ein Vater hat sich vor 40 Jahren aus dem Staub gemacht (Scheidung), das Kind blieb bei der Mutter, seitdem keinerlei Kontakt mehr. Gesetzt den Fall, der Vater würde pflegebedürftig - muss das Kind damit rechnen, zur Finanzierung der Pflege herangezogen zu werden? Wer weiß was?