Zumutbarkeit von Arbeitstellen

Hallo zusammen,

gibt es bei Beziehern von Sozialgeldern (z.B. SGB II) eigentlich Richtlinien über die Zumutbarkeit eine bestimmte Arbeit anzunehmen?

Gilt dort eventuell, sollte es solche Regeln geben, ein Zeitfaktor?

Kann man zum Beispiel einem Akademiker oder ehemaligen Selbstständigen rechtlich zumuten bei einem Fastfood-Restaurant, einer Spielhalle oder beim Discounter an der Kasse zu arbeiten (nach 3,6,9,12 Monaten ALG II)?

Gruß
Bori

Hallo,

Kann man zum Beispiel einem Akademiker oder ehemaligen
Selbstständigen rechtlich zumuten bei einem
Fastfood-Restaurant, einer Spielhalle oder beim Discounter an
der Kasse zu arbeiten (nach 3,6,9,12 Monaten ALG II)?

sofern der Akademiker oder ehemalige Selbstständige dadurch ein höheres Einkommen erzielt, dürfte sich die Frage nach Zumutung doch gar nicht stellen. Er sollte doch selbst ein zumindest vorübergehendes Interesse daran haben. Ausnahme: Er hat keine Lust zu arbeiten und sucht eine Begründung dafür.

Oder verstehe ich die Hintergründe dieser Frage nicht wirklich?

Gruß

S.J.

§10 SGB II
Hallo,

(2) Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil

  1. sie nicht einer früheren beruflichen Tätigkeit entspricht , für die die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person ausgebildet ist oder die früher ausgeübt wurde,
    2.sie im Hinblick auf die Ausbildung der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person als geringerwertig anzusehen ist ,

VG René

Hallo,

gibt es bei Beziehern von Sozialgeldern (z.B. SGB II) eigentlich Richtlinien über die Zumutbarkeit eine bestimmte Arbeit anzunehmen?
Kann man zum Beispiel einem Akademiker oder ehemaligen Selbstständigen rechtlich zumuten bei einem Fastfood-Restaurant, einer Spielhalle oder beim Discounter an der Kasse zu arbeiten (nach 3,6,9,12 Monaten ALG II)?

Ich denke mal, dass man das kann, solange man auch Nichtakademikern und Nichtselbstständigen zumutet, dem ALG-II-Empfänger dessen Leistungen mitzufinanzieren.

Grüße

Hallo
als Alg2 Empfänger ist man verpflichtet jede Tätigkeit auszuführen
die zumutbar ist !

Man kann also nicht erwarten das jemand zb mit einem attestierten Rückenleiden in einer Stellung Arbeitet wo er andauernd unter schmerzen leiden muss…

Aber selbstverständlich muss ein Akademiker oder auch ex Selbstständiger
bereit sein auch Bahnhofsklos zu schruppen usw also auch Tätigkeiten aufnehmen die der Betroffene aus nicht Gesundheitlichen gründen für unzumutbar hält.

Schließlich ist am ende die Gesellschaft der leid tragende wenn x sich für zu fein hält für bestimmte Tätigkeiten und dies ist jener nicht zuzumuten !!
mfg

Hallo,

mir ging es bei meiner Frage nicht darum, das Akademiker dem Staat „auf der Tasche liegen“ können, weil sie sich zu fein für „niedere“ Arbeiten sind.

Mit ging es um andere Aspekte.
Zum Beispiel dem, dass ein Akademiker, der laut Lebenslauf „Klos geschrubbt“ hat oder beim Burgerbrater war, in seinem ursprünglichen Arbeitsfeld wohl keine Chance mehr bekommt.
Das würde bedeuten, dass ein ALG II Empfänger automatisch nicht mehr aus diesem Leitungsbezug rauskommt oder in sogenannten prekären Arbeitsverhältnissen bleibt. Das hätte langfristig Auswirkungen, zum Beispiel das dieser Mensch auch als „Rentner“ auf soziale Hilfen angewiesen sein wird.

Ich zumindest bin froh, nicht in dieser Situation zu sein. Aber mein Nachbar war „leistungsträger“ bis seine Firma pleite ging. Der musste seine komplette Vorsorge (bis auf den gesetztlichen Lebensalterfreibetrag) und Rücklagen aufbrauchen und ist dann in Hartz IV gerutscht.
Dessen Schicksal macht mir halt Angst.

Gruß
Bori

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Hallo

Mit ging es um andere Aspekte.
Zum Beispiel dem, dass ein Akademiker, der laut Lebenslauf „Klos geschrubbt“ hat oder beim Burgerbrater war, in seinem ursprünglichen Arbeitsfeld wohl keine Chance mehr bekommt.

Wenn er aber laut Lebenslauf Alg II bekommen hat, ist das sicher noch schlechter für seine Chancen.

