Zur BAV Arbeitnehmer zustimmen lassen?

Hallo,

mein Arbeitgeber möchte jetzt eine neue Form von Betrieblicher Altersversorgung (BAV) uns Arbeitnehmer anbieten.
Dabei soll der AN auch seinen Beitrag zu leisten und jährlich 150,- EUR in einen Gruppenvertrag zur Rentenversicherung einzahlen. Der AG übernimmt zusätzlich mehr als das doppelte.
Es ist ein attraktives Angebot, aber was ist wenn ich mich privat bereits abgesichert habe und selbst keine 150,- EUR zahlen möchte?

Muss der AG erst meine Zustimmung einholen bevor er mich bei der Versicherung anmeldet?

Über eine Rückantwort würde ich und der Rest der Belegschaft sich freuen.

Danke

Muss der AG erst meine Zustimmung einholen bevor er mich bei
der Versicherung anmeldet?

In diesem Fall muß er das. Wenn der AN nicht will (und unterschreibt) kann keine bAV abgeschlossen werden, schon gar nicht, wenn der AN selber Beiträge leisten soll.

Hallo,

mein Arbeitgeber möchte jetzt eine neue Form von Betrieblicher
Altersversorgung (BAV) uns Arbeitnehmer anbieten.

Muss er das dies eine Rechtsanspruch des Arbeitnehmers bedeutet.

Dabei soll der AN auch seinen Beitrag zu leisten und jährlich
150,- EUR in einen Gruppenvertrag zur Rentenversicherung
einzahlen.

150 brutto oder netto?

Hier kann der Arbeitnehmer zusätzlich einzahlen. Zwingen kann ihn der AG nicht dazu.

Der AG übernimmt zusätzlich mehr als das doppelte.

Es ist ein attraktives Angebot, aber was ist wenn ich mich
privat bereits abgesichert habe und selbst keine 150,- EUR
zahlen möchte?

kann es sein dass ihr dafür keine vermögenswirksamen leistungen mehr bekommt? zumindest die neuen mitarbeiter nicht?

welche branche seid ihr?

lasst euch doch die sache einfach ausrechnen - dann kann doch jeder selbst entscheiden ob es sinnvoll ist. mir scheint es attraktiv zu sein.

Muss der AG erst meine Zustimmung einholen bevor er mich bei
der Versicherung anmeldet?

ja du musst ja als versicherte person deine zustimmung geben. insbesondere bei entgeldumwandlung.

ausserdem : darauf achten dass es sich um einen ungezillmerten tarif handelt. verteilung der abschlusskosten.

grüße

andreas sokol

Zum eigentlichen Thema ist alles gesagt. Nur kurz:

ausserdem : darauf achten dass es sich um einen ungezillmerten
tarif handelt. verteilung der abschlusskosten.
grüße
andreas sokol

Es ist übrigens abhängig von der Laufzeit, ob ein Vertrag mit verteilten Abschlusskosten eine bessere Ablaufleistung erzielt! Da ein bAV-Vertrag ohnehin nicht gekündigt werden kann, darf man zumindest davon ausgehen, dass dieser bis zum geplanten Laufzeitende weiterläuft.
Bei Laufzeiten von 25 Jahren oder mehr kann ein Vertrag, der zu Beginn die Kosten abträgt, auch mehr abwerfen. Das möchte ich hier nicht diskutieren, sonst langweilen wir wieder viele.
Einfach Excel-Tabelle auf und selber nachrechnen.

Frank Wilke

Es ist übrigens abhängig von der Laufzeit, ob ein Vertrag mit
verteilten Abschlusskosten eine bessere Ablaufleistung
erzielt! Da ein bAV-Vertrag ohnehin nicht gekündigt werden
kann, darf man zumindest davon ausgehen, dass dieser bis zum
geplanten Laufzeitende weiterläuft.
Bei Laufzeiten von 25 Jahren oder mehr kann ein Vertrag, der
zu Beginn die Kosten abträgt, auch mehr abwerfen. Das möchte
ich hier nicht diskutieren, sonst langweilen wir wieder viele.
Einfach Excel-Tabelle auf und selber nachrechnen.

Frank es geht nicht um bessere / gleiche Leistungen sondern um die Thematik der Zillmerung! Stichwort Übertragungswert bei AG Wechsel und reduzier mal den Beitrag bei gezillmerten Tarifen von z.B. monatlich 100 Euro auf monatlich 20 Euro. Weiterhin Problematik bei Beitragsfreistellung.

Es gibt schon - auch höchstrichterliche - kommentare ( keine urteile ) über zulässigkeit der Zillmerung in der bav - zb.dr. reinecke vor. richter bag ruhesenat.

andreas sokol

Den stimme ich voll zu.

