Hallo,
ich bin noch Studentin und möchte mich jetzt aber selbstständig machen. Kann mir jemand sagen, ob es irgendwelche Vorteile mit sich bringt, wenn ich erstmal als Studentin eingeschrieben bleibe (weil das wurde mich schon ein paar Mal empfohlen, ich verstehe nur nicht warum). Der Krankenversicherungsbeitrag wäre sicherlich geringer (jetzt zahle ich ca. 60 Euro), aber auf der anderen Seite werden ja auch Studiengebühren fällig.
Kann mir jemand sagen, ob es
irgendwelche Vorteile mit sich bringt, wenn ich erstmal als
Studentin eingeschrieben bleibe (weil das wurde mich schon ein
paar Mal empfohlen, ich verstehe nur nicht warum).
Der
Krankenversicherungsbeitrag wäre sicherlich geringer (jetzt
zahle ich ca. 60 Euro),
Der dürfte bei Selbstständigkeit höher sein. Frag mal Deine KK.
Und es gibt kein Kindergeld mehr.
Es ist für’s Leben wichtig, eine abgesclossene Ausbildung zu haben !!!
Mach Dein Studium fertig! Wer weiß, wo zu Du es noch brauchst.
Aber nebenher kann man/frau ja schon langsam eine Selbstständigkeit hochfahren.
Kann mir jemand sagen, ob es
irgendwelche Vorteile mit sich bringt, wenn ich erstmal als
Studentin eingeschrieben bleibe (weil das wurde mich schon ein
paar Mal empfohlen, ich verstehe nur nicht warum).
Der
Krankenversicherungsbeitrag wäre sicherlich geringer (jetzt
zahle ich ca. 60 Euro),
Der dürfte bei Selbstständigkeit höher sein. Frag mal Deine
KK.
Und es gibt kein Kindergeld mehr.
Wo hast du deine Weisheit her??? - wo steht das??
Der Status Selbständigkeit - ist doch noch kein Ausschlusstatbestand - oder??
Das „Kind“ kann ja auch einer Ausbildung nachgehen - bei der es schon Ausbildungsvergütung erzielt!!!
Es ist für’s Leben wichtig, eine abgesclossene Ausbildung zu
haben !!!
Das ist völlig richtig - meine Meinung!!!
Aber ist die Schulausbildung die du für ein Studium brauchst - nicht auch schon eine richtige Ausbildung???
Mach Dein Studium fertig! Wer weiß, wo zu Du es noch brauchst.
Hat sie gesagt - sie will das Studium abbrechen??
Aber nebenher kann man/frau ja schon langsam eine
Selbstständigkeit hochfahren.
das nennt man nebenberufliche Tätigkeit - eigentlich solange du nicht davon leben kannst - sogar erlaubt wenn du Hartz IV-Empfänder bist.
Der Linck ist super - weil dass die meisten die in ihre Selbständigkeit rennen wollen - alles nicht wissen.
Diesen Linck kopiere ich mir - der ist echt super
Kindergeld gibt es nur, wenn man sich in Ausbildung befindet.
= immatrikuliert + noch kein Abschlusszeugnis erhalten.
Steht so in Gesetzen und Merkblättern, übersichtlicher in http://www.klicktipps.de/kindergeld.php
Neben dem Studium kann natürlich noch was Selbstständiges betrieben werden.
Das „Kind“ kann ja auch einer Ausbildung nachgehen - bei der
es schon Ausbildungsvergütung erzielt!!!
Da steht aber die Ausbildung im Vordergrund.
Aber ist die Schulausbildung die du für ein Studium brauchst -
nicht auch schon eine richtige Ausbildung???
Ein Schulabschluss ist keine abgeschlossene Ausbildung.
Hat sie gesagt - sie will das Studium abbrechen??
Der Text ist zwar nicht ganz eindeutig, aber für mich eher so interpretierbar.
a) Sie ist gerade fertig und bleibt noch eingeschrieben, während sie ein Geschäft beginnt
b) Sie hat keine Lust mehr, aber eine Geschäftsidee