Zuordnung von Tätigkeiten zum Meistertitel

Hallo,

wo ist eigentlich geregelt, welche Tätigkeit genau welchem Meisterberuf zuzuordnen ist?

Ich hatte einen kleinen Disput mit „meiner“ Handwerkskammer.
Ich bin Elektrotechniker-Meister mit genau dieser Eintragung in der Handwerksrolle.
Ich führe neben der „klassischen“ Installation in merklichem Umfang (lass es 20% des Umsatzes sein) Arbeiten im Bereich Datennetzwerke und Telefontechnik aus.
Meine Kammer ist entsetzt, denn ich müsse dazu auch das Informationstechniker-Handwerk eintragen lassen.

Nun gibt es eine Meisterprüfungsverordnung für Elektrotechniker. Den gibt es in drei Schwerpunkten, unter anderem den Schwerpunkt Kommunikations- und Sicherheitstechnik.
Die Prüfungsinhalte umfassen da eben auch Datennetzwerke und Kommunikationsanlagen.
Eingetragen wird allerdings nicht „Elektrotechniker-Meister im Schwerpunkt XXX“, sondern schlicht „Elektrotechniker-Meister“.
Die Eintragung ist also immer gleich, egal wo man seinen Prüfungsschwerpunkt hatte.
Und da setzt meine Logik aus:
Der mit Schwerpunkt Kommunikations/Sicherheitstechnik geprüfte Meister darf Datennetzwerke erstellen, ich aber angeblich nicht, weil ich einen Zusatzeintrag benötigen würde? Ich habe den selben Eintrag in der Rolle wie der Kollege.
Mein Meisterbrief lautet übrigens auch nur pauschal auf „Elektrotechniker-Meister“.
Diese Prüfung habe ich vor einer anderen Handwerkskammer abgelegt als bei der, deren Mitgleid ich bin. „Meine“ Handwerkskammer weiß gar nicht, welchen Schwerpunkt ich hatte.

Und: Gibt es eigentlich vernünftige Elektrotechniker, die nicht auch Datennetzwerke errichten, die nicht Kommunikationstechnik anbieten?

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Howdy,

oh, was würden die dann zu mir sagen :wink:

Aber mal im Ernst: Was bedeutet es denn für dich als Meister, diese „Eintragung“ noch zusätzlich zu machen: Tausende Euronen und 5 Wochen Aufwand, dazu 'ne Prüfung?

Gruß
BW

Es geht doch nicht IHM darum diese Eintragung vornehmen zu lassen, sondern seine Handwerkskammer stellt sich so an. Und er will ja gerade NICHT diese Eintragung vornehmen lassen, wenn sie mit derlei Geldausgaben verbunden ist und ohnehin obsolet ist, weil seine Ausbildung das alles legal abbildet.

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Hi F.

das ist mir schon klar. Aber es gibt nur zwei Möglichkeiten. Entweder findet jemand den Passus in der HW-Ordnung der zuständigen Handwerkskammer, die wir nicht kennen, weil X_Strom sie nicht benannt hat. Oder er macht die entsprechende Prüfung nach. Kostet letzteres nur Peanuts (inkl. dem Aufwand), wovon ich nicht ausgehe, dann wäre es einfacher, sie zu machen.

Meine Ausbildung bildet das auch alles ab und deswegen mache ich derartiges auch gelegentlich … ohne jemanden dazu zu fragen, aber für mich ist nicht wirklich eine Handwerkskammer zuständig.

@X_Strom Wie sind die denn überhaupt auf den Trichter gekommen, bei dir nachzufragen? Hat ein lieber Mitbewerber dich angeschwärzt?

Gruß
BW

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Tach,

ich halte diese zusätzliche EIntragung für unsinnig und unnötig.
Ich werde „meiner Kammer“ keinen einzigen Cent freiwillig geben.

Die Kernfrage:
Wer legt fest, was jemand mit dem Titel „Elektrotechniker-Meister“ genau ausführen darf?

Bei „Brötchen backen“ ist die Sache klar.

Ist mein Ansatz, die Inhalte der Prüfungsordnung mit den erlaubten Tätigkeiten gleichzusetzen, zulässig?
Wenn ja: Ist das bei den Schwerpunkten auf den Schwerpunkt beschränkt, in welchem man die Prüfung machte, OBWOHL dieser Schwerpunkt gar nicht Teil der Eintragung ist?

Hallo,

nachgefragt hat keiner, ich habe wegen einer „EU-Bescheinigung“ mit denen telefoniert und dabei dummerweise gesagt, dass ich es mir anmaße, in einem anderen EU-Staat u.A. auch eine Netzwerkinfrastruktur zu erstellen.
Da kam dann der Vorwurf, sowas dürfe ich ja mit meiner Eintragung sowieso nicht…

Da die Handwerksordung ein Bundesgesetz ist, ebenfalls die MeisterPrüfVO bundesweit die selbe ist, habe ich die Nennung der HWK für unnötiog erachtet.
Muss kein Geheimnis bleiben, es ist die HWK Südwestfalen.
Aber sagt denen nicht, dass ich über die gemeckert habe.

