Zur Beleidigung

Liebe/-r Experte/-in, sagen wir mal jemand hätte in einer Bewertung bei einem Handwerksvermittlungsdienst eingetragen in die Bewertung des Auftraggebers:

„Ich rate nur ab der will die ware erhalten weil ihm Geld für verzinken fehlt will der hälfte von Geld zurück haben und sagt die Schweisarbeit ist nicht gut. Die Schlossereien kennen ihn auch und raten mir denn ab, aber es war schon zu spät,“

Der hätte jetzt auch gesagt es gäbe eine Klage, was kann dem Schreiber passieren - was sollte er tun ?

Danke für die Einschätzung

Problem: aus der anfrage ist nicht zu entnehmen, ob der Betroffene, der „beleidigte“ Handwerker ist, oder der schreiber. 2. Problem: entspricht die Behauptung tatsachen, die nachgewiesen werden können? Oder ist es üble Nachrede? falls der Ratsuchende der „beleidigte“ Handwerker ist, und die behauptungen nicht den Tatsachen entsprechen,kann er anzeige wegen Übler nachrede stellen. Ist der ratsuchende der schreiber, kann der handwerker ihn wegen übler nachrede belangen, der schreiber muss beweisen, dass seine behauptungen den tatsachen entsprechen. wahrscheinlich wird jedoch wegen geringfügigkeit kein Ermittlungsverfahren eingeleitet, ungeachtet ob der ratsuchende der „beleidigte“ Handwerker oder der schreiber ist.

Strafrechtlich kann ihm wenig passieren, Zivilrechtlich durchaus:

Klage auf entgagenen Gewinn, Verleumdung - faktisch „Regress“.

Gruß

M.W.