Zumutbarkeit für Jobs

Hallo,
meine Partnerin hat sich nach Ende der Erziehungszeit arbeitslos gemeldet. Unser Zwerg geht jetzt vormittags in den Kiga (bis ca 12 Uhr). Könnte das Arbeitsamt verlangen, einen Job anzunehmen, der über die Kiga-Zeiten hinausgeht und man muss halt sehen was man mit dem Kind macht?

Desweiteren möchte das Arbeitsamt, daß evtuelle Kurs bzw Vorträge besucht werden. Der eine ist z.B. nachmittags. Da ist unser Kind zuhause. Kann das Arbeitsamt verlangen, sich eine Betreuung (wohl auf eigene Kosten )für das Kind zu suchen? Kann man regelmäßige Kurs ablehen, wenn die außerhalb der Kiga-Zeiten liegen?

Was soll man denn machen, wenn man ein Kind zu erziehen hat?

Nur das es nicht falsch verstanden wird, meine Partnerin möchte auf jeden Fall vom Arbeitsamt weg. Aber es ist schwierig einen Job für die
eingeschränkte Zeit zu finden.

Danke für die Info.

Tom

Hallo,
meine Partnerin hat sich nach Ende der Erziehungszeit
arbeitslos gemeldet.

Hallo Tom, dann hat deine Partnerin doch da wahrscheinlich was ausgefüllt (Arbeitslosengeldantrag?), wo u.a. die Zeiten abgefragt werden in denen sie zur Vermittlung zur Verfügung steht. Oder?

MfG

Hallo,
meine Partnerin hat sich nach Ende der Erziehungszeit
arbeitslos gemeldet. Unser Zwerg geht jetzt vormittags in den
Kiga (bis ca 12 Uhr). Könnte das Arbeitsamt verlangen, einen
Job anzunehmen, der über die Kiga-Zeiten hinausgeht und man
muss halt sehen was man mit dem Kind macht?

Hat der Kindergarten keine Nachmittagsbetreuung?
Dann den KiGa wechseln.

Was soll man denn machen, wenn man ein Kind zu erziehen hat?

Wir waren mal selbständig und haben beide 10 bis 16 Stunden am Tag gearbeitet. Unsere Kidner sind sehr gelungen. ein Kind ist keine Lebensbehinderung sondern eine Aufgabe sein Leben besser als bisher zu managen.

Nur das es nicht falsch verstanden wird, meine Partnerin
möchte auf jeden Fall vom Arbeitsamt weg. Aber es ist
schwierig einen Job für die
eingeschränkte Zeit zu finden.

die einschränkung macht nicht das Kind, sondern deine partnerin und nur sie kann die Einschränkung beheben.

gruss

Hallöchen,

Deine Freundin muss bei ihrer Arbeitslosmeldung ihre verfügbare Arbeitszeit angegeben.
Wichtig ist, dass bei Teilzeit zusätzlich zur Arbeitszeit jeweils 1 Stunde Anfahrt und Abfahrt zur Arbeit zumutbar sind.
D.h. wenn die Kita 12.00 Uhr schließt, muss Deine Freundin beim Arbeitsamt ihre verfügbare AZ auf 11.00 Uhr begrenzen.
Dasselbe gilt beim Arbeitsbeginn. D.h., öffnet die KiTa 7.00 Uhr, kann sie 8.00 Uhr als Arbeitsbeginn angeben.
8.00-11.00 wäre in dem Beispiel die Arbeitszeit. In diesem Rahmen muss sie Arbeit und Kurse annehmen - darüber hinaus nicht.
Das Grundgesetz schützt die Erziehung und bei Kindern unter 15 Jahren nehmen wir Arbeitsvermittler die Arbeitszeit so an, wie der Kunde sie uns vorgibt.

Liebe Grüße
Andrea

leider Thema verfehlt

leider Thema verfehlt

so kann man sich auch als sozialschmarotzer outen.

*grimm*

leider Thema verfehlt

warum das?

Könnte das Arbeitsamt verlangen, einen
Job anzunehmen, der über die Kiga-Zeiten hinausgeht und man
muss halt sehen was man mit dem Kind macht?

Das Arbeitsamt kann gar nix verlangen, es kann aber die Umverteilung der Steuergelder sinnvoll handhaben.

Desweiteren möchte das Arbeitsamt, daß evtuelle Kurs bzw
Vorträge besucht werden. Der eine ist z.B. nachmittags. Da ist
unser Kind zuhause. Kann das Arbeitsamt verlangen, sich eine
Betreuung (wohl auf eigene Kosten )für das Kind zu suchen?

s.o.

Kann man regelmäßige Kurs ablehen, wenn die außerhalb der
Kiga-Zeiten liegen?

s.o.

Was soll man denn machen, wenn man ein Kind zu erziehen hat?

Das überlegt man sich besser schon während der Erziehungszeit!!!

Nur das es nicht falsch verstanden wird, meine Partnerin
möchte auf jeden Fall vom Arbeitsamt weg. Aber es ist
schwierig einen Job für die eingeschränkte Zeit zu finden.

Auf jeden Fall? Warum wurde dann nicht früher geplant? Mir scheint eher, sie möchte einen Job annehmen, unter der Voraussetzung, dass dieser ihren persönlichen Belangen gerecht wird…

Danke für die Info.

Bitteschön
Teutoburger

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Unsere Kidner sind sehr gelungen

wie darf man denn das verstehen?? Habt ihr die Euch nach euren Bedürfnissen gebacken???
mal so nebenbei gefragt :wink:

LG
Mikesch

Hallo Tom,

ich habe vom Arbeitsamt für ABM-Stellen, wo die Arbeitszeit am Nachmittag lag, regelmäßig Unterlagen von Erzieherinnen und Sozpäds bekommen, die für ihr Kind nur am Vormittag einen Kindergartenplatz hatten.

Das Problem wird sich also spätestens durch das Vorstellungsgespräch oder ein entsprechendes Telefonat lösen.

Ich habe mich immer wieder beschwert, daß ich Bewerbungsunterlagen von Leuten bekam, wo von vorneherein klar war, daß das zeitmässig nicht hinhauen kann.

Beim Arbeitsamt geht es nur um die Statistik der Vermittlungsvorgänge, und die motzen sie durch solche Maßnahmen auf.

Kein Arbeitgeber wird ein Interesse an einer Mitarbeiterin haben, bei der die Kinderbetreuung nicht in seinem Sinne geregelt ist.

Deine Partnerin sollte bei der Vermittlung alles unterlassen, was so ausgelegt werden könne, daß sie die Arbeit nicht annehmen will. Sie sollte so früh wie möglich deutlich machen, wie die Kinderbetreuungssituation ist und den entsprechenden potentiellen Arbeitgeber fragen, ob er Betreuungsmöglichkeiten hat.

Viele Grüße

Iris

leider Thema verfehlt

so kann man sich auch als sozialschmarotzer outen.

Wie kommst du auf Sozialschmarotzer? Jemand, der sein Kind erzieht, kann man ja wohl nicht als Schmarotzer bezeichnen.