Zur Arbeit auf Veranstaltungen verpflichtet?

Hallo zusammen

Ein Gruppe Angestellte arbeitet im Gesundheitswesen an einem festen Arbeitsplatz innerhalb eines Gebäudes.
Der Arbeitgeber hält regelmäßig Veranstaltungen u. Seminare ab zu dem freiwillige Mitarbeiter des Hauses als Helfer gesucht werden. Meldet sich niemand freiwillig wird man dazu verpflichtet auf einer Veranstaltung zu helfen.

Hat der Arbeitgeber das Recht dazu oder hat der Angestellte das Recht sich sich zu weigern?

Schönen Gruß

Hallo,

Hat der Arbeitgeber das Recht dazu oder hat der Angestellte
das Recht sich sich zu weigern?

Das kommt drauf an, was arbeits- und evtl. tarifvertraglich für die Mitarbeiter geregelt ist (tätigkeitsmäßig, arbeitszeitmäßig, bezüglich Überstunden, bezüglich Übernahme anderer Arbeiten). Allein die Tatsache, dass das der AG bisher den Mitarbeitern überlässt, freiwillig daran teilzunehmen bzw. zu arbeiten, bedeutet nicht unbedingt, dass ers nicht auch durchsetzen könnte, wenn keiner will.

Pauschal kann man eine Verpflichtung zur Teilnahme weder bejahen noch verneinen.

MfG