Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir bei meiner Frage weiterhelfen.
Wenn jemand mit einer leichten Alkoholfahne zur Arbeit kommt und nach Hause geschickt wird, obwohl er nicht besoffen ist!
Wie sieht es mit der Beweispflicht aus?
Reicht es, wenn es ein Zeuge dafür gibt?
Wäre ja nur ein begründeter Verdacht und kein Beweis! Oder???
Müsste da nicht ein Test mit Alkomat oder Röhrchen gemacht werden?
Gibt es da eine Gesetzesgrundlage oder Musterurteile?
Grüße Daniel
Hallo,
Wie sieht es mit der Beweispflicht aus?
Für wen?
Reicht es, wenn es ein Zeuge dafür gibt?
Für was? Für die Fahne? Fürs Wegschicken? Bitte konkreter.
Wäre ja nur ein begründeter Verdacht und kein Beweis! Oder???
Ich weiß nicht worauf du mit deinen unkonkreten Fragen hinaus willst, aber warum sollte denn jemand bitte sonst nach Alkohol riechen? Alkoholisches Mundwasser/Mundspray?
Müsste da nicht ein Test mit Alkomat oder Röhrchen gemacht
werden?
Um den AN nach Hause zu schicken reicht schon die Einschätzung des AG, dass der AN die Arbeit nicht ausführen könnte oder eine Gefahr für sich oder andere darstellt. Von welcher Tätigkeit gehen wir denn überhaupt aus?
MfG
Hallo,
Wie sieht es mit der Beweispflicht aus?
Für wen?
Für den Arbeitgeber
Reicht es, wenn es ein Zeuge dafür gibt?
Für was? Für die Fahne? Fürs Wegschicken? Bitte konkreter.
Damit es gerechtfertigt ist, wenn jemand eine Fahne hat, daß man es als Beweis dafür benutzen kann, damit er unter Alkoholeinfluss steht.
Wäre ja nur ein begründeter Verdacht und kein Beweis! Oder???
Ich weiß nicht worauf du mit deinen unkonkreten Fragen hinaus
willst, aber warum sollte denn jemand bitte sonst nach Alkohol
riechen? Alkoholisches Mundwasser/Mundspray?
Müsste da nicht ein Test mit Alkomat oder Röhrchen gemacht
werden?
Um den AN nach Hause zu schicken reicht schon die Einschätzung
des AG, dass der AN die Arbeit nicht ausführen könnte oder
eine Gefahr für sich oder andere darstellt. Von welcher
Tätigkeit gehen wir denn überhaupt aus?
Die Tätigkeit ist Maischnitt, also die neuen Austriebe unten am Baum mit einer Gartenschere abschneiden! Keine Maschienenbedienung!
Wie zuvor gesagt, kann der AG den AN auf Verdacht natuerlich nach Hause schicken und es koennten ebenfalls weitere Konsequenzen folgen, da man unter Alkoholeinfluss nicht im Vollbesitz seiner Faehigkeiten ist und somit auch u.U. die Arbeit nicht, wie erwartet, ausfuehren kann.