Das würde bedeuten, dass ein ALG II Empfänger automatisch nicht mehr aus diesem Leitungsbezug rauskommt oder in sogenannten prekären Arbeitsverhältnissen bleibt.

Das stimmt und ist natürlich traurig für den Betroffenen. Aber stell dir doch vor, wie sich ein Burger-Verkäufer fühlen muss, wenn er von seinen (zugegebenermaßen wahrscheinlich sehr geringen) Steuern den Akademiker finanzieren muss, der seine Einstufung als Akademiker retten will.

Aber mein Nachbar war „leistungsträger“ bis seine Firma pleite ging.

Wenn er so ein Leistungsträger war, wieso hat er es denn nicht geschafft, irgendein Betätigungsfeld zu finden? War er nicht flexibel genug?

Viele Grüße

Praxis - Nachtrag
Hallo,

mein Bekannter hat als Akademiker an einer Arbeitgebervorstellung im Jobcenter teilgenommen. Es ging um Arbeit in einer Spielhalle.
Als er zum Einzelgespräch mit dem Arbeitgeber ins Zimmer kam, fragte ihn dieser Arbeitgeber, ob er (mein Bekannter) sich ernsthaft für diesen Job bewerben wolle?! Er wäre laut Bewerbungsunterlagen viel zu qualifiziert und weder er (Bekannter) noch der Arbeitgeber würden mit einer Zusammenarbeit glücklich.
Letztendlich kam es zu keinem Gespräch, weil der Arbeitgeber von vorne herein dankend ablehnte.

So viel zum Thema.

Gruß
Bori

Hallo,

mein Bekannter hat als Akademiker an einer Arbeitgebervorstellung im Jobcenter teilgenommen. Es ging um Arbeit in einer Spielhalle. Als er zum Einzelgespräch mit dem Arbeitgeber ins Zimmer kam, fragte ihn dieser Arbeitgeber, ob er (mein Bekannter) sich ernsthaft für diesen Job bewerben wolle?! Er wäre laut Bewerbungsunterlagen viel zu qualifiziert und weder er (Bekannter) noch der Arbeitgeber würden mit einer Zusammenarbeit glücklich. Letztendlich kam es zu keinem Gespräch, weil der Arbeitgeber von vorne herein dankend ablehnte.

Das geht vollkommen am Thema vorbei, weil das nichts mit Zumutbarkeit zu tun hat. Wenn der Akademiker den Spielhallenjob nicht bekommt, stellt sich diese Frage schließlich nicht. Die Zumutbarkeit richtet sich ausschließlich an den Leistungsempfänger und nicht an potenzielle Arbeitgeber. Naturgemäß lehnen „normale“ Arbeitgeber überqualifizierte Bewerber ab. Da hat man als Überqualifizierter insofern Glück, dass man gar nicht erst eine Zusage auf eine Bewerbung bekommt und damit in die Verlegenheit , sie annehmen zu müssen, kommt. Ändert allerdings auch nichts daran, dass das Amt natürlich jeden Mist zuschickt und auffordert sich zu bewerben. Woher sollten auch ausgerechnet die wissen, wonach in der Wirtschaft Arbeitskräfte ausgesucht werden.
Natürlich kann man dann auch mal einen Job von einer Beschäftigungsgesellschaft, einen 1-€-Job oder von jemanden angeboten bekommen, der eine hohe Förderung erhält.

Grüße

Hallo,
Zumutbar von Arbeitstellen. Arbeitsstellen sind dann zumutbar wenn sie nicht gegen geltendes Gesetz verstossen. Wenn ein Arbeitnehmer z. B. eine Mehlstauballergie hat darf er nicht als Bäckergehilfe arbeiten.
Wenn der Arbeitnehmer Rückenprobleme hat, darf er möglicherweise keine schweren Sachen heben und tragen. Wenn ich keine Ahnung von Computer habe weil mir da Wissen fehlt, würde mich sicher auch niemand einstellen. Man muss sich etwas zutrauen, wenn man sich etwas nicht zutraut weil es einen überfordert wäre das unzumutbar.
Es kann ja auch niemand verlagen, dass jemand als Arzt arbeitet wenn ihm die Ausbildung dazu fehlt. Es kommt auch darauf an wie qualifiziert man ist. Zumutbar wäre eine Arbeit die weder meine Gesundheit gefährdet, und die Arbeit mir zusagt. Sagt sie mir nicht zu, würde das Unzufriedenheit im Job bedeuten und Stress. Stress führt bekanntlich zu Burn out und Depressionen den mit am weitest verbreitete Grund jemand frühzuverrenten.
Was hat dann die Arbeitsagentur davon, jemand in einen Job zu stecken
in dem der Arbeitnehmer nur Frust schiebt? Es wäre ein Arbeitsloser weniger in der Statistik. Alles andere interessiert nicht.
Das Idealbild wäre, ein Job soll Spaß machen, macht er es nicht ist er unzumutbar (persönliche Wahrnehmung).

Mfg

harwin