Hallo Chrissie,
Man liest es immer häufiger „… wurde im engsten
Familienkreis beigesetzt“.
ja, und ich meine, dass man dies auch respektieren muss. Teilweise (wie bei meinem Vater) geht es ja auch um den letzten Willen.
Als einer meiner besten Studienfreunde sich im Alter von 32 Jahren erhängt hat, wollte die Familie keine „Fremden“, was ich durchaus verstehen kann.
Als meine Studienfreundin im Alter von 29 Jahren an einem Asthma-Anfall gestorben ist, gab es eine große Trauerzeremonie - von ihren Eltern so gewollt, aber der Witwer hätte es sich anders gewünscht. Und dies zu sehen, tat zusätzlich weh!
Aus eigener Erfahrung kann ich dir
sagen, dass es für mich furchtbar war, nicht an der Beerdigung
einer lieben Freundin teilnehmen zu dürfen und unser
gemeinsamer Freundeskreis erst viel später unterrichtet wurde.
Mir hat dieser letzte Abschied, das gemeinsame offene
Unglücklichsein, sehr gefehlt.
Jeder trauert auf seine Art: Ich persönlich benötige kein „gemeinsames offenes Unglücklichsein“; besonders nicht, wenn die Familienangehörigen es nicht wünschen - oder es der ausdrückliche Wunsch des Verstorbenen war.
Hingegen waren viele Freunde meines Vaters ebenfalls sehr
betroffen, einen wichtigen Menschen aus ihrem Leben verloren
zu haben und den Verlust genauso empfunden haben wie wir als
Familie. Wir waren nicht die einzigen, die ihn nicht mehr
haben!
Natürlich nicht! Diejenigen, die wirklich den Verlust gespürt haben, sind später zum Grab meines Vaters gegangen oder zu uns gekommen. Diejenigen, die bei einer großen Zeremonie gekommen wären (weil es sich so gehört), haben sich nicht gerührt - und das meinte ich mit „Kondolenz-Meute“.
Jeder geht eben anders mit dem Tod/der Trauer um. Und letztlich hat die Familie das Recht in Abstimmung mit dem Willen des Verstorbenen, die Beisetzung so zu gestalten, wie sie es möchten.
Viele Grüße
Kathleen