Zuparken in privatem Hof

Hallo!

Wie ist das denn wenn man in seinem privatem Hof von jemand anderem zugeparkt wird und deshalb nicht wegfahren kann?

Ist es dem Halter des zugeparkten Fahrzeuges erlaubt das andere Fahrzeug abschleppen zu lassen?
Wer trägt die Kosten und wie kompliziert ist es die vom Halter / Fahrer des anderen Fahrzeuges wieder zu bekommen?

Oder würde es dem Halter des zugeparkten Fahrzeuges helfen, die Polizei bzw. das Ordnungsamt dazuzurufen?

Viele Grüße

Till

Hallo,

Wie ist das denn wenn man in seinem privatem Hof von jemand
anderem zugeparkt wird und deshalb nicht wegfahren kann?

das ist ärgerlich.

Ist es dem Halter des zugeparkten Fahrzeuges erlaubt das
andere Fahrzeug abschleppen zu lassen?

ja

Wer trägt die Kosten

der Fahrer/Halter des falsch geparkten Fahrzeugs.

und wie kompliziert ist es die vom Halter Fahrer des anderen Fahrzeuges wieder zu bekommen?

Die üblichen „Komplikationen“: Zahlungsaufforderung, Mahnbescheid, Klage…

Oder würde es dem Halter des zugeparkten Fahrzeuges helfen,
die Polizei bzw. das Ordnungsamt dazuzurufen?

Kommt darauf an. Würde das Fahrzeug widerrechtlich dort sein (und hätte man dabei Umfriedungen oder Tore überwinden müssen), so könnte es mit einem Hausfriedensbruch im Zusammenhang stehen. Dann, aber nur dann, könnte die Polizei gerufen werden. Stände aber der Zugang zum Hof jedem offen, so würde es nichts helfen, wenn die Polizei oder das Ordnungsamt gerufen würde.

Gruss

Iru

Oder würde es dem Halter des zugeparkten Fahrzeuges helfen,
die Polizei bzw. das Ordnungsamt dazuzurufen?

Kommt darauf an. Würde das Fahrzeug widerrechtlich dort sein (und hätte man dabei Umfriedungen oder Tore überwinden müssen), so könnte es mit einem Hausfriedensbruch im Zusammenhang stehen. Dann, aber nur dann, könnte die Polizei gerufen werden. Stände aber der Zugang zum Hof jedem offen, so würde es nichts helfen, wenn die Polizei oder das Ordnungsamt gerufen würde.

@ iru: muss nicht sein.
Wenn der Hofeingang für jedermann zugänglich ist, tatsächlich dort verkehr stattfindet und der Personenkreis nicht individuell bestimmbar wäre, würde es sich um öffentlichen Verkehrsraum handeln. Dort wäre aber oftmals originär das Ordnungsamt zuständig.

Ums ganz theorethisch abzuhandeln könnte die Polizei im Rahmen ihrer polizeirechtlichen Befugnisse auch dann tätig werden, wenn, wie hier möglicherweise vorliegend, eine Gefahr vorliegt. Das ist z.B. der Fall, wenn Individualrechtsgüter wie z.B. die Allgemeine Handlunsgfreiheit tangiert wäre…

Ob aber ein polizeiliches Abschleppen bei Wertung der Verhältnismäßigkeit in Frage kommt, darf bezweifelt werden.

Hallo

Wenn der Hofeingang für jedermann zugänglich ist, tatsächlich
dort verkehr stattfindet und der Personenkreis nicht
individuell bestimmbar wäre, würde es sich um öffentlichen
Verkehrsraum handeln. Dort wäre aber oftmals originär das
Ordnungsamt zuständig.

Das halte ich für recht weit hergeholt. Mit dieser Begründung könnte jeder Supermarkt bei Falschparkern auf seinem Parkplatz die Polizei rufen und das Abschleppen von Amts wegen einfordern. Das wäre selbst in BW, wo das Falschparken auf Privatgrund eine Owi darstellt, kaum vorstellbar.

Das wäre nur dann möglich, wenn der öffentliche Verkehrsraum explizit durch die Ordnungsbehörde gewidmet wurde, also auch die Beschilderung aufgrund einer verkehrsrechtlichen Anordnung erfolgte und dann das Abschleppen aus polizeilicher Sicht geboten erscheint.

Gruss

Iru

Moin,

Wer trägt die Kosten

der Fahrer/Halter des falsch geparkten Fahrzeugs.

Zunächst einmal zahlt die Kosten derjenige, der abschleppen lässt.
Wenn der Fahrer/Halter des falsch geparkten Fahrzeuges da wäre, würde er ja weg fahren. Wenn er nicht da ist, kann er auch nicht zahlen.

Oder würde es dem Halter des zugeparkten Fahrzeuges helfen,
die Polizei bzw. das Ordnungsamt dazuzurufen?

Nicht auf Privatgelände. Wenn der Falschparker aber auf der Straße vor der Einfahrt zum Privatgelände parkt, dann würde ich sagen, ja.

Liebe Grüße,
-Efchen