Sofern der AG die Beiträge allein übernimmt (100% Arbeitgeberfinanziert) benötigt er keine ausdrückliche Zustimmung (Unterschrift) des Arbeitnehmers.

Sobald der Arbeitnehmer teil seines Entgelts in die bav miteinzahlen soll, muß zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine entsprechende Vereinbarung (Entgeltumwandlungsvereinbarung) getroffen werden. Die Anmeldung in einen Gruppenvertrag kann jedoch m.E. ohne Unterschrift des Arbeitnehmers erfolgen.

In dem von Dir geschilderten Fall dürfte es wahrscheinlich empfehlenswert sein das Angebot anzunehmen. Allein dadurch das der Arbeitgeber 2/3 des Beitrages übernimmt und Dein Beitrag wahrscheinlich Steuer- und Sozialversicherungsfrei ist, dürfte die Rendite die private Absicherung klar schlagen. GGf. sollte man in Betracht ziehen die private Absicherung um die 150,- Euro Beitrag im Jahr zu reduzieren.

Ich würde aber auch unbedingt empfehlen auf einen ungezillmerten Tarif (Verteilung der Abschlußkosten auf die Laufzeit)zu fordern. Gemäß den sogenannten Stuttgarter Urteilen muß der Arbeitgeber dies jedoch nicht anbieten, sondern lediglich auf gezillmerte Tarife ausdrücklich hinweisen.

Gruß
Sven

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sobald der Arbeitnehmer teil seines Entgelts in die bav
miteinzahlen soll, muß zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
eine entsprechende Vereinbarung
(Entgeltumwandlungsvereinbarung) getroffen werden. Die
Anmeldung in einen Gruppenvertrag kann jedoch m.E. ohne
Unterschrift des Arbeitnehmers erfolgen.

dann ist ja auch schon eine gegenseitige willenserklärung erfolgt.

Ich würde aber auch unbedingt empfehlen auf einen
ungezillmerten Tarif (Verteilung der Abschlußkosten auf die
Laufzeit)zu fordern.

Danke, endlich mal jemand der über den tellerand der suppe schaut.

Gemäß den sogenannten Stuttgarter

Urteilen muß der Arbeitgeber dies jedoch nicht anbieten,
sondern lediglich auf gezillmerte Tarife ausdrücklich
hinweisen.

wenn ich dann die rückkaufswerte in den ersten jahren sehe würde ich sowas nie unterschreiben. gezillmerte tarife in der bav sind gross m und klein umpitz.

viele grüße

andreas sokol

Hallo Sandra,

ein französischer Kaufmann hat mir vor 2 Jahren folgendes gesagt:
„Wenn die Deutschen Licht am Ende des Tunnels sehen, verlängern Sie den
Tunnel!“
Warum ich diesen Franzosen zitiere?
Nun: Unser gesetzliches Rentensystem sichert gerade jungen Geburtsjahren nur noch eine Grundsicherung im Rentenalter zu.
Alle jammern über die unsoziale Personalpolitik in Deutschland.

Und nun entscheidet sich ein Arbeitgeber - als einer von wenigen - dazu, mehr als das doppelte des Arbeitnehmeranteils zur betrieblichen Altersversorgung zu übernehmen.

Und welche Themen werden behandelt: „Zillmerung“ und „Stuttgarter Urteil“.
Kannst Du damit wirklich etwas anfangen?

Wilst Du als Arbeitnehmer/ Belegschaft Deinen/Euren Chef in eine solche Diskussion verwickeln (Der Arbeitgeber entscheidet über Anbieter und Produkt)?
Solch eine Diskussion führt nur dazu, dass der Arbeitgeber solche - gute, und immer geforderte soziale Fürsorgepflicht - Massnahmen für die Zukunft nie wieder aufgreifen wird.

Nun zurück zum eigentlichem Thema: Altersversorgung!
Welches Produkt/staatliche Förderung will der Einzelne eurer Belegschaft denn wählen, wo er auf Dauer mehr als das Doppelte an Zuschuss erhält?

Wenn ihr euch über die Notwendigkeit einer zusätzlichen Altersversorgung im Klaren seit: Nehmt das Angebot an, denn durch den Arbeitgeberzuschuss ist jedes noch so schlechte Produkt einem privaten - durch welche Ratings/Rankings auch immer ausgezeichneten, privat finanzierten Produkt - überlegen.

Verfallt nicht in die deutsche Mentalität, und vergleicht über lange Zeiträume undendlich viele Anbieter, Rankings, Ratings, Förderungen etc.
Dabei gehen viele Euro Arbeitgeberzuschuss und Zinsen flöten.
Tut jetzt was!