitslos Gemeldeter kaum noch berufen. Damit können im Einzelfall Härten verbunden sein, die aber aus dem Blickwinkel des nicht Betroffenen zumutbar erscheinen. Ich kann Dir deshalb nur dringend raten, Dich von Amtsunterstützung unabhängig zu machen. Nimm einen beliebigen Job in Deiner Umgebung und sei es am Nachtschalter bei McDoof. In einem Beschäftigungsverhältnis stehend kannst Du Dich jederzeit nach einer besser geeignet erscheinenden Anstellung umsehen. Dabei sind Deine Chancen günstiger als aus langer Arbeitslosigkeit heraus. Du hast noch mehrere Jahrzehnte Arbeitsleben vor Dir und bist mit 43 Jahren viel zu jung, um Dein Schicksal in die Hände einer Behörde zu legen.
Darüber hinaus kannst Du mit preiswerten VHS-Kursen etwas für Deine Fortbildung tun. Ein beliebiger Job und daneben betriebene Fortbildung bringen Dir allemal bessere Perspektiven als die Langzeitarbeitslosigkeit.
im Sozialgesetzbuch III § 121 sind die Zumutbarkeitsregeln dargestellt. Danach könnte die Arbeitsstelle - so weit Du uns Deine Daten zur Verfügung gestellt hast - zumutbar sein.
Ansonsten: Zustimmung zu den Ausführungen meines Vor"schreibers".
Zu den Unterstützungen, die das A-amt in Deinem Falle gewähren würde, solltest Du beim A-amt einmal nachfragen (z.B., ob Du in den Genuss der 4.500 Euro Umzugskosten (geschenkt!) kommen würdest).
Zwei Fragen:
Warum findet eine Sozialarbeiterin - so Deiner Visitenkarte entnommen - in Norddeutschland keinen angemessenen Job?
Ein Stellenantritt ist i.d.R. mit einer Probezeit verbunden. Angenommen Du würdest die Probezeit nicht „überstehen“: was würde Deine Situation (für diesen Fall) in Süddeutschland von der (jetzigen) in Norddeutschland unterscheiden?
Muß man so eine Stelle auch annehmen, wenn man in Ehe oder eheähnlicher Gemeinschaft lebt?
Wenn der Partner also mitzieht und am neuen Wohnort keine Arbeit hat, ist das ganze Prinzip doch ad absurdum geführt - oder denkt man beim Arbeitsamt nicht so weit?
bei Verheirateten geht das nicht ohne weiteres, aber ob eheähnlich oder gar nicht: wenn ledig dann ungebunden… Wer das nicht will, muss eben heiraten. Ich weiss, das hat mindestens 2 Seiten - die Inanspruchnahme von Geldern der Allgemeinheit aber auch.
Mein Mitleid hält sich da zumndest in überschaubaren Grenzen - ich bin sicher nicht der „Ausnahmeathlet“, aber arbeiten war ich bislang immer, und drum gekümmert hab ich mich auch immer selber, umgezogen bin ich auch häufig genug - das will ich auch von anderen Ledigen sehen, bevor Sie irgend eine Art Stütze einfordern. Wenn Familie oder Kinder im Spiel sind, sicher in eingeschränkterem Rahmen.