Zumutbarkeit Pflege

Liebe ExpertInnen,

ein Vater hat sich vor 40 Jahren aus dem Staub gemacht (Scheidung), das Kind blieb bei der Mutter, seitdem keinerlei Kontakt mehr. Gesetzt den Fall, der Vater würde pflegebedürftig - muss das Kind damit rechnen, zur Finanzierung der Pflege herangezogen zu werden? Wer weiß was?

Gruß Ralf

Hallo

muss das Kind damit rechnen, zur
Finanzierung der Pflege herangezogen zu werden?

Grundsätzlich ja, hierzu war im Jahr 2014 eine entsprechende BGH-Entscheidung mit Az.: XII ZB 607/12: http://www.anwalt.de/rechtstipps/unterhalt-pflegekos… (es sei denn, der fiktive Fall war genau dieser hier…)

mfg M.L.

Moin,

muss das Kind damit rechnen, zur :Finanzierung der Pflege herangezogen zu werden?

Grundsätzlich ja

wie schön, dass der Link daneben so ziemlich das Gegenteil sagt :wink: Aber das war ja zu befürchten.

Gruß Ralf