Guten Tag,
es handelt sich spezifisch um meine Freundin. Diese wurde wärend Ihres Urlaubs mehrmals vom Arbeitgeber aufgefordert, sich dringend auf Arbeit zu melden. Da so die Aussage der Chefin, Mitarbeiter für das bevorstehende Wochenende fehlen.
So sie das tat und zurück rief wurde Sie gefragt ob Sie am Wochenende arbeiten kommen könnte. Dieses verneinte Sie, da Sie sich im Urlaub befinde und betonte Sie melde sich am Sonntag wo Sie zurück komme um nochmals Ihre Arbeitszeit für Montag zu erfahren. Ihr direkter Vorgesetzter stimmte dem zu.
Wenige Tage später klingelte es erneut, Sie ging aber nicht ran. Auf der Mailbox sprach dann die Chefin… "Hallo Frau … Sie müssen am Sonntag Arbeiten kommen. Kommen Sie zwischen 10:30 - 18:30 oder von 19:00 - 02:00 Uhr. "
Zur Info: Sie hatte von Mo.-Fr. Urlaub und das Wochenende geplantes Frei.
Das man ja in der regel in den Urlaub mit einbezieht wenn man weggeht.
Meine Frage ist nun: Ist dies Rechtens? Darf der Arbeitgeber mich zur Arbeit zwingen?
Kann der Arbeitgeber mich abmahnen wenn ich nicht komme?
Gibt es hierzu Paragraphen die dies eindeutig fest legen?
Es wäre Toll wenn ich hier etwas Unterstützung bekäme.