Hallo Forum,
in letzter Zeit passiert es der Fa. des A häufiger, dass er Rechnungen fristgerecht bezahlt, dann aber über genau diese Rechnungen
Mahnungen erhält. In diesen Mahnungen bitten die Unternehmen die Fa. des A um Auskunft, ob diese Rechnung bereits bezahlt worden seien…
Dem A stinkt es langsam für anderen Unternehmen deren schlampige Buchhaltung gradezubiegen und möchte auf diese Anschreiben gar nicht mehr reagieren… Darf es das, oder ist er zur Auskünften dieser Art durch irgendein Gesetz oder irgendeine Vorschrift verpflichtet?
Danke + Gruss
irgendwieundsowieso