Hallo,
ergänzend zu dem was Wolfgang gesagt hat: Selbst wenn der Händler im ein oder anderen Fall gewährleistungspflichtig sein könnte, heißt das noch lange nicht, dass er das dann auch freiwillig und großzügig übernimmt. Und selbst wenn er das macht heißt das immer noch, dass der Wagen dann ggf. immer mal wieder tagelang in der Werkstatt ist, und nicht zur eigenen Nutzung zur Verfügung steht. D.h. es geht hier schlicht und ergreifend darum, sich vermeidbaren Ärger zu ersparen.
Einen Wagen, den mir ein Sachverständiger am Rande des Zusammenbruchs bescheinigen würde, würde ich niemals nicht kaufen, auch wenn die ganzen Dinge, die am Fahrzeug im Argen liegen würden, zweifelsfrei unter Gewährleistung fallen würden. Denn darauf würde ich es nie ankommen lassen wollen (BTW: Was machst Du mit deiner schönen Gewährleistung, wenn das Autohaus in die Pleite schlittern sollte?). So eine Kiste würde ich dem Händler schön wieder auf den Hof stellen, und mir ein Fahrzeug suchen, bei dem ich mich nicht auf Gewährleistung verlassen muss, sondern das einfach von hause aus in einem einwandfreien Zustand ist, der erwarten lässt, dass ich damit keinen „vorhersehbaren“ Gewährleistungsfall erleiden werde.
Gruß vom Wiz