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Hi,

es hörte sich so an, als ob da deine lokale HW Kammer ein eigenes Ding drehen wollte. In der HwO steht in Anlage A, dass

  • 19 Informationstechniker
  • 25 Elektrotechniker

zwei unterschiedliche zulassungspflichtige Handwerke sind.

Das kann aber nur ein Teil der Antwort sein, da gebe ich dir Recht.

von mir bestimmt nicht.

Gruß
BW

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Und darf ich nun mit der Eintragung „Elektrotechniker-Meister“ diese Tätigkeiten ausüben:

  • Anlagen und Anlagenkomponenten der Kommunikationstechnik, insbesondere der Telekommunikationstechnik,

  • Anlagen der Datenübertragungs- und Verarbeitungstechnik

Diese sind im §2 der Elektrotechnikermeisterverordnung aufgeführt als „Meisterprüfungsberufsbild“, allerdings beim Schwerpunkt Kommunikations-und Sicherheitstechnik.
Verstehen würde ich, wenn man mich auffordern würde, diesen weiteren Schwerpunkt in der Handwerksrolle einzutragen. Nur werden dort ja überhaupt keine Schwerpukte eingetragen!

Falls die HWK sich mal meldet, wüsste ich gerne, wie meine Position aussieht.

Hi,

umm, also in (2) steht eine Liste 1…10, was allen als ganzheitliche Qualifikation zugerechnet werden kann. Dazu gehören deine beiden Punkte ja nicht.

Danach unter (3) die von dir genannten, welche nur dem Schwerpunkt zugerechnet werden. Von der Warte ausgesehen, könnte man auf die Idee kommen, es müsse eine Zusatzqualifikation vorgelegt werden. Was hier auffällt ist der Zusatz „zum Zwecke der Meisterprüfung“, was das Ganze wieder relativiert.

Wir haben aber ja noch andere Meister hier bei WWW… Vielleicht äußern sich diese ja auch :wink:

Gruß
BW

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Hallo,

  1. Geschwätz am Telefon ist nicht rechtsverbindlich. Dazu bedarf es einen schriftlichen Bescheid mit einer Begründung, die sich auf eine Rechtsvorschrift bezieht. Solange du solch ein Schriftstück nicht erhalten hast kannst du dein Vorhaben unbesorgt umsetzen.
  2. Die HwK ist zwar zuständig dafür, welche Tätigkeiten einem Gewerbe nach der HwO zuzuordnen sind. Man kann aber davon ausgehen, dass bei der HwK nicht unbedingt für jedes Gewerbe ein Fachmann vorhanden ist - zumindest nicht wenn man telefonisch irgndeine beliebige Person erwischt. Mangelnde Fachkenntnis läßt sich auch mit dem Hinweis auf Informationstechnikermeister. Dazu genügt alleine ein Blick in die Geschichte: Dieser ist ein Nachfolgeberuf aus den früheren Radio- und Fersehtechniker und Büroinformatinselektroniker, noch früher Büromaschinenmechaniker. Mehr zu diesen Berufen findet man https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/faces/index;BERUFENETJSESSIONID=MHNloYkUTgQggqPJmupxEgB8S5cOkTxcu3KNCDF3nTVtcKxZiTnw!-1824370651?path=null
  3. Das Recht, bestimmte Handwerkliche Tätigkeiten auszuüben wird ausschließlich durch die HwO mit der Anlage A geregelt. Dort wird beim Elektrotechniker nicht nach Schwerpunkten differenziert. Die Differenzierung in der ElektroTechMstrV hat m.E. nichts mit dem Ausübungsrecht zu tun.
    Fazit: Gelassen der Zukunft entgegensehen.

Gruß
Otto

Ergänzend zu den anderen Antworten möchte ich einflechten, das sich Netzwerk im Bereich der Schutzkleinspannung abspielt. In diesem Bereich darf jeder Leie mitspielen.
Jeder darf sich - unabhängig von seinem Ausbildungsstand - einen Gewerbeschein für IT-Dienstleistung ausstellen lassen und dann Netzwerke bauen. Es ist kein zulassungspflichtiges Gewerbe.
Er ist dann übrigends bei der IHK angesiedelt.

Man könnte allerdings auch die Flucht nach Vorne antreten, und sich diesen bereich ebenfalls in die Handwerksrolle eintragen lassen. Womöglich ist dazu eine Anerkennung der Jahrelangen guten arbeit oder sogar eine kleine Prüfung notwendig.
Die HWK suchen händerringend nach Prüfern die mehrere Bereiche abdecken können. Angeblich wird so etwas gut bezahlt.

MfG Frank